Yachthafen Rostock Vom Prestige-Objekt zum Sündenfall

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Jede Gesellschaft sei profitabel

Yachten in neuem Design
Venus der Wellen: Philippe Starck zeichnete die 80 Meter lange Yacht für Steve Jobs. Quelle: Presse
Gewagte Gefälligkeit: Die Bavaria-Werft will mit der 420 Virtesse Schnittigkeit zeigen. Quelle: Presse
Von den Autos lernen: Das Design der Silver Arrows stammt aus den Büros von Mercedes-Benz. Quelle: Presse
Vorbild für Generationen: Wally-Boote sind dank der Kanten stilbildend. Quelle: Presse
Ein Traum von Yacht: Ob die Jolly Roger je gebaut wird, ist unklar, der Entwurf für Benetti gehört zum Projekt "Vision" Quelle: Presse

Das Publikum. Laut Anklageschrift argumentiert die Staatsanwaltschaft weiter, nur beide Hotels hätten gemeinsam Aussicht auf wirtschaftlichen Erfolg. Eine Insolvenz einer der Gesellschaften hätte die Insolvenz der anderen aufgrund der diversen Kooperationen und der Haftungsstrukturen zur Folge. Der Anwalt der Hotels hält dagegen: „Es gibt zahlreiche Hotels gerade auch an der Ostseeküste, die sich ausschließlich entweder an den Individualtouristen im Hochpreissegment“ oder an Tagungsgäste wenden und damit erfolgreich seien. Wenn beide Hotels getrennt am Markt auftreten, „würden sie unterschiedliche Kundenkreise ansprechen, nämlich einerseits Individualgäste im Hochpreissegment“ und Tagungsgäste andererseits. Zudem sei jede Gesellschaft für sich genommen profitabel.
Allein anhand der Argumente beider Parteien wird deutlich, dass wohl eine langwierige Beweisaufnahme nötig sein wird, um den Sachverhalt zu klären. Dabei ziehen sich die Ermittlungen schon bald vier Jahre hin. Die Staatsanwaltschaft Rostock hatte im August 2011 Anklage erhoben. Die Wirtschaftskammer des Landgerichts Rostock lehnte es allerdings ab, ein Verfahren zu eröffnen, weil es eine Verurteilung als nicht wahrscheinlich ansah. Das Oberlandesgericht kippte die Entscheidung des Landgerichts und ermöglichte damit den jetzt stattfindenden Prozess. Unterdessen saß der Angeklagte zehn Monate in Haft. „Die bereits im Ansatz falschen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft“, schimpft sein Verteidiger, hätten zu einem erheblichen Reputationsverlust seines Mandanten als Geschäftsmann geführt.
Wird Løkkevik wegen Betrugs verurteilt, könnte es für die beiden Hotelbetriebe mit mehr als dreihundert Mitarbeitern brenzlig werden, obwohl bislang unklar ist, ob dem Land Mecklenburg Vorpommern ein monetärer Schaden dadurch entstanden ist, dass das Projekt nicht von EU-Behörden abgesegnet wurde. Ob die Mitarbeiter der Brüsseler Behörde das Vorhaben damals abgesegnet oder aber die Fördersummen gekürzt hätten, lässt sich heute nicht mehr rekonstruieren.

Wird Løkkevik verurteilt steht dennoch die gesamte Fördersumme in Höhe von 47 Millionen Euro auf dem Spiel, weil der Unternehmer den kompletten Anspruch im Nachgang verlieren könnte. Das Land könnte die Summe von Løkkevik zurückfordern und wird dies wohl auch tun - selbst wenn sich herausstellen sollte, dass Mitarbeiter des Landes an der Struktur mitgewerkelt haben und selbst ein Interesse daran hatten, das Projekt möglichst zügig durchzudrücken. Würden die Vertreter des Landes Mecklenburg Vorpommern die Summe nämlich nicht zurückfordern, könnte das eine Untreue darstellen. Die Steuerzahler werden aber wohl ohnehin viel von ihrem Geld wiedersehen. Die 47 Millionen Euro wurden komplett verbaut. Die beiden Hotelbetriebe, die zuallererst haften würden, erwirtschaften je 500.000 Euro Überschuss pro Jahr. Damit lässt sich die Schuld auf absehbare Sicht wohl nicht tilgen. Ob Løkkevik ausreichend Geld hätte, um die Summe zurückzuzahlen ist nicht bekannt.

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