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Würth-KonzernIndustrie wehrt sich gegen Rüstungsexportstopp für Saudi-Arabien

Berlin hat alle Rüstungsexporte in das Königreich gestoppt. Nun legt ein deutsches Unternehmen Widerspruch gegen die Aussetzung einer Ausfuhrgenehmigung ein.dpa 18.02.2019 - 04:36 Uhr aktualisiert Quelle: Handelsblatt

Ein Küstenschutzboot für Saudi-Arabien wird im Hafen Mukran in Mecklenburg-Vorpommern auf ein Transportschiff verladen.

Foto: dpa

Die Industrie wehrt sich gegen den von der Bundesregierung verhängten Exportstopp für Rüstungsgüter nach Saudi-Arabien. Der baden-württembergische Würth-Konzern bestätigte der Deutschen Presse-Agentur, dass er beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Widerspruch gegen die Aussetzung einer Ausfuhrgenehmigung eingelegt habe. Dabei geht es um die Lieferung von Schaltern für gepanzerte Polizeifahrzeuge aus französischer Produktion. Das Unternehmen behält sich rechtliche Schritte vor.

Die Bundesregierung hatte im November nach der Tötung des regierungskritischen Journalisten Jamal Khashoggi im saudischen Konsulat in Istanbul alle Rüstungsexporte in das Königreich gestoppt - auch die bereits genehmigten. Dabei soll es um Geschäfte im Wert von etwa 1,5 Milliarden Euro gehen.

Der Exportstopp wurde zunächst auf zwei Monate befristet, Ende Dezember aber bis zum 9. März verlängert. Der Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie hatte bereits vor Weihnachten mit rechtlichen Schritten gedroht. Der bei Befestigungs- und Montagetechnik weltweit führende Würth-Konzern geht jetzt als erstes betroffenes Unternehmen gegen die Entscheidung vor. Sollte der Widerspruch zurückgewiesen und der Exportstopp fortgesetzt werden, könnte der Fall bei einem Verwaltungsgericht landen.

„Eine Entscheidung darüber, ob bei einer Zurückweisung unseres Widerspruchs weitere rechtliche Schritte ergriffen werden, ist noch nicht getroffen“, teilte Unternehmenssprecher Ralph Herrmann der dpa mit. „In jedem Fall wäre das Ziel weiterer rechtlicher Schritte nicht die Wiederinkraftsetzung der erteilten Ausfuhrgenehmigung, sondern ausschließlich die Schadloshaltung für einen eventuellen wirtschaftlichen Schaden, den wir durch die Einstellung der Belieferung unseres Kunden erleiden.“

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