Staatskonzern Deutsche Bahn verklagt Ex-Vorstand in Berateraffäre

Das ehemalige Vorstandsmitglied will seine Honorare nicht zurückzahlen. Deshalb hat der Staatskonzern nun rechtliche Schritte eingeleitet.

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Der Konzernrevision fiel auf, dass es Beraterverträge mit ehemaligen Bahn-Managern gab, die nicht vom Aufsichtsrat genehmigt worden waren. Quelle: dpa

In der Affäre um fragwürdige Beraterverträge bei der Deutschen Bahn verklagt die Deutsche Bahn einen ihrer früheren Top-Manager. Weil das ehemalige Vorstandsmitglied sein Honorar nicht zurückzahlen wollte, ist eine Zahlungsklage beim Landgericht Dortmund eingereicht worden, wie aus einer Mitteilung des Bahnbeauftragten der Bundesregierung, Enak Ferlemann, an den Verkehrsausschuss des Bundestags hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Über die Klage berichtete auch die „Süddeutsche Zeitung“ (Donnerstag).

Nach einer Information aus Aufsichtsratskreisen war der Manager Vorstand einer Bahn-Tochtergesellschaft gewesen. Als Berater soll er rund 350.000 Euro Honorar erhalten haben.

Der internen Revision der Bahn waren Anfang des Jahres Beraterverträge für frühere hochrangige Angestellte des Konzerns aufgefallen. Der Aufsichtsrat ließ Beraterverträge mit 29 Managern aus den Jahren 2010 und 2018 untersuchen.

18 davon waren nach der Untersuchung der Beratungsgesellschaft EY in Ordnung, wie aus der Ausschussmitteilung hervorgeht. In elf Fällen wurde der zuständige Aufsichtsrat nicht informiert. Jedoch wurde demnach nur von einem dieser Berater keine ordnungsgemäße Leistung erbracht.

Der Aufsichtsrat untersagte der Bahn im September, künftig Beraterverträge mit früheren Managern oder „Personen in politisch exponierter Stellung“ zu schließen. Zu den Beratern hatte auch der NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) gezählt.

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