Kassen-Richtlinie Bundesfinanzministerium plant papierlosen Bon

Im Streit um die Einführung der Bon-Ausgabepflicht lenkt das Bundesfinanzministerium. Quelle: imago images

Im Streit um die Einführung der Bon-Ausgabepflicht lenkt das Bundesfinanzministerium ein. Die gesetzliche Vorschrift sehe ausdrücklich vor, dass anstelle eines Papierbelegs ein elektronischer Beleg möglich sei.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Im Streit um die Einführung der Bon-Ausgabepflicht ab dem 1. Januar lenkt das Bundesfinanzministerium (BMF) ein: „Vor dem Hintergrund der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung ist eine Lösung
nach skandinavischem Beispiel anzustreben, wo mehr und mehr auf elektronische Lösungen gesetzt wird“, heißt es in der Antwort des Ministeriums auf eine Kleine Anfrage der FDP-Abgeordneten Katja Hessel, die der WirtschaftsWoche vorliegt.

Das BMF habe in seiner gesetzlichen Vorschrift zu elektronischen Kassen ausdrücklich vorgesehen, dass anstelle eines Papierbelegs ein elektronischer Beleg erstellt werden kann, wenn der Kunde zustimmt. Dadurch sollen unnötige Papierbelege vermieden werden. Belege könnten per E-Mail, über Kundenkonten oder Near Field Communication (NFC) direkt auf das Mobiltelefon erfolgen. Gerade im letzten Fall müsse der Steuerpflichtige keine persönlichen Daten des Kunden erheben. „Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, mit Rücksicht auf die Praxis bestimmte Geschäfte von Papierbelegen zu befreien“, heißt es in der Antwort des Ministeriums weiter.

Der FDP genügt das offenbar nicht. Sie hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Bonpflicht generell kippen will. Ziel des Gesetzes ist es demnach, „dass auf Antrag im Falle der Nutzung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung beim Verkauf von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen, eine generelle Ausgabe von Belegen als nicht notwendig erachtet werden kann.“ Damit wäre die gerade eingeführte allgemeine Bonpflicht hinfällig.

Seit Tagen gibt es in Deutschland Streit um die zum 1. Januar 2020 inkrafttretende Novelle des Kassen-Sicherungs-Gesetzes, welches erstmals in Deutschland eine allgemeine Bonpflicht vorsieht. Zahlreiche Verbände und Innungen verweisen darauf, dass mit der Änderung künftig eine Papierflut entstünde und der bürokratische Aufwand für die kleinen Betriebe nicht zu handhaben sei.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%