Millionenklage gegen Ex-RWE-Chef Großmann geht es an den Kragen

RWE ist aus dem Schneider. Dafür geht es Ex-RWE-Chef Jürgen Großmann an den Kragen. Das Landgericht Essen hat die Klage von russischen Investoren gegen den Top-Manager zugelassen.

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Die Klage des Oligarchen Lebedew gegen RWE-Chef Jürgen Großmann wurde zugelassen Quelle: REUTERS

Aufatmen bei RWE: Die Klage des russischen Oligarchen Leonid Lebedew gegen den  hochverschuldeten zweitgrößten deutsche Energiekonzern RWE hat das Landgericht Essen nicht zugelassen, da es hierzu bereits ein Schiedsverfahren in London gegeben habe. „Der Schiedsspruch ist anzuerkennen“, sagte Richter Volker Wrobel. Der Klage gegen Ex-RWE-Chef Jürgen Großmann hat das Gericht allerdings stattgegeben.

Lebedew wirft dem Versorger und seinem ehemaligen Vorstandschef Großmann vor, sich unberechtigt von den gemeinsamen Plänen zum Einstieg bei dem russischen Energiekonzern TGK-2 verabschiedet zu haben. Sintez-Unternehmer Leonid Lebedew forderte Schadenersatz in Höhe von rund 700 Millionen Euro.

Rechtsstreit seit 2008

Die  Vergangenheit zerrt nun also Top-Manager Jürgen Großmann vor Gericht. Die Klage Lebedews gegen Großmann hat das Landgericht Essen zugelassen. Seit 2008 geht der Streit mit russischen Investoren um den damals geplatzten Einstieg des Energiekonzerns RWE in den russischen Strommarkt. Nach dem Beginn der Finanzkrise im Jahre 2008 habe RWE Lebedew mit gewaltigen Schulden sitzen lassen.

Ohne die Hilfe von RWE habe der Konzern Sintez das mit Krediten finanzierte Geschäft allein stemmen müssen. Dieser Vorgang habe den Mischkonzern Sintez an den Rand der Pleite gebracht. Ursprünglich sollte das russische Unternehmen nur ein „Steigbügelhalter“ sein, damit RWE im russischen Strommarkt groß einsteigen konnte.

Aktienchart von RWE

Die Anwälte Lebedews behaupten, Ex-RWE-Chef Großmann habe sogar Ex-Kanzler Gerhard Schröder (SPD) eingeschaltet, um über Russlands Präsident Wladimir Putin Einfluss auf das Zustandekommen des Geschäfts zu nehmen. RWE hat die Vorwürfe seitdem zurückgewiesen. Sintez habe sich nach Differenzen entschieden, auf eigene Rechnung den russischen Energieversorger TKG-2 zu kaufen.

RWE sieht Großmann geschützt

RWE sieht sich mit der Entscheidung des Gerichts, die Klage gegen den Energieversorger nicht zuzulassen bestätigt: „Das Gericht hat heute unsere Position bestätigt, dass die Klage gegen RWE unzulässig ist", sagte ein RWE-Sprecher.
Die Entscheidung des Gerichts bezüglich der Klage gegen Großmann wollte der Konzern nicht kommentieren. "Nur so viel sei gesagt: Mit der Frage, ob tatsächlich Ansprüche gegen Herrn Dr. Großmann bestehen, hat das Gericht sich überhaupt noch nicht beschäftigt. Wir halten die klägerische Argumentation insoweit für völlig fernliegend."


Der Essener Energieversorger gehe davon aus, dass sich der Schiedsspruch in London auch auf Großmann erstrecke, da er seinerseits als Organ des Konzerns gehandelt habe. Wenn dem so wäre, hätte das Gericht diese Frage in ihrer Entscheidung aber doch sicherlich berücksichtigt. Ob RWE doch noch finanzielle Konsequenzen zu tragen hätte im Falle eines abschließenden Urteils gegen Großmann, blieb offen.

Vor der Finanzkrise, der Ukraine-Krise und dem Rubelverfall in Russland hatten einige europäische Versorger Russland als Markt ins Visier genommen. RWE-Rivale E.On aus Düsseldorf hatte Milliarden in den Aufbau eines dortigen Stromgeschäfts investiert.

Berufung möglich

Sowohl Lebedew als auch Jürgen Großmann können gegen die Entscheidung des Essener Landgerichts Berufung zum Oberlandesgericht Hamm einlegen. Anschließend ist auch noch die Revision zum Bundesgerichtshof möglich. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wird der Schadenersatzprozess gegen Großmann am Essener Landgericht fortgesetzt. Bis dahin ruht das Verfahren erst einmal.

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