Vorbild Niederlande Brauchen wir einen Rechtsanspruch auf Home Office?

In den Niederlanden haben Arbeitnehmer seit Kurzem einen Rechtsanspruch auf Arbeit im Home Office. Jetzt denken die Grünen über ein deutsches Gesetz nach. Warum das problematisch ist, erklärt ein Arbeitsrechtsexperte.

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ein Mann mit einem Katalog auf dem Schoß sitzt an einem Schreibtisch Quelle: gms

Seit Juli 2015 haben niederländische Arbeitnehmer ein Recht auf Home Office. Solange dem Arbeitgeber daraus kein Schaden entsteht, können Mitarbeiter in einem Betrieb mit mehr als zehn Angestellten einen Tag pro Woche zu Hause arbeiten. Hierzulande müssen Mitarbeiter ihren Chef davon überzeugen, dass sie auch von daheim produktiv sind. Doch auch wenn ihnen zahlreiche Studien Recht geben, muss der Arbeitgeber dem nicht stattgeben. Gearbeitet wird, wo der Chef es will.

Mit moderner Arbeitswelt hat das nicht viel zu tun. Vermutlich deshalb denken jetzt hierzulande die Grünen laut über das niederländische Modell nach, wie der "Spiegel" berichtet. Laut Grünen-Bundesgeschäftsführer Michael Kellner soll über die Gewerbeordnung und das Arbeitszeitgesetz dafür gesorgt werden, dass jeder arbeiten kann, "ohne sich ständig abzuhetzen" - vorausgesetzt, der Job erlaubt es.

Maximilian Koschker, Rechtsanwalt bei der Kanzlei CMS Hasche Sigle in Stuttgart, ist weniger überzeugt von der Idee: "Ich bin insgesamt skeptisch, ob man so vorpreschen muss, wie es die Niederlande in Gestalt des Rechtsanspruchs auf Home Office tun. Das "Ob" und das "Wie" von Home Office sollte vielmehr den Parteien vorbehalten bleiben", sagt er.

Nicht nur, dass es ohnehin schon eine "Gesetzesflut" im Arbeitsrecht gebe und weitere Regularien eher fraglich seien, halte er er für verfehlt, wenn nun ein Restaurantbetreiber oder ein Klinikum beweisen müssen, dass Kellner und Ärzte ihre Arbeit nicht in den eigenen vier Wänden erledigen können. In Branchen, wo die physische Präsenz nicht nötig ist, hält die Flexibilisierung von Arbeitszeit- und Ort ohnehin Einzug - wenn auch vielerorts noch schleichend.

Dem Gesetzgeber stehe es natürlich grundsätzlich frei, einen solchen Anspruch zu begründen, wie Koschker sagt. "Ich sehe bei der Umsetzung jedoch zahlreiche Schwierigkeiten, da Home-Office mehr beinhaltet als die reine Leistungserbringung von zu Hause aus."

Tipps für den Umgang mit Mitarbeitern im Homeoffice

Beispielsweise müsse der Daten- und Geheimnisschutz sichergestellt sein. Die Unternehmen müssen sich fragen, ob und in welcher Form Kundendaten das Haus verlassen dürfen, wie die E-Mail-Korrespondenz sicher machen und so weiter. "Dann gibt es arbeitsschutzrechtliche Aspekte, weil auch ein Home-Office-Arbeitsplatz eingerichtet sein muss, wie ein Büroarbeitsplatz und auch den gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz genügen muss", sagt Koschker.

Dies müsste der Arbeitgeber kontrollieren. Theoretisch muss also jeder Unternehmen bei seinen Heimarbeitern vor Ort überprüfen, ob deren Home Office ein Fenster hat, wie hoch, breit und tief der Schreibtisch ist, wie viel Beinfreiheit sie haben, wie hoch der Bildschirm und wie ergonomisch der Stuhl ist - und dass bei der Arbeit auch nicht geraucht wird.

Das müssen die Betriebe theoretisch jetzt schon - ob in der Praxis Betriebsräte und Vorgesetzte bei ihren nachschauen, ob auch jeder nach sechs Stunden Arbeit eine halbe Stunde in den Garten geht oder sich in der Küche ein Brot schmiert, darf bezweifelt werden. "Ein Gesetz, das Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf eine Tätigkeit im Home Office einräumt, müsste auch diese weiteren Aspekte und Rechtsfragen berücksichtigen", gibt Koschker zu bedenken.

Einen Vorteil hätte es jedoch: Wenn es einen Rechtsanspruch auf Heimarbeit gäbe, müsste im Gesetz auch klar geregelt sein, wer die Kosten übernimmt. Derzeit zahlen nämlich viele Heimarbeiter ihre Telefon- und Stromrechnung selbst und wer keine entsprechende Hardware zuhause hat und sie auch nicht anzuschaffen bereit ist, muss in vielen Fällen eben weiter ins Büro kommen.

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