Elternunterhalt Wann Kinder finanziell für ihre Eltern haften müssen

Kommen die Eltern im Alter nicht über die Runden, müssen Kinder einspringen. Besonders teuer wird es, wenn ein Alten- oder Pflegeheim bezahlt werden muss. Wann Kinder haften müssen - Interview mit einer Fachanwältin.

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WirtschaftsWoche: Frau Elsässer, kommen Vater oder Mutter in ein Alten- oder Pflegeheim, reicht deren Rente oft nicht mehr aus, um die Kosten zu decken. Wann müssen ihre Kinder einspringen und zahlen?
Katja Elsässer: Kurz gesagt müssen Eltern bedürftig und Kinder finanziell in der Lage sein, die Kosten zu tragen. Genauer gesagt sind Eltern dann bedürftig, wenn ihre laufenden Einkünfte und ihr Vermögen nicht ausreichen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Und Kinder sind dann leistungsfähig, wenn sie finanziell in der Lage sind, die ungedeckten Kosten zu tragen. Häufig übernimmt der Sozialhilfeträger ungedeckte Heimkosten zuerst und prüft anschließend, ob Kinder den Unterhalt zahlen können. Die Berechnungen der Sozialhilfeträger sind aber häufig fehlerhaft.

Katja Elsässer, Fachanwältin für Familienrecht, im Interview mit WirtschaftsWoche. Quelle: Presse

Wann geht der Staat davon aus, dass die Kinder bezahlen können?
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs soll niemand durch den Elternunterhalt eine spürbare und dauerhafte Senkung seiner Lebensverhältnisse hinnehmen müssen. Eine Ausnahme gilt, falls Kinder über ihre Verhältnisse leben. Um den Unterhalt zu berechnen, nimmt man – vereinfacht dargestellt – das Nettoeinkommen der Kinder und zieht davon bestimmte Ausgaben ab. Zu diesen Ausgaben zählen beispielsweise Kreditraten für die selbstgenutzte Immobilie, berufsbedingte Aufwendungen oder der Unterhalt für die eigenen Sprösslinge.

Wie viel müssen Kinder für ihre Eltern überweisen?
Das unterhaltspflichtige Kind, dessen Einkommen der Rentenversicherungspflicht unterliegt, darf nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes fünf Prozent seines Bruttoeinkommens als Altersvorsorge sparen. Liegen Teile des Einkommens über der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, dürfen zusätzlich 20 Prozent dieser Einkommensteile für die Altersvorsorge aufgewendet werden. Selbständige dürfen 25 Prozent ihres Bruttoeinkommens für die Altersvorsorge aufwenden

Was Kinder zum Pflegefall Eltern wissen müssen
Aufteilung des Elternunterhalts unter Geschwistern Quelle: Fotolia
Selbstbehalt
Mahnungsschreiben Quelle: dpa
Ehegatten Quelle: dpa
Steuerbescheid Quelle: Fotolia
Einkommensbegrenzung Quelle: dpa
Vermögensgegenstände Quelle: dpa-tmn

Wichtig ist, dass die Beträge für die Altersvorsorge tatsächlich gezahlt werden. Aber die Art und Weise der Altersvorsorge steht den unterhaltspflichtigen Kindern frei. Vom verbleibenden Betrag zieht man den für Unverheiratete geltenden Freibetrag von 1800 Euro ab. Kinder dürfen zusätzlich 50 Prozent des Geldes behalten, das über dem Freibetrag liegt. Der verbleibende Betrag ist für den Elternunterhalt einzusetzen und zwar bis zur Höhe der ungedeckten Kosten.

Nehmen wir ein Nettoeinkommen von 5000 Euro. Nehmen wir an, dass nach Abzug der Kosten 3800 Euro übrig blieben. Ziehen wir den Freibetrag von 1800 Euro und die 50 Prozent ab, dann gingen 1000 Euro an die Eltern. Richtig?
Korrekt, sofern das unterhaltspflichtige Kind nicht verheiratet ist.

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