Unzulässige Abschalteinrichtung BGH wird Audi wohl erstmals zu Schadenersatz in Dieselaffäre verurteilen

Das OLG München hatte Käufern von Audi-Fahrzeugen in vier Fällen Schadenersatz zugesprochen. Die Revision beim BGH könnte für Audi erfolglos verlaufen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Der Autobauer wehrt sich vor Gericht gegen Schadenersatzforderungen von Kunden. Quelle: dapd

Der Bundesgerichtshof (BGH) wird den Autobauer Audi wahrscheinlich erstmals zu Schadenersatz verurteilen, weil der Konzern manipulierte VW-Dieselmotoren in seine Fahrzeuge einbaute. Der BGH deutete am Donnerstag in der Verhandlung an, dass er die Verurteilung der Volkswagen-Tochter durch das Oberlandesgericht (OLG) München im Ergebnis für tragfähig halte. Nach vorläufiger Einschätzung könnte die von Audi eingelegte Revision keinen Erfolg haben, sagte der Vorsitzende Richter Rüdiger Pamp. Sein Urteil will er um 15 Uhr verkünden.

Das OLG München war in vier Fällen zum Ergebnis gekommen, dass zumindest ein Verantwortlicher des Audi-Konzerns wusste, dass die Diesel-Motoren von VW über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügten und deshalb auch dafür haften müsse. Den vier Käufern von Audi-Fahrzeugen hatte das OLG Schadenersatz zugesprochen.

Gegen diese vier Entscheidungen hatte Audi Revision beim BGH eingelegt, über die am Donnerstag verhandelt wurde. Zwar seien mehrere weitere Erwägungen des OLG rechtlich fehlerhaft, sagte Pamp. Die Begründung, dass ein Vertreter von Audi von den Manipulationen Kenntnis hatte, sei aber tragfähig begründet, fügte er hinzu.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%