Bayerische Energieversorgungsgesellschaft Massenhaft Beschwerden über Billig-Stromanbieter BEV

Die Bayerische Energieversorgungsgesellschaft steht massiv in der Kundenkritik. Quelle: dpa

Der Stromanbieter BEV zieht derzeit sehr viele Kundenbeschwerden auf sich. Es geht um massive Preiserhöhungen und verweigerte Boni. Vergleichsportale wie Check24 und Verivox vermitteln aktuell keine Kunden mehr an BEV. Die Hintergründe.

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Die Preise waren günstig, der Name klang solide: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft. „Ihr Energieversorger aus dem Herzen Bayerns“, steht auf der Website. Doch die BEV ist nicht etwa ein kommunaler Stromanbieter, sondern ein privates Unternehmen. Gesellschafter ist laut Unternehmensregister eine Genie Holding AG mit Sitz in der Schweiz. Kunden könnte all das wohl egal sein, wenn sie sich nicht so massiv über die BEV ärgern würden. Verbraucherzentralen berichten, dass Kunden sich vermehrt beschwerten, Boni und Guthaben würden nicht ausgezahlt und die Preise erhöht. „Wir haben verstärkt Beschwerden, von überall“, heißt es beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Auf dem Kurznachrichtendienst Twitter veröffentlichte ein Nutzer einen Ausschnitt, der aus seinem Preiserhöhungsschreiben der BEV stammen soll. Demnach hob die BEV seine Grundgebühr von 3,75 Euro im Monat auf 26,73 Euro an – also mal eben um den Faktor 7. „Adieu, ihr Schweinepriester“, kommentierte er dies. Kommt es zu Preiserhöhungen haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht, können also selbst dann kündigen, wenn sie eigentlich einer längeren Vertragslaufzeit zugestimmt hatten.

BEV schnitt in vielen Vergleichen von Stromanbietern gut ab, die Preise waren anfangs günstig. Bei Discount-Stromanbietern ist es eher Regel als Ausnahme, dass die Preise nach Ablauf einer anfänglichen Preisgarantie-Zeit, oft zwölf Monate, deutlich angehoben werden. Mitunter sind Tarife auch nur im ersten Jahr günstig, wenn Neukundenboni ausgezahlt werden. Bleiben Kunden länger, zahlen sie sehr viel mehr – schon ohne zusätzliche Preiserhöhungen. Kommen Preiserhöhungen hinzu, werden die Tarife dann teils völlig überteuert. Weil der Preisdruck in der Branche groß ist und Discount-Anbieter oft erst an Kunden verdienen, wenn diese länger bleiben und nicht jedes Jahr wechseln, sind Kundenbeschwerden über abgeblockte Kündigungen und versteckte Preiserhöhungen keine Seltenheit.

Auf dem Online-Bewertungsportal Trustpilot hat die BEV eine Durchschnittswertung von einem Stern – 65 Prozent der Nutzer vergeben die schlechteste Note „ungenügend“. Viele Kunden beschweren sich auch hier, dass Boni nicht ausgezahlt würden und dass sie auf Briefe, Kündigungen und Beschwerden keine Rückmeldung erhielten. Ein Brancheninsider berichtet, dass BEV derzeit massenhaft unbearbeitete Kundenzuschriften hätte. Das Unternehmen stand kurzfristig für eine Stellungnahme nicht zur Verfügung.

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von Niklas Hoyer

Auf den Vergleichsportalen Check24 und Verivox ist derzeit der Abschluss von Verträgen bei der BEV nicht möglich. Die Tarife des Anbieters werden nicht angezeigt. Auf Anfrage der WirtschaftsWoche hieß es, dass die Tarife auf Wunsch des Unternehmens selbst aus den Vergleichen entfernt worden seien. Dies ist bemerkenswert. Discount-Stromanbieter gewinnen klassischerweise einen Großteil ihrer Kunden über Vergleichsportale. BEV hatte zuletzt aber auch massiv für sich geworben, etwa in Fernsehspots. Ob es einen Zusammenhang zwischen dem Delisting auf den Vergleichsportalen und den gehäuften Beschwerden gibt, blieb offen. Beide Portale verwiesen auf das Unternehmen BEV selbst, das sich aber kurzfristig auch hierzu nicht äußerte.

Jüngst hatte der Marktwächter Energie für Niedersachsen, eine Einrichtung der Verbraucherzentrale, beim Landgericht München eine Unterlassungsverpflichtung gegen die BEV erzielt. BEV hatte Kunden aufgefordert, deutlich höhere Abschläge zu zahlen, da aktualisierte Messwerte zu ihrem Stromverbrauch vorlägen. Ein betroffener Kunde hatte auf Nachfrage beim Messstellenbetreiber aber erfahren, dass gar keine Messung stattgefunden hatte. Außerdem behauptete die BEV, sie müsse die Abschläge erhöhen. Dies war nicht richtig. Dem Unternehmen wurde untersagt, die kritischen Formulierungen weiter zu verwenden.

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