Zweifel an Arbeit Bundesrechnungshof will Bafin wegen Wirecard-Skandal prüfen

Der Präsident des Bundesrechnungshofs, Kay Scheller, berichtet, dass es Zweifel daran gibt, ob die Bafin wirksam und umfassend gearbeitet hat.

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Für den Präsidenten des Bundesrechnungshofes sind bei der Rolle der Bafin im Wirecard-Skandal bedeutende Fragen unbeantwortet. Quelle: dpa

Der Bundesrechnungshof will die Rolle der Finanzaufsicht Bafin im Wirecard-Skandal prüfen. „Wir werden das System der Aufsicht - Struktur und Risikomanagement am Beispiel Wirecard – untersuchen und warum die Bafin offenbar die Anhaltspunkte nicht aufgegriffen hat“, sagte der Präsident des Bundesrechnungshofs, Kay Scheller, dem „Spiegel“.

„Wir werden dabei auch prüfen, wie das Bundesfinanzministerium und die Bafin mit den Vorwürfen falscher Bilanzen sowie mit den Berichten der Wirtschaftsprüfer umgegangen sind.“ Die Bafin steht nach dem milliardenschweren Bilanzskandal massiv in der Kritik. Erst am Mittwoch hatte die EU-Wertpapieraufsicht ESMA erklärt, sie prüfe mögliche Versäumnisse der deutschen Finanzaufsicht.

Es gebe Zweifel, ob die Bafin wirksam und umfassend gearbeitet hat, sagte Scheller. „Jahrelang wurden Hinweise gegeben, unter anderem durch journalistische Recherchen, und es stellt sich die Frage, ob die Bafin da ausreichend hingeschaut hat.“ Es habe Anlass gegeben, den Verdachtsmomenten bei Wirecard nachzugehen. „Hier sind bedeutende Fragen unbeantwortet – und daher ist auch der Bundesrechnungshof gefordert. Es gibt offensichtlich Lücken im Aufsichtssystem.“

Scheller sprach davon, dass die grundsätzliche Problemstellung, dass Wirecard sowohl ein FinTech-Unternehmen als auch eine Bank sei, „allen bekannt“ war. „Hierauf hätte man das Aufsichtssystem ausrichten sollen und aus heutiger Sicht auch müssen.“ Die Bafin hat wiederholt erklärt, sie habe bei dem Konzern nur sehr wenige Kontrollmöglichkeiten gehabt, weil die Wirecard AG nicht als Finanzholding eingestuft wurde. Zu dem Konzern gehört allerdings auch die Wirecard Bank, die über eine Vollbanklizenz verfügt, und damit unter die direkte Aufsicht der Bafin fällt.

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