Flexi-Rente: Was die Teilrente Sparern abfordert
Die Ergebnisse einer neuen Studie besorgniserregend. Es droht eine riesige Versorgungslücke und vielen Bürgern eine akute Altersarmut. Den künftigen Rentnern ist dies zwar durchaus bewusst, allerdings tun sie kaum etwas dagegen. Im Gegenteil: Mehr als ein Viertel der Befragten gab an, die Altersvorsorge komplett zu ignorieren. Das zeigt die Studie „Altersvorsorgereport: Deutschland 2014“ der Sparda-Bank in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Jens Kleine vom Research Center for Financial Services der Steinbeis-Hochschule. Sie gibt einen umfassenden Überblick zum deutschen Altersvorsorgemarkt vorgelegt.
Foto: IMAGODas private Vorsorgeverhalten lässt in Deutschland zu wünschen übrig. Die Mehrheit der Bürger will den gegenwärtigen Lebensstandard nicht für die Altersvorsorge einschränken. Dadurch entsteht laut den Berechnungen der Experten eine Versorgungslücke von mehr als 27.000 Euro. Neben einer möglichen Altersarmut des Einzelnen droht in der Gesellschaft ein Generationenkonflikt beim Streit um die Höhe der staatlichen Rente.
Foto: IMAGOVerantwortlich für die Versorgungslücke sind neben dem Lebensstandard zu geringe finanzielle Möglichkeiten. Rund 75 Prozent der Deutschen fehlt schlichtweg das Geld, um privat vorzusorgen. Besonders betroffen sind dabei die Arbeiter. In dieser Berufsgruppe verfügen nur 19 Prozent über ausreichende finanzielle Spielräume für die private Altersvorsorge.
Foto: IMAGODiese Vorsorgeproblematik hat zur Folge, dass die ohnehin schon in der Gesellschaft bestehende Schere zwischen Arm und Reich im Alter noch größer wird. Menschen mit ausreichender Kapitalausstattung sind nämlich in der Lage zusätzlich 325 Euro in die private Altersvorsorge zu stecken. „Das soziale Ungleichgewicht wird sich im Alter weiter verschärfen. Nur ein kleiner Teil der Bevölkerung wird im Alter gut leben können, wohingegen ein wesentlich größerer Teil mit Einschränkungen oder gar Altersarmut zu kämpfen haben wird“, so Heinz Wings, Vorstandsvorsitzender der Sparda-Bank Hamburg.
Foto: IMAGOTrotz dieser möglichen Scherenbildung herrscht insgesamt nur geringes Interesse für Altersvorsorge-Themen. Viele haken das Thema komplett ab – und das obwohl 82 Prozent der Befragten bewusst ist, dass eine rechtzeitige private Altersvorsorge notwendig ist, wenn der bestehende Lebensstandard im Alter fortgesetzt werden soll.
Foto: IMAGONeben dem Desinteresse spiegelte sich bei den Befragten auch Unkenntnis wider. Die Studie ergab, dass rund 73 Prozent der Bürger zwar von zu niedrigen Rentenansprüchen ausgeht, allerdings kennen auch weniger als die Hälfte deren tatsächliche Höhe. 50 Prozent der Deutschen hat zudem Angst im Alter vom Existenzminimum leben zu müssen. Vor allem junge Menschen treibt diese Angst um – was Wings zufolge ein gutes Ergebnis ist: „Dass die jungen Menschen die Bedeutung der Altersvorsorge erkannt haben, ist ein äußerst positives Zeichen. Sie haben jedenfalls vom Alter her noch Möglichkeiten, um ausreichend vorzusorgen.“
Foto: IMAGODie Versorgungslücke von 27.000 Euro ergibt sich durch die Berechnung des durchschnittlichen Sparverhaltens. So wollen die Befragten bei Renteneintritt circa 96.000 Euro angespart haben. Doch hierfür legen die Bürger in einem Zeitraum von 21 Jahren im Monat lediglich 179 Euro im Monat zur Seite. Die Experten der Studie haben außerdem mit einem recht hohen Zinssatz von vier Prozent gerechnet. Alles zusammengerechnet – die Sparquote und der durchschnittliche Zinssatz – ergeben statt der anvisierten 96.000 nur 69.000 Euro.
Foto: IMAGOBetrachtet man die einzelnen Berufsgruppen gelten selbstständige Handwerker als Risikogruppe. Sie legen privat lediglich 135 Euro im Schnitt zur Seite. Bei Freiberuflern beläuft sich die Sparquote immerhin auf 400 Euro im Monat. Allerdings kann diese Gruppe wegen der fehlenden Rentenversicherungspflicht nicht von einer staatlichen Rente profitieren.
Foto: IMAGODie Studie ergab, dass Familien mit Kindern deutlich weniger Existenzängste haben als Kinderlose. Viele Familien fühlen sich über ihre Kinder abgesichert. Die Experten sprechen hierbei von dem Gefühl „kinder-reich“ zu sein.
Foto: WirtschaftsWocheDie deutschen Vorsorgesparer bevorzugen vor allem Eigentumsimmobilen und die betriebliche Altersvorsorge. Allerdings werden 17 Prozent der Altersvorsorgeverträge ausgesetzt oder vorzeitig aufgelöst. Zusammen mit der potenziellen Versorgungslücke des staatlichen Rentensystems und dem demografischen Wandel erhöht sich dadurch die Problematik in der Altersversorgung. „Durch die hohen Abbruch- und Aussetzungsquoten der Altersvorsorgeverträge wird sich die Situation im Alter, insbesondere für Personen mit einem geringen Einkommen, weiter zuspitzen“, so Wings.
Die geringe Bereitschaft für die Rentenzeit vorzusorgen, ergibt sich laut der Studie aus der Erhaltung des gegenwärtigen Lebensstandards. 73 Prozent der Deutschen sind nicht dazu bereit, ihren Lebensstandard zu Gunsten der Vorsorge einzuschränken. Allerdings ist dieses Ergebnis nicht in Stein gemeißelt. Knapp die Hälfte der Bürger würde nach Lohnerhöhungen mehr in Vorsorgeprodukte investieren.
Foto: IMAGOSie lesen einen Artikel von 2014. Mittlerweile hat sich viel getan. Alles wichtige zu den neuen Rentenregelungen für Früh-, Teil- und Spätrentner finden Sie hier:
Es klingt zunächst gut, was sich die Regierungskoalition da gerade ausdenkt: Den Renteneintritt im Sinne der Arbeitnehmer flexibler gestalten, manche dürfen früher in den Ruhestand, andere länger arbeiten. Der Arbeitswillige wird belohnt, den Schaukelstuhlfreund lässt der Chef vorzeitig ziehen, der Staat gibt seinen Segen und einen Teil der Rente dazu.
Aber die Realität ist komplizierter. Alle Interessen zu berücksichtigen, gleicht der Quadratur des Kreises.
Derzeit malt die Regierung ein rosarotes Bild von der Rente. Der Rentenversicherungsbericht, der am Mittwoch im Parlament beraten wird, wartet mit Rekordzahlen auf: Die Rentenversicherung wird bis zum Jahresende über Reserven von 34 Milliarden Euro verfügen. In den kommenden Jahren sollen die Renten deutlich steigen, in einigen Jahren wie 2016 sogar um mehr als vier Prozent.
Bis 2028 sollen die Renten im Vergleich zu heute um stolze 38 Prozent steigen. Dabei ist der Rentenbeitragssatz mit derzeit 18,9 Prozent vom Bruttolohn und 18,7 Prozent ab 2015 noch niedrig. Und erst in diesem Jahr wurden die Mütterrente und die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren verabschiedet.
Nebenverdienst statt Rentenlücke
Es ist aber kein Geheimnis, dass der Anteil der Rentner an der Bevölkerung in den kommenden Jahren immer weiter klettern wird. Damit wird nicht nur der Rentenbeitragssatz steigen, sondern gleichzeitig das Rentenniveau weiter sinken. Das bestreitet nicht einmal die Regierung. Laut Rentenversicherungsbericht werden 2028 21,4 Prozent Rentenbeitrag fällig sein und das Versorgungsniveau bis dahin auf 44,4 Prozent des Bruttolohns absinken. Auch danach geht es mit der gesetzlichen Rente weiter abwärts.
Die Hoffnung der Koalitionsparteien und der Arbeitgeberverbände ist vorrangig, dass Arbeitnehmer mit entsprechenden finanziellen Anreizen und einer Lockerung der Gesetzesvorschriften über das Rentenalter hinaus zumindest in Teilzeit weiter arbeiten. Aber sonderlich realistisch ist das nicht. Alles deutet darauf hin, dass der Wunsch nach einem vorzeitigen Ruhestand deutlich ausgeprägter ist als das Verlangen, über das gesetzliche Rentenalter hinaus zu arbeiten.
Eine aktuelle Umfrage der Marktforscher von YouGov bestätigt, dass die Arbeitnehmer freier darüber entscheiden möchten, ob sie vor, nach oder genau mit Erreichen der Regelaltersgrenze ihren Ruhestand beginnen wollen. Demnach wollen 42 Prozent der Deutschen vor Erreichen des Rentenalters mit dem Arbeiten aufhören, selbst wenn Abschläge die monatliche Rente schmälern. 19 Prozent würden im Gegensatz dazu gern länger arbeiten, wenn dadurch auch die Rentenansprüche steigen. 39 Prozent wollen bis zur Regelaltersgrenze arbeiten.
Deutschland
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind in Deutschland immer mehr Menschen über 60 auf dem Arbeitsmarkt aktiv, um ihre Rente aufzubessern - vor allem Frauen. Im Jahre 2012 waren es 2,35 Millionen Erwerbstätige über 60. Zehn Jahre zuvor lediglich 1,39 Millionen. Grund für diese Entwicklung sei, dass der Gesetzgeber die Möglichkeiten für den Vorruhestand eingeschränkt habe. Die Erwerbslosenquote der Älteren verringerte sich von 9,5 auf 6,4 Prozent.
Die Arbeitnehmer in Deutschland sind nach Informationen der „Bild-Zeitung“ im vergangenen Jahr so spät in Rente gegangen wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Gleichzeitig sanken die Abschläge wegen vorgezogenen Renteneintritts auf den niedrigsten Wert seit 2003, berichtet die Zeitung unter Berufung auf eine Rentenzugangsstatistik der Deutschen Rentenversicherung.
Danach stieg das durchschnittliche Renteneintrittsalter der Männer 2012 von 60,9 auf 61,2 Jahre. Frauen gingen mit 61 (2011: 60,8) Jahren in Rente. Das waren die höchsten Werte seit mehr als 20 Jahren. Im Jahr 2000 wechselten Männer noch im Schnitt mit 59,8 Jahren aufs Altenteil, Frauen mit 60,5 Jahren.
Frankreich
Auch in Frankreich ist das Renteneintrittsalter gestiegen: 2009 - vor der Anhebung der Altersgrenze - gingen die Franzosen noch mit durchschnittlich 59,3 Jahren in Pension, 2012 waren sie im Schnitt 62 Jahre und 2 Monate alt (2011: 61 Jahre und 11 Monate). Wer vor seinem 20 Lebensjahr angefangen hat zu arbeiten und in die Rentenkasse einzuzahlen, darf bereits mit 60 Jahren aufs Altenteil wechseln, ohne Abschläge befürchten zu müssen.
Foto: APGriechenland
2012 haben sich die griechische Regierung und die Troika aus Europäischer Zentralbank, Europäischer Union und Internationalem Währungsfondsdarauf geeinigt, das Renteneintrittsalter in dem Schuldenstaat anzuheben. Seit dem gehen die Griechen - zumindest nach Plan - mit 67 statt wie zuvor mit 65 Jahren in den Ruhestand. 2011 betrug das durchschnittliche Renteneintrittsalter in Griechenland 61,4 Jahre.
Foto: dpaItalien
Italienische Frauen verbringen inzwischen durchschnittlich 27,3 Jahre im Ruhestand, Männer knapp 23. In Rente gehen die Italiener im Schnitt mit 60,8 Jahren. Wenn sie keine Abschläge hinnehmen wollen, müssten sie eigentlich bis 62 arbeiten.
Foto: APSpanien
2011 hat sich auch die spanische Regierung angesichts eines gigantischen Schuldenberges dazu entschlossen, die Altersgrenze anzuheben: Wie auch in Deutschland und Griechenland soll das Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre angehoben werden. Zuvor gingen die Spanier im Schnitt mit 62,6 statt 65 Jahren in Rente. Beschäftigte, die bereits 38,5 Jahre gearbeitet haben, haben allerdings weiterhin ab dem 65 Lebensjahr einen Anspruch auf volle Rentenbezüge.
Foto: dapdGroßbritannien
Seit 2011 gibt es in Großbritannien kein offizielles Rentenalter mehr. Die Briten können also selbst entscheiden, wann sie in den Ruhestand gehen. Zuvor konnten die Briten mit 60 Jahren (Frauen) beziehungsweise 65 Jahren (Männer) die Arbeit Arbeit sein lassen. Das tatsächliche Eintrittsalter lag vor der Abschaffung des Rentenalters bei 63,1 Jahren.
Foto: AP
Irland
Die Iren arbeiten am längsten: So müssen auf der grünen Insel Männer und Frauen noch bis 65 arbeiten und tun es auch - zumindest bis sie (im Durchschnitt) 64,1 Jahre alt werden. Wegen des Schuldenberges der grünen Insel erhöht die irische Regierung nun schrittweise das Rentenalter von 65 auf 68 Jahre.
Foto: APSchweden
In Schweden betrug das gesetzliche Rentenalter bisher für Männer und Frauen gleichermaßen 61 Jahre. Wer darüber hinaus länger arbeitete, wurde über einen Sonderzuschlag entlohnt, der bis zum 70. Lebensjahr kontinuierlich steigt. Tatsächlich aber arbeiten die Schweden nicht ganz so lange und treten im Durchschnitt mit 63,8 die Rente an.
Vergangenes Jahr hat der schwedische Ministerpräsident Fredrik Reinfeldt die Rente mit 75 gefordert und damit bei seinen Landsleuten einen Sturm der Entrüstung ausgelöst.
Foto: APNiederlande
In den Niederlanden sollten Männer und Frauen bislang mit 65 den gesetzlichen Ruhestand antreten - im Durchschnitt arbeiteten sie allerdings etwas weniger und gingen mit 63,2 Jahren in Rente. 2012 beschloss jedoch die Erste Kammer des Parlaments in Den Haag, das Rentenalter stufenweise auf 67 anzuheben.
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Rumänien
Ein ganz anderes Bild zeigt sich in Osteuropa: Im Jahr 2010 hat das rumänische Parlament das Rentenalter auf 65 Jahre erhöht. Die Rente mit 65 soll schrittweise bis 2030 eingeführt werden. Derzeit liegt das gesetzliche Rentenalter in Rumänien bei 63,5 Jahren für Männer und 59,5 Jahren für Frauen. Vorruhestandsregelungen haben jedoch dazu geführt, dass das tatsächliche Renteneintrittsalter bei 55,5 Jahren liegt. In dem Balkanland stehen rund sechs Millionen Rentner 4,9 Millionen Beschäftigten gegenüber.
Foto: REUTERSPolen
Auch in Polen lagen zwischen gesetzlichem und tatsächlichem Renteneintrittsalter jahrelang Welten: So betrug das gesetzliche Rentenalter für Männer im Jahre 2009 für Männer 65 und für Frauen 60 Jahre - das tatsächliche Rentenalter jedoch lag mit 56,6 Jahren weit darunter. Im Juni 2012 unterzeichnete der polnische Präsident Bronislaw Komorowski dann ein entsprechendes Gesetz, das die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre vorsieht.
Foto: AP
Die Realität ist noch ernüchternder. Eine Teilrente und Arbeiten über das Rentenalter hinaus sind nämlich schon heute möglich, aber höchst unbeliebt. Die Zahlen der Deutschen Rentenversicherung Bund sind deutlich: Von den knapp 650.000 neuen Rentenbeziehern des Jahres 2013 gingen mehr als ein Drittel, nämlich 37 Prozent, in den vorzeitigen Ruhestand.
Im Durchschnitt zogen sie ihre Rente um knapp zwei Jahre vor. Dafür nahmen sie Rentenabschläge von rund sieben Prozent in Kauf. Im Gegenzug haben nur zwei Prozent der neuen Ruheständler über das Rentenalter hinaus gearbeitet und dafür pro Monat, den sie länger arbeiteten, einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent kassiert.
Die Möglichkeiten zum Bezug einer Teilrente bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit nutzen nur 0,25 Prozent der Neurentner. Klar, dass sich Regierung, Arbeitgeber und Gewerkschaften einig darüber sind, dass das Modell Teilrente attraktiver werden muss.
Herausforderung Demografie
Die deutsche Bevölkerung wird immer älter - das belastet die gesetzlichen Rentenkassen. Der demografische Wandel hat auf Lange Sicht erheblichen Einfluss auf die Finanzierungsstruktur der deutschen Alterssicherung. Die Bevölkerung altert doppelt: Nicht nur leben die Leute länger, auch immer weniger Kinder kommen in Deutschland auf die Welt. Die Geburtenrate liegt schon seit den 1960er Jahren deutlich unter dem Niveau, das den ursprünglichen Bevölkerungsbestand erhalten könnte.
Deutschland - eine Greisengesellschaft
Laut den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes die Bevölkerung im Jahr 2050 um rund neun Prozent schrumpfen – auf 74,6 Millionen Einwohner. Im gleichen Zeitraum verdoppelt sich der Altersquotient. Dieser beschreibt das Verhältnis der Rentner zu Personen im erwerbsfähigen Alter. Er steigt von derzeit 31 auf 61 Prozent. Eine mögliche Lösung wäre es, die Geburtenlücke durch externe Einwanderer – etwa aus Südeuropa – zu schließen. Allerdings gehen die wenigsten davon aus, dass der derzeit hohe Zuwandererstrom nachhaltig ist.
Foto: dpaDie Krisenreformen
Seit 25 Jahren kämpft die Politik damit, den Druck auf Ausgaben und Beitragssätze bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu mindern. Erst wurden Ausfall- und Ersatzzeiten gestrichen, später Leistungen gekürzt. Ab 1992 wurde zum Beispiel die Bruttolohn- auf die Nettolohnanpassung umgestellt. Außerdem wurden Abschläge bei vorzeitigem Rentenbezug eingeführt. Und: Die Rente wurde zunehmend durch Einnahmen aus der Steuerkasse querfinanziert.
Foto: dpaWeniger Beiträge
Gleichzeitig haben die Politiker durchgesetzt, dass die Bevölkerung immer weniger für ihre Rente zahlen soll: Die als langfristig tragbar angesehenen Beitragssatzobergrenzen wurden schrittweise gesenkt. Mit dem Rentenreformgesetz (RRG) 1992 waren es 28 Prozent bis zum Jahr 2030, mit dem Wachstumsförderungsgesetz 1996 sollten 26 Prozent nicht überschritten werden, beim RRG 1999 (Blüm-Reform) waren es 24 Prozent und mit dem Altersvermögensergänzungsgesetz 2001 und dem RV-Nachhaltigkeitsgesetz die aktuell gültigen 22 Prozent bis zum Jahr 2030.
Foto: dpaDen Studienautoren sind diese Maßnahmen nicht genug, sie schlagen folgende Schritte zur Schaffung eines nachhaltigen Rentensystems vor:
1) Beibehaltung der Rentenreform
Nach den Reformen der letzten Jahre liegt Beitragssatzobergrenze seit 2005 bei 22 Prozent. Daran sollte laut Studie auch nicht gerüttelt werden. Würden alte Reformen rückabgewickelt – wie manche Politiker bereits fordern – läge der Beitragssatz bis 2050 bei etwa 30 Prozent und damit deutlich höher. Auch der Bund müsste dann mehr zuschießen.
2) Die Lebensleistungsrente
Die von der ehemaligen Sozialministerin Ursula von der Leyen vorgeschlagene Lebensleistungsrente sieht vor, niedrigen Renten langjährig Beschäftigter aufzustocken. Tatsächlich müsste jemand in Westdeutschland über 35 Beitragsjahre jeden Monat 2.065 Euro brutto verdienen, um bei der Rente auf die Grundsicherung (700 Euro) zu kommen. Ohne Aufstockung bestehe laut Studie die Gefahr, dass Geringverdiener irgendwann in eine (Solo-)Selbstständigkeit flüchten – und die Zahl der Beitragszahler sinkt.
3) Ausweitung des Versichertenkreises der Rentenversicherung
Selbstständige, die in keinem Alterssicherungssystem abgesichert sind, sollten zu Pflichtmitgliedern in der allgemeinen Rentenversicherung werden – zumindest, wenn sie ein bestimmtes Alter nicht überschritten und bislang keine eigene Altersvorsorge aufgebaut haben. Das Risiko von Altersarmut für solche Soloselbstständigen könne – so die Studie – verringert werden.
Foto: AP4) Verlängerung der Lebensarbeitszeit
Vor dem Hintergrund einer steigenden Lebenserwartung spricht vieles dafür, die Lebensarbeitszeit nach 2030 weiter zu verlängern. Eine gleitende Anhebung des Renteneintrittsalters von 67 Jahre auf 69 Jahre bis zum Jahr 2050 würde die relative Rentenbezugsdauer, also das Verhältnis von durchschnittlicher Beitragsdauer und durchschnittlicher Rentenlaufzeit, weitgehend konstant halten, stellt die Studie fest.
5) Ausbau der kapitalgedeckten Altersvorsorge
Dank Leistungsrücknahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung und Niedrigzinsen in Europa führt – so die Studie – kein Weg an privater Altersvorsorge vorbei. Varianten der kapitalgedeckten Ergänzungsversorgung müssten erhöht werden – zur Not mittels entsprechender Anreizsysteme, etwa Zulagen oder steuerlichen Abzugsmöglichkeiten.
6) Transparenz schaffen
Viele Beschäftigte wissen gar nicht, wie sie insgesamt abgesichert sind – sie haben den Überblick verloren, nicht zuletzt, weil Anbieter der kapitalgedeckten Privatvorsorge und Träger der betrieblichen Altersversorgung heterogene Informationen anbieten. Wenn auch aufwändig, sollte eine umfassende Renteninformation geschaffen werden, die Vergleichbarkeit garantiert.
Foto: dpaDie YouGov-Umfrage zeigt, dass die zu erwartende Rente wesentlich darüber entscheidet, ob ein Arbeitnehmer vorzeitig ausscheidet oder lieber länger arbeitet. „Es gibt kein einheitliches Wunschalter. Die Vorstellungen sind höchst unterschiedlich“, sagt Manfred Bauer, Vorstand beim Finanzdienstleister MLP, der die Umfrage in Auftrag gegeben hat. „Ein Drittel der Befragten wünscht sich mehr Spielraum für das Arbeiten über das Regelrentenalter hinaus. Ein weiteres Drittel ist an einer Teilrente ab 60 Jahren interessiert.“
Erstaunlich ist dabei, dass fast jedem dritten Deutschen das Regierungsvorhaben zur Flexi-Rente nicht bekannt ist, obwohl die Regierung noch im Dezember einen Gesetzentwurf oder zumindest ein Konzept vorlegen will. Dabei betrifft die Flexi-Rente alle Arbeitnehmer.
Das Desinteresse ist nur damit zu erklären, dass die bisherigen Verhandlungen in weiten Teilen noch zu wenig Konkretes hervorgebracht haben. Die verschiedenen Interessengruppen haben sich jedoch vor dem Hintergrund der Koalitionsgespräche zur Flexi-Rente längst in Stellung gebracht.
Ihre Befürchtung: Wenn der Renteneintritt flexibler gestaltet werden soll, muss irgendwer leiden. Arbeitgeber, Steuerzahler, Sozialkassen oder jüngere Arbeitnehmer könnten dann draufzahlen. Für letztere besteht das Risiko, dass sie von den billigeren alten Arbeitnehmern verdrängt werden.
Umstrittene Teilrente ab 60
Der deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) verfolgt als Vertreter der Arbeitnehmer klare Ziele: Er will den Eintritt in die Teilrente nach 35 Arbeitsjahren schon mit 60 Jahren ermöglichen und damit drei Jahre früher als bislang. Wäre die Vollrente bereits mit 60 Jahren möglich, müsste der Rentner nach derzeitigen Regeln einen Abschlag auf seine Rente von bis zu 25 Prozent in Kauf nehmen.
Bei einer Teilrente wären die Abschläge nur dann niedriger, wenn dank Teilzeitanstellung weiter in die Rentenkasse eingezahlt würde. Deshalb will der DGB einen höheren Nebenverdienst neben dem Bezug der Teilrente erlauben.
Bundeskanzlerin Angela Merkel lehnt die Teilrente ab 60 jedoch ab. Die Bundesregierung stehe zur Rente mit 67 und arbeite auch an einer Flexibilisierung der Rentenübergänge, sagte Merkel auf dem Deutschen Arbeitgebertag in Berlin. "Allerdings warne ich davor, Erwartungen zu wecken, dass man ab 60 solche flexiblen Übergänge machen könnte. Das sehe ich nicht." Neue Belastungen für das Rentensystem dürfe es nicht geben. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hatte diese ebenfalls kategorisch abgelehnt.
Zeitrente
Als Zeitrente wird ein Vorsorgebetrag bezeichnet, der nur über einen bestimmten, endlichen Zeitraum gezahlt wird. Ein klassisches Beispiel dafür sind Einnahmen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie werden gezahlt, bis die Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt werden.
Foto: FotoliaWitwen-/Witwerrente
Stirbt ein Ehepartner, hat der andere Anspruch auf Witwenrente. Voraussetzung dafür ist, dass das Paar noch verheiratet war, allerdings ist es egal, ob zusammen oder getrennt gelebt wurde. Außerdem müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Unter anderem muss der verstorbene Partner mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Heiratet der Hinterbliebene erneut, endet die Witwenrente.
Foto: FotoliaRentensplitting
Das Rentensplitting ist vergleichbar mit dem Ehegattensplitting. Die Ansprüche beider Ehepartner werden in einen Topf geworfen und zu gleichen Teilen unter beiden gesplittet. Davon Gebrauch machen dürfen Eheleute, die 2002 oder später geheiratet haben. Aber auch eingetragene Lebenspartner dürfen ihre Altersbezüge entsprechend teilen.
Foto: DAPDWer profitiert vom Rentensplitting?
Nicht nur Ehepartner mit einer sehr kleinen Rente können vom Splitting profitieren. Lohnen kann sich ein Splitting auch für jemanden, der keine Witwerrente bekommen würde, da seine Einnahmen zu hoch sind. Außerdem darf dank Splitting in der Regel auch mehr hinzuverdient werden.
Foto: FotoliaMütterrente
Die Mütterrente gibt es erst seit diesem Jahr. Profitieren sollen vor allem Mütter, die bisher keinen Anspruch auf Rente hatten, weil sie aufgrund der Kindererziehung nicht lange genug gearbeitet haben. Anspruch haben Frauen, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben. Bisher wurde ihnen lediglich ein Jahr Erziehungszeit auf ihrem Rentenkonto angerechnet, jetzt sind es zwei. Pro Monat bedeutet das ein Plus von knapp 30 Euro.
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Wie viel dürfen Rentner dazuverdienen?
Viele suchen auch im Ruhestand nach ein wenig Zeitvertreib und wollen noch etwas hinzuverdienen. Doch gerade für Rentner sind die Regeln da streng. Sogenannte Vollrentner, die das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht haben, dürfen prinzipiell unbegrenzt dazuverdienen. Allerdings muss der Betrag komplett zusammen mit der Rente versteuert werden.
Foto: FotoliaWas passiert bei Frührentnern?
Wer vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in Rente geht, erhält eine gekürzte Rente, die sogenannte Frührente. Für jeden Monat, den man früher zu arbeiten aufhört, werden 0,3 Prozent von der eigentlichen Rente abgezogen. Zwar dürfen auch Frührentner Geld hinzuverdienen. Allerdings wird dieses am Ende mit der gekürzten Rente verrechnet. Der Frührentner muss die Rentenversicherung darüber informieren, dass er einen Nebenjob hat, diese wird dann die entsprechende Kürzung ausrechnen. Je nach Wohnort gelten bestimmte Hinzuverdienstgrenzen.
Foto: FotoliaEwige Rente
Zu den ewigen Renten zählt unter anderem die Grundrente aus einem Grundstück. Es wird ein gleichbleibender, regelmäßiger Betrag gezahlt.
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Im Gegenteil soll belohnt werden, wer länger arbeitet. Denn viele Unternehmen profitieren von der langjährigen Berufserfahrung ihrer älteren Mitarbeiter. Die Arbeitgeber wollen daher keine Beschränkung des Nebenverdiensts. Die derzeitige Begrenzung des Hinzuverdienstes sei "nicht notwendig", sagte etwa Arbeitgebervertreter Alexander Gunkel. Richtig sei es dagegen, an der Höhe der derzeitigen Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn und an den Zuschlägen bei hinausgezögertem Rentenbeginn festzuhalten.
Ob eine Neuregulierung durch die Flexi-Rente die Situation spürbar ändert? Unklar. Schon heute dürfen alle 63-Jährigen die Teilrente in Anspruch nehmen. Abhängig von ihrem Einkommen der vergangenen drei Jahre vor Rentenbeginn dürfen sich in befristeten Arbeitsverhältnissen dazuverdienen. Allerdings ist die Berechnung der Freigrenze recht kompliziert.
Diejenigen Ruheständler, die ihren Rentenanspruch bereits voll ausschöpfen, sind auf ein Zusatzeinkommen von maximal 450 Euro pro Monate beschränkt – also auf Minijobs. Ein Beschäftigter, der vor Beginn der Teilrente das Durchschnittseinkommen von rund 2900 Euro monatlich erhielt, darf bei Bezug einer Zwei-Drittel-Rente noch etwa 1080 Euro hinzuverdienen, ohne dass seine Rente gekürzt wird.
Durchschnittverdiener, die eine halbe Rente beanspruchen, dürfen 1576 Euro verdienen, beim Ein-Drittel-Rentner sind es 2074 Euro. Wer aber nur einen Euro über die Grenze hinaus verdient, büßt massiv Rentenbezüge ein. Der Zwei-Drittel-Rentner bekommt nur die halbe Rente, der Ein-Drittel-Rentner gar keine Rente mehr.
Diese Grenzen stören viele. Deshalb sollen sie aufgeweicht und vereinfacht werden. Als Maßstab - darüber herrscht angeblich Einigkeit - soll künftig das höchste Einkommen der vergangenen 15 Arbeitsjahre gelten. Fällt die Hinzuverdienstgrenze, dürfte das vor allem Arbeitgebern helfen, erfahrene Mitarbeiter länger an den Betrieb zu binden.
Einzige Ausnahme sollen die Bezieher der Rente mit 63 bilden. Für sie sollen die jetzigen Grenzen weiter gelten – offenbar, um zu verhindern, dass mit 63 eine Massenflucht der Arbeitnehmer aus sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen erfolgt.
Länger zu arbeiten, soll sich also lohnen – und ist für die Rentenkassen unkritisch, weil nach jetziger Regelung Rentenbeiträge fließen und weniger Rente bis zum Lebensende gezahlt werden muss. Carsten Linnemann, der Chef der Mittelstandsvereinigung der Union, will daher den Beitrag der Arbeitgeber zur Rentenversicherung, den diese auch für arbeitende Rentner zahlen müssen, den Unternehmenssenioren als Lohnzuschlag gönnen.
Auch der Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung soll entfallen, schließlich erhält der Senior-Mitarbeiter eine Rente, wenn er aufhört zu arbeiten und kein Arbeitslosengeld. Beide Beiträge zur Sozialversicherung sind unnütz, wenn der Arbeitnehmer im Ruhestand nichts davon hat. Mit diesem Lohnbonus hofft Linnemann, 400.000 Rentner an die Unternehmen zu binden.
Alternativ ist ein aus dem Arbeitgeberbeitrag gespeister Aufschlag auf die Rente im Gespräch. Aber auch hier gibt es Gegenwind aus dem Regierungslager. Die SPD findet, Lohn- oder Rentenzuschläge seien keine gute Idee, weil dann wieder Geld in der Rentenkasse fehlen würde. Die Folge wären steigende Rentenbeiträge für alle Arbeitnehmer oder Bundeszuschüsse, für die letztlich der Steuerzahler aufkommt. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble will da aber nicht mitspielen.
Private Vorsorge muss sich anpassen
Marina Herbrich, Präsidentin beim Bundesverband der Rentenberater, hält einen flexiblen Einstieg in die Rente für eine gute Sache, schließlich hätten Menschen im Alter unterschiedliche Möglichkeiten und verschiedene Lebensentwürfe. „Aber die verschiedenen Module der Altersvorsorge müssen auch zueinander passen. Wenn der Einstieg in die gesetzliche Rente individualisiert wird, sollte die Politik so auf private und betriebliche Versorger einwirken, dass diese ihre Modelle ebenfalls flexibel gestalten“, so Herbrich.
MLP-Vorstand Bauer sieht für den Gesetzgeber konkrete Ansatzpunkte, um eine auskömmliche Rente auch bei Einführung einer Flexi-Rente zu gewährleisten, indem er die ergänzende Altersvorsorge stärkt. „Beispielsweise hat die letzte Erhöhung der Förderung zu Riester-Rente 2008 stattgefunden, Inflation und Rentenreform sind noch nicht eingeflossen. Außerdem könnte die betriebliche Altersversorgung gestärkt werden, indem Arbeitnehmer wie in den USA automatisch in sie einzahlen, es sei denn, sie widersprechen ausdrücklich.
Wichtig dabei: Die Tarifpartner müssen innerhalb der Branchen die für sie passende Ausgestaltung finden“, schlägt Bauer vor. „Generell müssen auch private und betriebliche Vorsorgeverträge den neuen frühestmöglichen Renteneintritt berücksichtigen.“
Fest steht nämlich allen Bemühungen zum Trotz: Die gesetzliche Rente allein wird niemals ausreichen, um den Lebensstandard eines Vollzeitangestellten aufrechtzuerhalten.
Zahlen müssen also am Ende doch alle: Der Staat mit der Förderung privater Vorsorge; Arbeitgeber durch Aufwertung der betrieblichen Vorsorge; und nicht zuletzt der Arbeitnehmer und Sparer, der mehr Geld für den Ruhestand zur Seite legen muss. Denn auch mit einem verlängerten Arbeitsleben in Teilzeit kommt irgendwann der Tag, an dem die Altersvorsorge die einzige Einkommensquelle bleibt.