Zunächst zeigten die Maßnahmen den gewünschten Effekt. Nach Angaben des Verbands der Zuckerindustrie, WVZ, ist die Zahl der Rübenbauern seit der neuen Zuckermarktverordnung um mehr als 40 Prozent gesunken, auch die Anbaufläche für Zuckerrüben ging um fast 30 Prozent zurück. Die Zahl der Zuckerfabriken sank von 189 auf 106. In Deutschland überstanden 20 von ehemals 24 Fabriken den schmerzhaften Anpassungsprozess. Im Jahr 2010 bewegten sich der Weltmarkt- und EU-Zuckerpreis im gleichen Korridor, zeitweise lag der Weltmarktpreis sogar höher als der EU-Preis.
Aber seit 2011 fällt der Weltmarktpreis wieder, während Zucker in der EU immer teurer wird – die Schere hat sich wieder weit geöffnet. Denn der weiße Rohstoff war vor allem in der Ernährungsindustrie zeitweise immer wieder knapp. Zum einen weil die Zuckerquote ausgeschöpft war. Zum anderen, weil die Entwicklungsländer mit freiem Marktzugang die avisierten 15 Prozent zur Bedarfsdeckung nicht zur Verfügung stellen konnte. Diese Staaten scheinen schon rein mengenmäßig nicht in der Lage zu sein, die Versorgungslücken der EU vollständig zu schließen. Viele von ihnen sind selbst Nettoimporteure. Beim Süßwarenproduzent Storck erklärt Sprecher Bernd Rößler, dass auch nicht unbedingt die benötigte Zuckerqualität bereitgestellt wird. Auf dem Weltmarkt wollen sich die Zuckerverarbeiter aber vor allem aus einem Grund nicht eindecken: Der hohe Schutzzoll der EU verteuert den Import von Zucker nochmals um 419 Euro je Tonne. Damit würde der Import-Zucker samt Lieferkosten schnell mehr als 800 Euro kosten. Die Höhe des Schutzzolls war schon vor der Quotenregelung gültig und wurde auch seit Einführung der Zuckermarktverordnung nicht angetastet.
Die Konsequenz: Drei Jahre in Folge musste die EU zu Notfallmaßnahmen greifen und Zucker aus der Überschussproduktion zu Quotenzucker erklären, um die Versorgung der zuckerverwendenden Industrie sicher zu stellen. Zollkontingente zu ermäßigten Einfuhrzöllen und sogenannter europäischer Nichtquotenzucker wurden der Ernährungsindustrie zur Verfügung gestellt. Nichtquotenzucker ist EU-Zucker, der eigentlich der Lebensmittelindustrie durch die Quotenregelung vorenthalten wird. Er wird gewöhnlich exportiert, geht in die Herstellung von Biosprit, in die chemische Industrie oder am Ende doch - via Notmaßnahmen der Kommission - an die Hersteller von Lebensmitteln. „Das Quotensystem funktioniert nicht. Die von der Politik geplanten Einfuhrmengen bleiben aus und die Zuckerquote verhindert eine ausreichende Versorgung mit EU-Zucker, der eigentlich physisch vorhanden wäre, wenn es die Quotenregelung nicht gäbe.“, sagt Karsten Daum, Sprecher des Infozentrums Zuckerverwender (IZZ).