Chemielieferant Brenntag-Tochter klagt gegen ehemalige Geschäftsführer

Quelle: imago images

Der Zoll fordert Steuernachzahlungen im zweistelligen Millionenbereich von der Brenntag-Tochter BCD Chemie. Das Landgericht Hamburg soll entscheiden, ob das Unternehmen ehemalige Geschäftsführer zur Kasse bitten kann.

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Mutmaßliche Formfehler bei der Dokumentation steuerfreien Alkohols könnten für zwei ehemalige Geschäftsführer der Brenntag-Tochter BCD Chemie teuer werden. Anfang des Jahres hat der Chemielieferant vor dem Landgericht Hamburg Klage gegen zwei Ex-Manager eingereicht. Das Gericht soll feststellen, ob sie zum Schadensersatz verpflichtet sind, teilt das Landgericht auf Anfrage der WirtschaftsWoche mit.

Normalerweise fallen in der Europäischen Union 13,03 Euro Steuern je reinem Liter Alkohol an – ein Betrag, der den Warenwert von Lösungen, die für technische Anwendungen genutzt werden, häufig übersteigt. Das Steuerrecht bietet deshalb Ausnahmen für bestimmte gewerbliche Verwendungen. Die gelten auch für den Chemielieferanten BCD. Nur müssen sich die alkoholsteuerbefreiten Unternehmen zahlreiche Anforderungen erbringen. Nach Meinung des Zolls ist das der Brenntag-Tochter nicht immer gelungen. Das Amt fordert deshalb rückwirkend doch noch die entsprechende Steuer ein.

BCD Chemie ist mit dem Problem nicht allein bei der Konzernmutter Brenntag SE. Auch bei der deutschen Tochtergesellschaft Brenntag GmbH sollen im Jahr 2016 Formfehler bei der Dokumentationspflicht passiert sein. Insgesamt 94 Millionen Euro Branntweinsteuer hat Brenntag bereits nachbezahlt, lässt sich dem Geschäftsbericht entnehmen. Weitere 60 Millionen Euro hat Brenntag im Jahr 2021 für mögliche weitere Forderungen des Zolls zurückgestellt.

„Wir haben in Höhe dieser Beträge trotz unserer von der Auffassung der Behörde abweichenden Rechtsauffassung (…) die Zahlungen im zweiten beziehungsweise vierten Quartal 2021 geleistet“, heißt es im Konzernbericht. Die Feststellungen der Behörden trafen ausschließlich formale Fehler. Zu keinem Zeitpunkt habe es Zweifel an der steuerfreien Verwendung der Alkoholerzeugnisse gegeben. Sowohl die Brenntag GmbH als auch BCD Chemie hätten gegen die Bescheide Rechtsbehelf eingelegt.

Noch sind die Prüfungen nicht abgeschlossen, deshalb lässt sich auch die mögliche Schadensersatzsumme für die beiden ehemaligen Manager bisher nicht beziffern. Sowohl Brenntag als auch die ehemaligen Manager dürften hoffen, dass im Fall einer Schadensersatzpflicht die Managerhaftpflichtversicherung zumindest Teile der Kosten trägt.

Lesen Sie auch: Brenntag droht ein Schaden von bis zu 150 Millionen Euro – wegen Alkohols

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