Volkswagen Klage in Irland liegt auf Eis

Die Entscheidung in einem wegweisenden Verfahren gegen Volkswagen wird sich verzögern. Dies hat Auswirkungen auf Verbraucherklagen im restlichen Europa.

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Die Klage in Irland liegt auf Eis. Quelle: dpa

Die Krankenschwester Eithne Higgins hat mit ihrem Seat Leon ein recht simples Problem. Die Irin will das Auto der VW-Tochter nicht mehr haben, bekommt den Seat aber nicht zu einem akzeptablen Preis verkauft. Der Grund aus ihrer Sicht: Das Fahrzeug hat einen Dieselmotor, bei dem die Schummelsoftware installiert ist. Vor dem Bezirksgericht Castlebar klagt sie daher auf Schadensersatz gegen die Volkswagen-Gruppe.

Es wird noch einige Zeit dauern, bis in dem Fall ein Urteil gefällt wird. Der High Court entschied als oberstes Gericht des Landes, dass zunächst geklärt werden müsse, ob die Behörde in Castlebar die richtige Instanz sei. Das laufende Verfahren an dem Bezirksgericht werde daher zunächst gestoppt, erklärte Richter Justice Barr.

Er folgte damit einem Antrag der Anwälte von Volkswagen. Aus deren Sicht ist der Fall zu groß für das Bezirksgericht. So sei mit der Klage gegen die lokale Tochter und der Volkswagen AG Firmen gleich in zwei Ländern betroffen, berichteten die Juristen des Autobauers. Außerdem sollen nach deren Darstellung Anträge von Higgins` Anwalt unpräzise beantragt und von Richterin Mary Devins nicht ordentlich behandelt worden sein.

Es sind schwere Vorwürfe, die der Oberste Gerichtshof nun prüfen will. Bis zum 20. Oktober soll zunächst der Anwalt der Krankenschwester, Evan O`Dwyer, Stellung beziehen können, sagte Barr. Eine Entscheidung könnte dann laut Beobachtern bis Weihnachten gefällt werden.

Sollte Richter Barr das Verfahren dann in Castlebar belassen, dürfte VW dieses Urteil anfechten. Dies würde weitere sechs Monate dauern.

Mit dem Gang zum High Court kann Volkswagen eine Verfahren in die Länge ziehen, das enorme Auswirkungen auf Klagen anderer VW-Kunden haben könnte. Der Anwalt von Higgins hatte nämlich beantragt, dass der Autobauer genau darlegen sollte, wie der Betrug an den Dieselautos begangen wurde und wer dafür verantwortlich ist. VW sollte dazu umfangreiche Unterlagen vorlegen.

Diese Dokumente wären mit dem Prozess einer breiten Öffentlichkeit zugänglich geworden, da es keine Geheimhaltung in irischen Gerichten gibt. Von „Dieselgate“ betroffene Autofahrer hätten die Papiere für ihre Klagen verwenden und ihre Ansprüche besser unterfüttern können.

Gut denkbar, dass es dazu noch kommen wird. Denn VW dürfte sich vor dem High Court vor allem eines verschafft haben: mehr Zeit.

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