
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hatte eigens seinen Sommerurlaub auf Amrum unterbrochen. Gut gebräunt und kampfeslustig hielt er am 13. Juli eine Pressekonferenz ab, um sich gegen Vorwürfe des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) zu wehren. Die Richter hatten zuvor Gabriels Ministererlaubnis für die Übernahme der Supermarktkette Kaiser's Tengelmann durch Branchenprimus Edeka im Eilverfahren auf Eis gelegt. Befangen sei Gabriel gewesen, habe Geheimgespräche mit den Konzernbossen geführt, bei den Unterlagen geschludert und seine Entscheidung falsch begründet, bescheinigten sie dem Minister.
Der keilte denn auch kräftig zurück: Das Urteil enthalte „eine ganze Reihe falscher Tatsachenbehauptungen“, ließ Gabriel bei der Pressekonferenz wissen. Er respektiere die Entscheidung der Richter, aber akzeptiere sie nicht, sein Ministerium prüfe rechtliche Schritte.
Allein, Gabriels Gegenoffensive scheint zu verpuffen. Eine Woche nach Gabriels trotziger Pressekonferenz ist nun ein erneuter Beschluss des OLG Düsseldorfs in dem Streit um die Ministererlaubnis ergangen. Und aus der anfänglichen Ohrfeige für Gabriel , droht nun ein harter Faustschlag zu werden.
Ministererlaubnis
Formell muss nach dem Gesetz für Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) mindestens einer der Beteiligten eines Fusionsprojekts nach dessen Untersagung durch das Bundeskartellamt die Ministererlaubnis beantragen. Er kann dies innerhalb von einem Monat nach der Zustellung des Verbots der Wettbewerbswächter tun. Innerhalb von vier Monaten nach Eingang des Antrags soll der Minister entscheiden. Wird eine Erlaubnis erteilt, kann sie mit Bedingungen und Auflagen verbunden sein. Die Entscheidung ist aber gerichtlich anfechtbar.
Voraussetzung für einen solchen Antrag ist ein öffentliches Interesse an dem Zusammenschluss. Nach dem GWB muss die Fusion gesamtwirtschaftliche Vorteile bieten und/oder durch ein "überragendes Interesse" der Allgemeinheit gekennzeichnet sein. Diese übergeordneten Vorteile müssen die Nachteile für den Wettbewerb aufwiegen, wegen derer das Bundeskartellamt sein Veto einlegte. Auch die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen auf Auslandsmärkten soll berücksichtigt werden.
An dem Verfahren für eine Ministererlaubnis werden auch Personen und Gruppen beteiligt, deren Interessen durch die Fusion erheblich berührt werden. Dazu gehören etwa Arbeitnehmer, Verbände, aber auch Konkurrenten. Vor einer Entscheidung über eine Ministererlaubnis muss die Monopolkommission - ein Expertengremium, das die Bundesregierung bei Wettbewerbsfragen berät - eine Stellungnahme abgeben. Deren Einschätzung ist allerdings nicht bindend. Den Beteiligten ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Zudem muss es eine öffentliche mündliche Anhörung geben.
Seit Schaffung des Instruments und damit seit 1974 wurde in 21 Fällen eine Ministererlaubnis beantragt. Die Erfolgsbilanz ist gemischt. Wiederholt wurde eine Erlaubnisantrag im Verlauf des Verfahrens wieder zurückgezogen. Zuletzt war ein Zusammenschluss im Krankenhausbereich - Uniklinikum Greifswald/Kreiskrankenhaus Wolgast - im Jahr 2008 vom Minister genehmigt worden. Der bislang letzte spektakuläre Fusionsfall, bei dem eine Ministererlaubnis den Weg - wenn auch mit Auflagen - freimachte, war der der Energiefirmen E.ON und Ruhrgas im Jahr 2002. Dagegen wurde 2003 ein Antrag für ein Zusammengehen der Verlage Holzbrinck/Berliner Verlag zurückgezogen, nachdem die Monopolkommission im Zuge des Verfahrens empfohlen hatte, die Ministererlaubnis zu versagen.
So dröseln die Richter Stück für Stück Gabriels Behauptungen auf – und widerlegen sie. Mehr noch: Aus den Akten ergeben sich neue Ansatzpunkte, dass das Verfahren zur Ministererlaubnis intransparent ablief.
So beanstandeten die Richter in ihrem ersten Beschluss, dass es zwei Geheimtreffen des Ministers mit den Chefs von Edeka und Kaiser’s Tengelmann gab. Gabriel konterte: Solche Runden habe es nie gegeben, sondern jeweils Einzelgespräche mit Haub und Mosa, bei denen Beamte seines Hauses dabei gewesen seien, hält Gabriel nun dagegen. Noch nicht einmal die Termine habe das Gericht ordentlich auf die Reihe bekommen: „Ich weiß leider nicht, woher das Gericht seine Informationen bezogen hat“, schimpfte er.
Im jüngsten OLG-Beschluss heißt es dazu: Gabriel habe im Dezember 2015 „unter Ausschluss aller anderen Beteiligten des Ministererlaubnisverfahrens insgesamt zwei Gespräche“ mit Edeka-Chef Markus Mosa und Tengelmann-Inhaber Karl-Erivan Haub geführt. Eine handschriftliche Anordnung des Ministers „legt die Annahme nahe, dass Sechs-Augen-Gespräche des Ministers mit den Herr Mosa und Haub beabsichtigt waren.“ Gegenstand, Ablauf und Inhalt der Gespräche seien jedoch nicht in Gesprächsvermerken festgehalten. Offen sei auch welche Beamten dabei gewesen sein sollen."
Auch dazu schweigt die Akte des Bundeswirtschaftsministeriums, schreiben die Richter. Für den Verdacht der Befangenheit „ist es im Übrigen ohne jeden Belang, ob neben dem Bundesminister auch die verfahrensführenden Beamten“ teilgenommen hätten. Denn die „Besorgnis der Parteilichkeit“ resultiere aus der Tatsache, dass Gabriel die Gespräche gegenüber Beteiligten wie Rewe und Markant „geheim gehalten hat“.