Bundeswehr-Einsatz im Inneren Was erlaubt das Grundgesetz?

Nach dem Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt in Berlin streiten Politiker um Bundeswehreinsätze im Inland. Das Grundgesetz erlaubt ein solches Engagement nur in Ausnahmefällen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Bundeswehr-Soldaten Quelle: dpa

Artikel 35 erlaubt die sogenannte Amtshilfe. Seit mehr als einem Jahr ist die Bundeswehr an der Unterbringung, Versorgung und Registrierung von Flüchtlingen beteiligt. Zu Spitzenzeiten waren 9000 Soldaten dabei. Auch bei Katastrophenfällen dürfen Soldaten helfen. Während der Hochwasserkatastrophen an Oder und Elbe bauten Tausende Soldaten Dämme und halfen bei Evakuierungen.

Ein „besonders schwerer Unglücksfall“ kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch ein katastrophaler Terroranschlag sein.

Artikel 87a regelt den Einsatz während eines inneren Notstands. Zur Abwehr einer „drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes“ kann die Bundeswehr ebenfalls eingesetzt werden.

Sie darf „Aufständische“ bekämpfen und zivile Einrichtungen wie Bahnhöfe und Schulen schützen - aber nur dann, wenn die Polizei dazu nicht mehr in der Lage ist. Einen solchen Einsatz der Bundeswehr hat es noch nicht gegeben.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%