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Online-HandelMissbrauch mit Preisvorgaben? Kartellamt mahnt Amazon ab

Amazon ermöglicht es anderen Online-Händlern auf dem Amazon-Marktplatz Produkte zu verkaufen. Aber geht dabei alles mit rechten Dingen zu? Das Bundeskartellamt hat seine Zweifel. 02.06.2025 - 15:09 Uhr
Das Logo des Online-Einzelhändlers Amazon ist am 25.11.2015 in Hemel Hempstead (Großbritannien) zu sehen. Foto: dpa

In einem Missbrauchsverfahren hat das Bundeskartellamt den Handelsriesen Amazon abgemahnt. Die Wettbewerbshüter befürchten, dass die US-Firma rechtswidrig in die Preisgestaltung anderer Unternehmen auf der Handelsplattform Amazon-Marktplatz eingreift.

Außerdem argwöhnt das Kartellamt, dass Amazon seine starke Stellung so ausnutzen könnte, dass andere externe Onlinehändler vor Preissenkungen zurückschrecken. Dies täten besagte Onlinehändler in der Annahme, dass Amazon ohnehin schnell nachzöge und sie gar keinen Preisvorteil hätten. Nach vorläufiger Einschätzung des Kartellamts wäre auch diese Amazon-Geschäftspraxis rechtswidrig.

Amazon weist die Vorwürfe zurück. Man unterstütze mehr als 47.500 deutsche Verkaufspartner „durch klare und faire Richtlinien“, sagt eine Firmensprecherin.

dpa
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