Handelsstreit Thyssen und Voestalpine beantragen Ausnahme von US-Strafzöllen

Thyssen und Voestalpine wollen auch künftig zollfrei in die USA exportieren zu dürfen. Nun drängen beide bei US-Präsident Trump auf eine Ausnahmegenehmigung.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Das Unternehmen wappnet sich gegen Strafzölle. Quelle: dpa

Düsseldorf/Wien Thyssen Krupp und der österreichische Branchenprimus Voestalpine wappnen sich für die drohenden Strafzölle auf Stahlprodukte in den USA. Die Konzerne bestätigten am Donnerstag, dass sie für bestimmte Bereiche beantragt haben, ihre Produkte auch weiterhin zollfrei in die USA zu exportieren zu dürfen.

Auf der Internetseite der zuständigen Behörde des US-Handelsministeriums tauchen die Namen der Konzerne Dutzende Male auf. Dazu gehört etwa die auf Lenksysteme spezialisierte Thyssen Krupp-Tochter Presta. Die „Wirtschaftswoche“ hatte zuerst darüber berichtet.

Nähere Angaben zur Bedeutung des womöglich betroffenen Geschäfts machte Thysssen Krupp nicht. Früheren Angaben zufolge hat der US-Markt eine überschaubare Bedeutung für den Stahlbereich. Danach liefert der Konzern jährlich rund 500.000 Tonnen des Werkstoffs in die USA bei einer Jahresproduktion von elf bis zwölf Millionen Tonnen.

Voestalpine bestätigte, zahlreiche Anträge eingereicht zu haben. „Der bürokratische Aufwand dafür hat sich als sehr hoch herausgestellt“, sagte ein Firmensprecher. Antragsteller sei der Importeur, also die amerikanischen Gesellschaft, die Vormaterial aus Europa bezieht. Bislang seien noch keine Anträge seitens der US-Administration genehmigt worden. Früheren Angaben zufolge sind die Auswirkungen der Strafzölle für den Linzer Konzern überschaubar. Maximal drei Prozent des Konzernumsatzes von seien betroffen. US-Präsident Donald Trump hat Strafzölle von 25 Prozent auf Stahlimporte und zehn Prozent auf Aluminiumimporte verhängt. Die EU ist davon aber bislang bis zum 1. Juni ausgenommen.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%