Farbstoff Coca Cola passt Zutaten an

Cola-Konzerne ändern Zutaten in der Cola-Produktion wegen des Farbstoffs, der womöglich krebserregend ist.

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In Deutschland ändert sich die Farbe des beliebten Erfrischungsgetränk nicht Quelle: dapd

Die dunkle Farbe der Cola – so selbstverständlich wie gelbe Fanta oder weiße Sprite. Jetzt passen Cola-Hersteller wie Coca Cola und Pepsi die Farbe an. Grund: Der Farbstoff, der dem Getränk die typische Farbe gibt, ist womöglich krebserregend.

Der Konzern hat seine Produktion angepasst. „Wir haben unsere Karamellhersteller darum gebeten, dass sie den Produktionsprozess ändern, um den Gehalt an 4-MEI zu senken“, erklärte eine Coca-Cola-Sprecherin.

Der Stoff mit der Abkürzung 4-MEI, der im farbgebenden Karamell von Cola-Getränken steckt, steht unter Krebsverdacht. Die Sprecherin versicherte allerdings, die Karamellfarbe sei ungefährlich und sei dies auch schon immer gewesen. „Die Coca-Cola Company ändert nicht die weltberühmte Rezeptur unserer Coca-Cola-Getränke.“

Die verrücktesten Markentricks
Die Granini FlascheDass der Schriftzug “Granini” als zweidimensionale Wortmarke geschützt ist, erscheint einleuchtend. Doch kaum jemand weiß, dass auch die Noppenflasche als dreidimesionale Marke geschützt ist. Die Form der Flasche soll eine Ananas darstellen und lässt Granini-Säfte schon vom weiten erkennen. Diese, allerdings nicht einzige 3D-Marke Graninis, ist seit April 2000 eingetragen. Das Foto zeigt Granini-Chef Heribert Gathof. Quelle: picture-alliance
Die Coca-Cola FlascheLange vor der Granini Flasche hatte bereits Coca-Cola die Idee seine Getränke vom Weiten an der Form der Flasche erkennen zu lassen, da es um 1900 unzählige Coca-Cola-Nachahmungen gab. Die Rundungen der Flasche sollen die weiblichen Rundungen einer Frau darstellen, inspiriert durch die damalige Schauspielerin Mae West. Quelle:
Der GoldhaseLindt und Sprüngli Chef Ernst Tanner mit „seinem“ Goldhasen: Der Schokobestseller sieht süß und niedlich aus. Allerdings macht er einigen Schokoladenhasen-Herstellern das Leben schwer. Der Goldhase ist nämlich als dreidimensionale Marke eingetragen, einschließlich des roten Halsbandes mit Glöckchen, weshalb Lindt gegen alle Konkurrenten klagt, deren Hase eine Verwechslungsgefahr darstellen könnte. Quelle: ap
Der GoldhaseIn Österreich hat Lindt bereits einen Sieg errungen, in Deutschland streitet Lindt noch mit dem Konkurrenten Riegelein. Einen weiteren Rechtsstreit führt Lindt um EU-weiten Markenschutz zu erhalten, um nicht in jedem Land einzeln klagen zu müssen. Zusätzlich hat Lindt noch ein Rentier und eine Glocke (für die Weihnachtszeit) als 3D-Marken eintragen lassen. Quelle: dpa
Das Nutella-GlasDer Schriftzug “Nutella”, mit all seinen Besonderheiten, ist als Marke geschützt. Was einige jedoch nicht wissen: das Glas auch. Bereits seit 1965 hat das nutella-Glas seine einzigartige Form. Damit das auch so bleibt wurde die Form des Glases geschützt. Konkurrenten hatten der Eintragung entgegengehalten, dass das Glas eine bloße technische Wirkung habe, nämlich die Funktion eines Behältnisses für eine Creme. Im Grunde ist dies richtig, rein technisch bedingte Formen können nicht eingetragen werden. Quelle: Reuters
Das Nutella-GlasAllerdings hat das Nutella-Glas eine Besonderheit: die abstehenden oberen Ränder, aus denen man nutella immer “herauskratzen” muss. Dieses Merkmal macht das Glas zu einem Kennzeichen im Warenverkehr und nicht bloß zu einer technisch bedingten Verpackung. Übrigens wird in Deutschland oft über den Artikel von nutella gestritten. Ferrero erklärte daraufhin, dass nutella ein Fantasiewort sei und jeder sich selbst aussuchen könnte welchen Artikel er benutze. Quelle: PR
Das Odol MundwasserglasDer Name Odol ist aus zwei griechischen Bestandteilen zusammengesetzt: einmal ODOUS = Zahn und dem lateinischen OLEUM = Öl. Bereits 1893 kam Odol in Dresden auf den Markt. Die Form der Flasche, die das Mundwasser schon vom weiten erkennen lässt, ist natürlich als dreidimensionale Marke eingetragen. Quelle: dpa/picture alliance

Hintergrund für die Produktionsänderung ist ein kalifornisches Gesetz. Denn bliebe der amerikanische Getränkemulti tatenlos, müsste Coca-Cola in dem bevölkerungsreichsten US-Bundesstaat Warnhinweise auf seine Flaschen und Dosen drucken. Das versucht man durch diesen Schritt zu verhindern.

Ob der genannte Stoff tatsächlich krebserregend ist oder nicht, ist umstritten. Die kalifornische Gesundheitsbehörde OEHHA verweist auf einen Test an Mäusen, bei dem verstärkt Lungenkrebs aufgetreten sei. Der US-Getränkeverband hält dagegen: „Es gibt keine Studien, die belegen, dass Krebs in Menschen hervorgerufen wird.“ Ein Mensch müsste überdies jeden Tag mehr als 2900 Dosen Cola trinken und das über 70 Jahre, um an jene Menge an 4-MEI heranzukommen, die den
Mäusen verabreicht worden sei.

Quark ist nicht gleich Milch
Kalziumhaltige ZuckerbombenDer Hersteller Ehrmann warb für seinen Kinderfrüchtequark "Monsterbacke" mit dem Slogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" Die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs hat sich die Werbung vorgeknöpft und für irreführend befunden: Zwar enthalte der speziell für Kinder angebotene Quark so viel Kalzium wie ein Glas Milch, allerdings deutlich mehr Zucker. Nun hat auch der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Slogan für einen Fruchtquark "als gesundheitsbezogene Angabe grundsätzlich nicht zulässig" ist. Das Verbot folge aus der europäischen Verordnung über „nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel“, so die Richter (Az. I ZR 36/11). Nach der Verordnung besteht allerdings die Möglichkeit, den Spruch EU-weit behördlich genehmigen zu lassen, wenn die Aussage in wissenschaftlichen Studien bestätigt wird. Die BGH-Richter legten den Fall noch dem Europäischen Gerichtshof vor, um klären zu lassen, ob die Genehmigungspflicht bereits im Jahr 2010 wirksam war. Eine Irreführung der Verbraucher sieht der BGH in der Aussage hingegen nicht. Den Käufern werde „deutlich gemacht, dass es sich um etwas anderes handelt als um Milch“, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm. Quelle: Screenshot
Viel Hack - weniger FleischDie Hackfleisch-Packungen der Netto-Eigenmarke Viva Vital tragen den Hinweis „30 Prozent weniger Fett“. Wie die Verbraucherorganisation Foodwatch mitteilte, enthalte die Packung tatsächlich aber 30 Prozent weniger Fleisch. Netto hat damit kein Problem. Die Zubereitung sei für Kunden entwickelt worden, die sich ausgewogener ernähren wollten. Das Hackfleisch „sei mit wertvollem pflanzlichem Eiweiß in Form von Weizenproteinen kombiniert“ worden. Damit habe das offiziell als „Fleischzubereitung“ deklarierte Produkt weniger Fett und Cholesterin als herkömmliches Hackfleisch, so die Edeka-Tochter. Die Verbraucherorganisation Foodwatch wertet das Hackfleisch-Produkt als eine „Fleisch-Wasser-Weizen-Pampe“, der man mit Hilfe von so genanntem textuiertem Weizenprotein zur fleischähnlichen Konsistenz und mit Rote-Beete-Saft und Paprika-Extrakt zu „möglichst viel Hackfleisch-Feeling“ verhelfe. Quelle: dpa
Kaum Fleisch, dafür schön fettigAuch bei einer Tütensuppe fühlten sich Verbraucher hinters Licht geführt - die Hühnersuppe von Knorr strotze zwar nur so vor Hühnerfett, nicht aber vor Hühnerfleisch: "Die Hühnersuppe des Herstellers Knorr beinhaltet lediglich Hühnerfett und das in sehr geringer Menge. Der Name "Hühnersuppe" ist daher für mich irreführend. Nach Inhaltsangabe besteht die Suppe hauptsächlich aus Hartweizengrießteigwaren (76 %) und enthält nicht einmal Hühnerfleisch. Die Bezeichnung Nudelsuppe mit geringanteiligem Hühnerfett würde es wohl eher treffen", schreibt Frau S. aus Leipzig auf lebensmittelklarheit.de. Der Hersteller Unilever Deutschland kontert: "Jede Hühnersuppe enthält selbstverständlich Hühnerbestandteile – dies muss aber nicht unbedingt Hühnerfleisch sein und ist es auch bei einer traditionell zu Hause hergestellten Hühnersuppe nicht immer. Entscheidend für den Geschmack der Suppe ist die Qualität des Fonds und nicht die Fleischeinlage. Geschmacksgeber ist, wie auch bei unserer Suppenliebe, das Hühnerfett."
Chili-Gurke ohne SchoteHerr S. aus Günding fühlte sich von der Aufmacher der Knax-Essigurken getäuscht: „Laut Produkt-Aufmachung handelt es sich bei dem Produkt um scharfe Gurken "mit pikantem Chili". In der Zutatenliste erscheint aber kein Chili. Auf der Webseite wird erklärt, dass in dem Aufguss eine scharf-würzige Chili Note ist, nicht aber auf dem Produkt selbst“, schrieb er dem Verbraucherportal. Die Verbrauchzentrale sah das ähnlich: „Falls Chili tatsächlich nicht im Produkt enthalten ist, sollte keine Hervorhebung dieser Zutat in Wort und Bild auf dem Etikett stattfinden.“ Der Hersteller Hengstenberg nimmt's gelassen. Die Kennzeichnung von „Hengstenberg Knax“ scharf-würzig mit pikantem Chili entspreche den  lebensmittelkennzeichnungsrechtlichen Vorgaben. Eine mengenmäßige Angabe sei rechtlich nicht erforderlich, da die Kaufentscheidung nur vom Produktversprechen „scharf-würzig“ beeinflusst würde. „Dieser Anforderung wird unser Produkt vollständig gerecht.“
Kulinarischer Ölwechsel Pesto alla Genovese besteht nach traditionellem Rezept aus Basilikum, Olivenöl und Pinienkernen. Barilla verwendet für seine Pesto jedoch hauptsächlich Sonnenblumenöl und Cashewnüsse statt Pinienkerne. Kommentar der Verbraucherzentrale: „Pesto alla Genovese mit Sonnenblumenöl und Cashewkernen erfüllt häufig nicht die Verbrauchererwartung an eine mediterrane Pasta-Soße.“ Barilla Deutschland erklärt, wie es zum Öl- und Nusswechsel kommt: „An keiner Stelle machen wir Angaben bezüglich einer stetigen Verwendung von Ölivenöl. (…) Die von uns verwendete Ölsorte gewährleistet eine hohe mikrobiologische Stabilität. Bis vor einiger Zeit haben wir Pinienkerne benutzt. Auf Grund von Befürchtungen über deren Qualität in Bezug auf die Stabilität haben wir uns entschieden, Cashewnüsse zu verwenden.“ Quelle: Screenshot
Gefrierbeere im Müslihaufen„Die Müslisorte nennt sich „Erdbeerjoghurt“, tatsächlich befinden sich in dem Müsli lediglich ein Prozent gefriergetrocknete Erdbeeren“, schreibt  Herr B. aus Münstertal. Die Verbraucherzentrale findet Herr B. hat recht.“ Gestaltung und Bewerbung des Produktes wecken Erwartungen, die nicht erfüllt werden. Der Verbraucher geht davon aus, dass bei einem Erdbeer-Joghurt-Müsli ein höherer Gehalt als nur ein Prozent gefriergetrocknete Erdbeeren zu finden ist.“ Das sieht der Hersteller anders und beruft sich auf geltendes Recht, dem die Aufmachung voll entspreche. „Die Menge an gefriergetrockneten Erdbeeren von 1 % ist angegeben und durch die Produktabbildung real gezeigt. Eine Irreführung des Verbrauchers halten wir für ausgeschlossen.“ Quelle: Screenshot

Keine Veränderung in Deutschland

In Deutschland ändert sich nichts. "Der Farbstoff ist gesundheitlich unbedenklich", sagt Stefanie Effner, Sprecherin der deutschen Niederlassung des Softdrink-Herstellers gegenüber Spiegel Online. Die Rezeptur werde sich in Deutschland nicht verändern.

mit dpa

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