Elektro-Tretroller Verbraucherzentralen kritisieren Leihbedingungen bei E-Scootern

Bei einer Untersuchung der Nutzungsbedingungen wurden bei allen Anbietern teils gravierende Verstöße festgestellt. Beanstandet wurde auch ein Abwälzen von Wartungs- und Inspektionspflichten.

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Seit der Zulassung von E-Tretrollern im Straßenverkehr Mitte Juni haben Verleih-Firmen in mehreren Städten Angebote gestartet. Quelle: dpa

Die Verbraucherzentralen sehen erhebliche Probleme bei den Leihbedingungen von Elektro-Tretrollern in deutschen Städten. Oft lehnten Anbieter jede Verantwortung für den Zustand der E-Roller ab und wollten nicht einmal garantieren, dass der Vermietungsservice funktioniere, sagte die Rechtsexpertin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Kerstin Hoppe, der Deutschen Presse-Agentur.

Bei einer Untersuchung der Nutzungsbedingungen seien bei allen Anbietern teils gravierende Verstöße wie unzulässige Haftungsregelungen festgestellt worden, kritisierte der vzbv. Daher seien die Firmen wegen insgesamt 85 Klauseln abgemahnt worden.

Beanstandet wurde etwa auch ein Abwälzen von Wartungs- und Inspektionspflichten. So müssten Nutzer vor Fahrtantritt teils Bremsen, Beleuchtung, Räder, Rahmen und Akkus auf Mängel prüfen. Dabei könnten Verbraucher dies in der Regel gar nicht fachgerecht machen.

Seit der Zulassung von E-Tretrollern im Straßenverkehr Mitte Juni haben Verleih-Firmen in mehreren Städten Angebote gestartet. Dabei werden die auch E-Scooter genannten Flitzer per Handy-App aktiviert.

Kritik gibt es auch daran, dass E-Scooter kreuz und quer auf Gehwegen abgestellt werden. Die Spitzenverbände der Kommunen und die Anbieter haben gemeinsam vereinbart, mehr für Ordnung und Sicherheit von Fußgängern tun zu wollen.

Mehr: „Hunter“ sammeln in der Nacht E-Scooter von den Straßen, um die Akkus wieder aufzuladen. Für die abendlichen Touren braucht man starke Nerven.

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