EU-Gericht Adidas verliert Markenschutz an „Drei Streifen“ – teilweise

Die „Drei Streifen“ bleiben weiterhin geschützt – jedoch nicht in jeder Form und Ausführung. Quelle: dpa

Adidas hat den Markenschutz für eine bestimmte Ausführung seines bekannten Erkennungszeichens „Drei Streifen“ verloren. Das EU-Gericht urteilte, es gebe nicht genug Unterscheidungskraft.

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Der Sportartikelhersteller Adidas hat nach einem Urteil des EU-Gerichts das Recht an einer seiner Drei-Streifen-Marken verloren. Das Unternehmen habe nicht nachgewiesen, dass das Zeichen aus drei parallelen, in beliebiger Richtung angebrachten Streifen in der gesamten EU bei den Verbrauchern genug Unterscheidungskraft erlangt habe. Viele von Adidas vorgelegte Beweise seien ungültig, da sie etwa umgekehrte Farbschemata aufwiesen – weiße Streifen auf schwarzem Hintergrund anstatt schwarze Streifen auf weißem Hintergrund.

Hintergrund des Falls war eine Entscheidung des EU-Markenamts nach einer Beschwerde eines Konkurrenzunternehmens. Adidas hatte dagegen in Luxemburg geklagt. Theoretisch ist nun noch der Weg zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) möglich.

Eine Adidas-Sprecherin hatte vorab darauf verwiesen, dass es bei dem Fall nur um eine „spezifische Ausführung“ der Drei-Streifen-Marke gehe. Der umfangreiche markenrechtliche Schutz, der für die drei Streifen in unterschiedlichen Formen in Europa bestehe, bleibe unberührt.

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