Risikomanagement Zahlungsausfall vorbeugen

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Aktiengesellschaften sind seit 1998 verpflichtet, ein Risikomanagement-System aufzubauen, Grundlage ist das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich. Mit der Einführung des Bilanzmodernisierungsgesetzes hat sich der Kreis erweitert: Erstmals in den Bilanzen für 2010 müssen auch kleinere, nach dem Handelsgesetzbuch bilanzierende Unternehmen Rechenschaft über Risiken und Risikomanagement ablegen.

Das damit verbundene Pflichtenheft ist umfangreich: Im Anhang zur Bilanz müssen zum Beispiel alle Verbindlichkeiten aufgelistet werden, die nicht im Zahlenteil der normalen Bilanz zu finden sind. Dazu gehören etwa Pensionsverpflichtungen aus Altverträgen. Das HGB stellt es den Unternehmen frei, ob sie die dafür nötigen Rückstellungen als Passivposten in die Bilanz aufnehmen oder nicht. Zu den Risiko-Verbindlichkeiten gehören außerdem Entschädigungsansprüche von Vorständen und nicht bilanzierte derivative Finanzinstrumente. Diese können sich ausTermingeschäften oder Optionsgeschäften ergeben. Und schließlich gehören dazu sogenannte latente Steuern, die durch unterschiedliche Bewertungsansätze in Handels- und Steuerbilanz entstehen können.

Unternehmen, die ihre Bilanz im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen müssen – in erster Linie Kapitalgesellschaften wie GmbH & Co. KGs –, sind außerdem verpflichtet, im Lagebericht "die Risikomanagementziele und -methoden der Gesellschaft" zu beschreiben. Dazu gehören auch die "Methoden zur Absicherung aller wichtigen Arten von Transaktionen, die im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfasst werden". Gemeint sind zum Beispiel Optionsgeschäfte, mit denen Unternehmen Preisschwankungen bei Rohstoffen absichern.

Ebenfalls angegeben werden müssen "die Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie die Risiken aus Zahlungsstromschwankungen, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist" – das sind alle Risiken durch Zahlungsausfälle, die zum Beispiel aufgrund zukünftiger Preis- oder Zinsschwankungen entstehen können.

Mittelständler müssen sich aufs Wesentliche konzentrieren

"Das ist gültige Gesetzeslage und wird auch von den Wirtschaftsprüfern geprüft", sagt Klaus-Peter Feld, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Düsseldorf. Von Wirtschaftsprüfern müssen sich alle bilanzierenden Unternehmen durchleuchten lassen, die eine Bilanzsumme von mehr als 4,84 Millionen Euro erreichen, mindestens 9,68 Millionen Euro Umsatz in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag erzielen oder im Jahresdurchschnitt mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigt haben. "Trotz der eindeutig formulierten gesetzlichen Anforderungen haben gerade mal 40 Prozent der mittelständischen Unternehmen so ein Risikomanagement-System", bemängelt Hochschullehrer Scherer.

Dies ergab eine Studie seines Lehrstuhls zum Risiko-, Chancen- und Compliance-Management im Mittelstand. Danach bauen 20 Prozent ein Risikomanagement-System auf. Der Rest ignoriert das Thema, neun Prozent der Unternehmen hat auch nicht die Absicht, daran in absehbarer Zeit etwas zu ändern. Denn solche Projekte sind aufwändig. Für Mittelständler liegt die Kunst beim Risikomanagement darum darin, sich auf die wesentlichen Risiken zu konzentrieren, die die Existenz gefährden können.

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