Elternunterhalt: Wann Kinder finanziell für ihre Eltern haften müssen
WirtschaftsWoche: Frau Elsässer, kommen Vater oder Mutter in ein Alten- oder Pflegeheim, reicht deren Rente oft nicht mehr aus, um die Kosten zu decken. Wann müssen ihre Kinder einspringen und zahlen?
Katja Elsässer: Kurz gesagt müssen Eltern bedürftig und Kinder finanziell in der Lage sein, die Kosten zu tragen. Genauer gesagt sind Eltern dann bedürftig, wenn ihre laufenden Einkünfte und ihr Vermögen nicht ausreichen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Und Kinder sind dann leistungsfähig, wenn sie finanziell in der Lage sind, die ungedeckten Kosten zu tragen. Häufig übernimmt der Sozialhilfeträger ungedeckte Heimkosten zuerst und prüft anschließend, ob Kinder den Unterhalt zahlen können. Die Berechnungen der Sozialhilfeträger sind aber häufig fehlerhaft.
Katja Elsässer, Fachanwältin für Familienrecht, im Interview mit WirtschaftsWoche.
Foto: Presse
Wann geht der Staat davon aus, dass die Kinder bezahlen können?
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs soll niemand durch den Elternunterhalt eine spürbare und dauerhafte Senkung seiner Lebensverhältnisse hinnehmen müssen. Eine Ausnahme gilt, falls Kinder über ihre Verhältnisse leben. Um den Unterhalt zu berechnen, nimmt man – vereinfacht dargestellt – das Nettoeinkommen der Kinder und zieht davon bestimmte Ausgaben ab. Zu diesen Ausgaben zählen beispielsweise Kreditraten für die selbstgenutzte Immobilie, berufsbedingte Aufwendungen oder der Unterhalt für die eigenen Sprösslinge.
Wie viel müssen Kinder für ihre Eltern überweisen?
Das unterhaltspflichtige Kind, dessen Einkommen der Rentenversicherungspflicht unterliegt, darf nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes fünf Prozent seines Bruttoeinkommens als Altersvorsorge sparen. Liegen Teile des Einkommens über der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, dürfen zusätzlich 20 Prozent dieser Einkommensteile für die Altersvorsorge aufgewendet werden. Selbständige dürfen 25 Prozent ihres Bruttoeinkommens für die Altersvorsorge aufwenden
1. Wie ist die Aufteilung des Elternunterhalts unter Geschwistern?
"Wenn Eltern pflegebedürftig werden, unterstützt zuerst die öffentliche Hand bei den Heimkosten. Allerdings holen sich die Sozialämter diese Beträge zumindest teilweise von unterhaltspflichtigen Kindern zurück", erklärt Margit Winkler vom Institut Generationenberatung. Dabei erfolgt die Aufteilung des Elternunterhalts bei mehreren Geschwistern nicht zu gleichen Teilen. Als Grundlage gilt, jeder übernimmt den Anteil, den er sich nach Vermögen und Einkommen leisten kann. Dabei entspricht der Höchstbetrag den tatsächlichen Sozialhilfeausgaben.
Ein Tipp: Alle Geschwister sollten sich zusammensetzen, um zu schauen, ob die Pflegekosten gemeinsam übernommen werden können. Das beugt Konflikte unter Geschwistern vor und im Falle der häuslichen Pflege durch alle Beteiligten liegen die Kosten möglicherweise sogar niedriger.
Quelle: Institut Generationenberatung (IGB), Stand: Juni 2015
Foto: Fotolia2. Welche Ausnahmen gibt es, damit man vom Elternunterhalt befreit wird?
Es gibt klare finanzielle Regelungen, um vom Elternunterhalt befreit zu werden. Denn jeder Mensch hat ein Recht auf den sogenannten Selbstbehalt. Darunter versteht man die Summe, die dem unterhaltspflichtigen Menschen zum Leben zustehen. Wird diese Grenze unterschritten, wird die betreffende Person vom Unterhalt befreit.
Aber auch persönliche Gründe wie schwere familiäre Schicksale können zu einem Ausschluss des Unterhaltsanspruchs führen. Diese Verhältnisse sind jedoch bei der Leitstelle Unterhalt nicht bekannt, so dass die Einwendungen sachlich und nachvollziehbar dargelegt werden müssen. Je klarer das Thema durch den Betroffenen kommuniziert wird, desto einfacher kann die entsprechende Stelle den Unterhaltsanspruch prüfen und feststellen, ob er trotzdem besteht.
Foto: WirtschaftsWoche3. Was passiert, wenn die Forderungen nach Elternunterhalt ignoriert werden?
Die Forderungen nach Elternunterhalt dürfen nicht einfach ignoriert werden. Das führt zu kostenpflichtigen Mahnungen und im Zweifelsfall werden die entsprechenden Personen mit Zwangsgeldern zur Auskunft gezwungen. Der gesetzliche Auskunftsanspruch geht dabei auf die Leitstelle Unterhalt über, so dass per richterlichen Beschluss durch das Familiengericht eine Auskunftserteilung erzwungen werden kann.
Foto: dpa4. Inwiefern werden Ehegatten bei der Berechnung mit einbezogen?
Der Ehegatte ist nicht direkt unterhaltspflichtig gegenüber den Eltern des Partners. Trotzdem werden die Einkommensauskünfte benötigt, um den Familienbedarf der Familie festzustellen und zu klären, ob ein Unterhaltsbedarf oder eine -pflicht gegenüber dem eigenen Ehepartner besteht. Auch im Zusammenhang mit der Vermögensprüfung ist die Auskunft wichtig, um Eigentumsverhältnisse detailliert offenzulegen, denn das Amt möchte die Erträge aus dem Vermögen kennen.
Foto: dpa5. Reicht der Steuerbescheid aus für eine Berechnung des Unterhalts?
Auch wenn auf den ersten Blick Unterhaltsprüfung und Steuerveranlagung ähnlich erscheinen: Sie unterschieden sich schon allein in ihrer Zweckbestimmung. Das Unterhaltsrecht konzentriert sich auf die familiären Pflichten zu Unterstützung, während das Steuerrecht durch Erfassung aller Einnahmen dafür sorgt, dass der Staat entsprechend versorgt wird.
Beim Unterhalt müssen alle Einkommen (auch Arbeitslosengeld und 450 Euro Jobs) angegeben werden, selbst wenn sie nicht besteuert werden. Steuerlich absetzbare Leistungen wie Vereinsbeiträge werden dagegen im Unterhalt zum Selbstbehalt hinzugezählt.
Foto: Fotolia6. Gibt es für den Elternunterhalt Einkommensgrenzen?
Eine Obergrenze beim Einkommen gibt es für den Elternunterhalt nicht. Geht es um die Frage, ab welchem Einkommen eine Zahlungspflicht für den Unterhalt besteht, gibt es keine eindeutige Antwort. Vielmehr hängt es von der persönlichen und familiären Situation ab. Wer es genauer wissen will, kann sich auf folgender Seite informieren: www.elternunterhalt.org.
Foto: dpa7. Was zählt alles zum Vermögen? Muss das gesamte Vermögen abgegeben werden?
Nach Sozialhilferecht zählt zum Vermögen alles, was kein Einkommen ist, und einen materiellen Wert hat. Im ersten Schritt sollte eine genaue Auflistung aller Vermögensgegenstände erfolgen, also Konten und Sparbücher, Immobilienbesitz, Bargeld, Wertpapiere, Sachwerte, usw. Das Entscheidende ist die Verwertbarkeit des einzelnen Vermögensgegenstandes. Ein alter Kleinwagen ist meist nicht einsetzbar, ein neuer Sportwagen könnte es jedoch sein. Hinweis: In der Praxis haben Eheleute häufig Gemeinschaftskonten. Da zählt immer die Hälfte des Vermögens pro Kontoinhaber – unabhängig davon, wer es verdient oder erspart hat.
Foto: dpa-tmn8. Müssen Kinder wegen der Unterhaltsverpflichtungen Freizeitvergnügen und Urlaub verzichten?
Ist die betroffene Person unterhaltspflichtig, verringert sich gleichzeitig das verfügbare Einkommen. Deswegen muss anschließend genau und realistisch überdacht werden, welche Ausgaben gekürzt werden können. Urlaubsreisen, Hobbies, teure Autos oder hohe Kosten für Haustiere zählen nicht zu Sonderbelastungen, sondern sind Bestandteil des Selbstbehalts. Das Gleiche gilt auch bei regelmäßigen Unterstützungen für Kinder und Enkelkinder. Können sich Letztere selbst unterhalten, werden diese Belastungen nicht anerkannt.
Foto: dpa9. Ist die private Altersvorsorge der Zahlungspflichtigen gefährdet?
Wer zur Unterhaltszahlung der Eltern herangezogen wird, hat einen Freibetrag für seine eigene Altersvorsorge. Dieser wurde in den vergangenen Jahren sogar von vier auf fünf Prozent des Vorjahresbruttos erhöht und bezieht sich auf die gesamten Berufsjahre ab dem 20. Lebensjahr. Zusätzlich wird eine Verzinsung von vier Prozent unterstellt. Da kommen schnell große Summen zusammen, die als Altersvorsorge deklariert zum eigenen Schonvermögen gehören. Da dies auch für die Zukunft gilt, mindern Sparleistungen in Höhe von fünf Prozent zusätzlich die Einkünfte des unterhaltspflichtigen Kindes.
Foto: dpa10. Inwiefern ist der Elternunterhalt steuerlich absetzbar?
Der Elternunterhalt kann bei der Einkommens- und Lohnsteuererklärung als Sonderbelastung geltend gemacht werden. Nur in wenigen Fällen macht sich das steuerlich bemerkbar. Um den gültigen Jahresbeitrag zu erfahren, sollten sich die betroffenen Personen an das Finanzamt wenden. Es sind nur die Zahlungen steuerlich absetzbar, die im entsprechenden Steuerjahr aufgewendet wurden.
Foto: FotoliaWichtig ist, dass die Beträge für die Altersvorsorge tatsächlich gezahlt werden. Aber die Art und Weise der Altersvorsorge steht den unterhaltspflichtigen Kindern frei. Vom verbleibenden Betrag zieht man den für Unverheiratete geltenden Freibetrag von 1800 Euro ab. Kinder dürfen zusätzlich 50 Prozent des Geldes behalten, das über dem Freibetrag liegt. Der verbleibende Betrag ist für den Elternunterhalt einzusetzen und zwar bis zur Höhe der ungedeckten Kosten.
Nehmen wir ein Nettoeinkommen von 5000 Euro. Nehmen wir an, dass nach Abzug der Kosten 3800 Euro übrig blieben. Ziehen wir den Freibetrag von 1800 Euro und die 50 Prozent ab, dann gingen 1000 Euro an die Eltern. Richtig?
Korrekt, sofern das unterhaltspflichtige Kind nicht verheiratet ist.
Ändert sich für Verheiratete etwas an der Berechnung?
Ja, Verheiratete haben zusammen mit ihren Ehegatten einen höheren Freibetrag, nämlich 3240 Euro zuzüglich 45 Prozent des über den Freibetrag hinaus gehenden Einkommens. Der Ehepartner ist zwar nicht zum Unterhalt für die Schwiegereltern verpflichtet, aber sein Einkommen wird herangezogen, um das Einkommen der Familie zu ermitteln. Einen Vorteil haben dann zum Beispiel diejenigen, deren Einkünfte deutlich über dem individuellen Freibetrag für Unverheiratete liegen, wenn sie mit jemandem verheiratet sind, der nichts oder wenig dazuverdient. Sie können dann den höheren Freibetrag nutzen.
Tastet der Staat auch das Vermögen der Kinder an?
Das Vermögen ist einzusetzen, sofern dadurch nicht der eigene Lebensunterhalt oder die eigene Altersvorsorge gefährdet wird. Die selbstgenutzte Immobilie und das Vermögen für die eigene Altersvorsorge müssen nicht für den Elternunterhalt genutzt werden. Das für die eigene Altersvorsorge geschützte Vermögen ist sehr hoch. Es beträgt fünf Prozent des letzten Jahresbruttoeinkommens und es gilt für alle Jahre, in denen seit Beginn der Erwerbstätigkeit gearbeitet worden ist. Zusätzlich wird das erlaubte Höchstguthaben fiktiv mit vier Prozent verzinst.
Was passiert, wenn Geschwister nicht zahlen oder nicht zahlen können?
Geschwister haften anteilig nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Das heißt, dass es passieren kann, dass ein Gutverdiener für die schlechter verdienenden Geschwister mitzahlen muss. Denn ist ein Bruder oder eine Schwester nicht leistungsfähig, müssen die übrigen in voller Höhe für den ungedeckten Bedarf haften. Voraussetzung ist allerdings, dass die übrigen ausreichend Einkommen oder Vermögen haben.
Die Freibeträge haben sich zum 1. Januar 2015 erhöht – was raten Sie Menschen, die schon seit Jahren für ihre Eltern zahlen?
Elsässer: Sie sollten prüfen, ob die Unterhaltsbeträge an die neuen Sätze angepasst worden sind. Hat man zu viel bezahlt, können Unterhaltspflichtige das zu viel bezahlte Geld möglicherweise zurückfordern. Mit der Rückforderung sollte man nicht zu lange warten, da der Anspruch drei Jahre ab Kenntnis des Anspruchs verjähren kann, spätestens jedoch nach zehn Jahren.
Kann man den gezahlten Unterhalt von der Steuer absetzen?
Unterhaltszahlungen an die Eltern können unter bestimmten, steuerrechtlichen Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Nach einer Entscheidung des Finanzgerichtes Baden-Württemberg können unterhaltspflichtige Kinder außerdem Pflege- und Betreuungsleistungen von Heimen oder Pflegediensten im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich absetzen. Das gelte aber nur für diejenigen, die die Beträge an die Heime oder Pflegedienste auf Rechnung direkt zahlen.