Bundesverfassungsgericht VW kann Einsatz eines Sonderprüfers vorerst nicht verhindern

VW ist mit einem Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, der den Einsatz eines Sonderprüfers verhindern sollte. Eine Verfassungsbeschwerde gegen den Einsatz des Kontrolleurs ist aber weiterhin anhängig.

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VW kann Einsatz eines Sonderprüfers vorerst nicht verhindern Quelle: dpa

Karlsruhe Volkswagen ist vor dem Bundesverfassungsgericht vorerst mit dem Versuch gescheitert, den Einsatz eines Sonderprüfers in der Abgasaffäre zu verhindern. Das Gericht in Karlsruhe lehnte einen entsprechenden Antrag des Autokonzerns ab, wie aus einer Mitteilung vom Freitag hervorgeht. VW hatte verhindern wollen, dass der gerichtlich eingesetzte Sonderprüfer tätig wird, solange in Karlsruhe noch über eine Verfassungsbeschwerde des Autobauers gegen den grundsätzlichen Einsatz dieses Kontrolleurs entschieden wird.

Dies lehnte das Gericht nun ab, weil der Antrag unzulässig sei. VW habe unter anderem die „Dringlichkeit einer sofortigen Entscheidung nicht hinreichend dargelegt“, heißt es in der Begründung. Die Beschwerde ist aber weiterhin anhängig.

Beantragt worden war die Sonderprüfung von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Die Aktionärsvertreter erhoffen sich Antworten zu den Fragen, ob Vorstand und Aufsichtsrat bei VW in Verbindung mit den Software-Manipulationen rechtliche Pflichten verletzt und wann sie von den Vorgängen erfahren haben. Das Oberlandesgericht Celle (OLG) hatte dem Einsatz eines Sonderprüfers in November stattgegeben.

Bei seiner Beschwerde hatte VW nach Informationen von „Süddeutscher Zeitung“, NDR und WDR geltend gemacht, dass die OLG-Entscheidung den Konzern in seinen Grundrechten verletzt habe.

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