VW Gericht bestätigt Verkürzung des Untreue-Prozesses gegen VW-Manager

Am Montag stehen die Plädoyers an, weitere Zeugen will das Gericht wohl nicht laden. So soll das Strafverfahren in der kommenden Woche enden.

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Hat Ex-Betriebsratschef Osterloh zu viel Geld bekommen? Quelle: dpa

Der Untreue-Prozess gegen drei frühere und einen amtierenden Personalmanager von Volkswagen geht aller Voraussicht nach schon in der kommenden Woche zu Ende. Das Braunschweiger Landgericht bestätigte am Freitag die bereits angedeutete, deutliche Verkürzung des Verfahrens.

Demnach werden die Plädoyers nun schon für Montag (27.09.) und das Urteil für Dienstag (28.09.) angepeilt. Weitere Zeugen sollten nicht geladen werden, hieß es. Ursprünglich waren Prozesstermine bis Ende Oktober eingeplant (Az.: 16 KLs 85/19).

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten – darunter die beiden Ex-Konzernpersonalchefs Horst Neumann und Karlheinz Blessing – vor, einflussreichen Betriebsratsangehörigen zwischen 2011 und 2016 unangemessen üppige Bezüge freigegeben zu haben. Die Anklage lautet auf Untreue, teils auch im besonders schweren Fall. Volkswagen soll daraus ein Schaden von mehr als 5 Millionen Euro entstanden sein.

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