Nicht vernachlässigen sollte jeder Rechteinhaber auch, wichtige Internetdomains vorab zu sichern. Produktpiraten soll es nicht möglich sein, Plagiate unter einer Domain anzubieten, die den Anschein erweckt, dass es sich um Originalware handelt. Zentrale Marken und das eigene Unternehmenskennzeichen sollten daher jedenfalls unter den gängigsten Top-Level-Domains wie etwa .de oder .com registriert werden. Bei Einführung neuer Domains, wie etwa der .eu-Domain wird es Rechteinhabern zudem regelmäßig ermöglicht, "ihre" Marken vorab während einer sog. Sunrise-Periode zu sichern.
Auch im Rahmen der derzeit stetig ausgerollten neuen Generic-Top-Level-Domains (gTLDs) wie etwa .company oder .business bietet es das Trademark Clearinghouse Markeninhabern an, ihre Marken während einer Vorrechtsphase vorrangig vor Dritten unter sämtlichen neuen gTLDs zu registrieren. Es informiert die Rechteinhaber zudem, wenn später eine Domain mit ihrem Markennamen angemeldet wird. Zudem ermöglichen es einzelne Anbieter von gTLDs, wie etwa Donuts, gegen Aufpreis die Registrierung ihrer Markennamen unter sämtlichen von ihnen verwalteten gTLDs zu blockieren.
Urheberrecht
Nach deutschem Recht haben Designer die Möglichkeit, einen Designschutz für ihr Produkt anzumelden. Innerhalb der darauf folgenden 25 Jahre darf niemand in Deutschland das Design kopieren – es sei denn, er hat eine Lizenz dafür. Wenn sich in dieser Zeit aber herausstellt, dass das Produkt mehr als nur ein Möbelstück ist – nämlich ein Design, das die Kultur prägt und in Publikationen und auf Messen zu sehen ist –, dann kann der Designer sein Werk urheberrechtlich schützen lassen. Das Urheberrecht endet 70 Jahre nach dessen Tod.
Zumindest im b2c-Bereich, wo Social-Media-Marketing eine große Rolle spielt, ist es außerdem sinnvoll, frühzeitig Unternehmenspräsenzen in den relevanten sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter für sich zu registrieren, um zu verhindern, dass Dritte diese besetzen, um hierüber entweder Plagiate zu bewerben oder die Seiten gegen die Zahlung eines "Lösegeldes" an den Rechteinhaber herauszugeben. Eine solche sichernde Registrierung von Internetdomains oder Social-Media-Seiten durch den Rechteinhaber stellt kein unzulässiges Domain- oder Page-Grabbing (Horten von Domains oder Social-Media-Seiten) dar. Sofern der Rechteinhaber zu spät ist und eine relevante Domain bereits von einem Dritten registriert wurde, sollte diese mit anwaltlicher Hilfe zurückgeholt werden, um Missbrauch vorzubeugen.
5. Selektive Verfolgung von Produktpiraten - auch im Ausland
Es empfiehlt sich, auch proaktiv gegen die Produktpiraten vorzugehen und das Problem an der Wurzel zu packen, um nicht lediglich die Auswüchse der Produktpiraterie durch Abfangen der Waren und der Verhinderung der Einrichtung glaubwürdiger Internetauftritte zu bekämpfen. Da die Rechtsverfolgung einigermaßen aufwendig ist, wird es kaum möglich und lohnenswert sein, gegen jeden Rechtsverletzer vorzugehen. Zumindest aber gegen große Plagiatoren sollte mit Nachdruck vorgegangen werden, einerseits, um diesen das Handwerk zu legen, andererseits um andere Produktfälscher abzuschrecken. In Deutschland empfiehlt sich hierbei eine Kombination aus strafrechtlichen und zivilrechtlichen Maßnahmen, die dem jeweiligen Einzelfall entsprechend ausgerichtet werden müssen. Wenngleich sich die Rechtsdurchsetzung in China als Herkunftsland der meisten Produktfälschungen nach wie vor nicht unproblematisch gestaltet, zeigt die Praxis, dass in den letzten Jahren eine deutliche Besserung eingetreten ist und nun auch direkt vor Ort deutlich wirkungsvoller gegen Produktpiraterie vorgegangen werden kann (dazu WirtschaftsWoche 14/2015). Letztlich bedarf es aber einer kombinierten Strategie und einer Einbeziehung von Anwälten, Behörden, Gerichten sowie der örtlichen Polizei und Staatsanwaltschaft, um die Schließung von Fälscherwerkstätten im Ausland zu erreichen.
Selbst mit einem noch so guten Sicherheitskonzept wird sich Marken- und Produktpiraterie nicht vollständig verhindern lassen. Doch auch Produktpiraten gehorchen dem Prinzip des geringsten Aufwandes. Je schwieriger es ein Originalhersteller den Fälschern also macht, seine Produkte zu plagiieren und zu vertreiben, desto eher wenden sich diese einem anderen Unternehmen zu, das seine Produkte weniger wirkungsvoll schützt. Entsprechend sollte der Druck auf die Fälscher durch technische Schutzmaßnahmen, proaktives Aufspüren und Aus-dem-Verkehr-ziehen von Plagiaten sowie die (selektive) rechtliche Verfolgung von Rechtsverletzern erhöht werden, um deutlich zu machen, dass das Kopieren der Produkte dieses Herstellers nicht lohnenswert, sondern risikobehaftet ist. Dies gilt nicht nur für große, sondern auch für mittelständische Unternehmen.