Der Fall Öger ist ähnlich spektakulär. Schon vor Monaten sorgte ein zentraler Gläubiger des Reiseunternehmers für Aufsehen. Der Münchner Gleiss-Lutz-Anwalt Luidger Röckrath erwirkte für SunExpress, ein Gemeinschaftsunternehmen von Turkish Airlines und Lufthansa, im Mai einen Arrestbeschluss gegen Öger wegen ausstehender Forderungen in Höhe von 17 Millionen Euro. Später beantragte die Isbank über ihren Anwalt Hans-Georg Fischer von der Kanzlei Rossbach & Fischer die Einleitung eines Insolvenzverfahrens gegen Öger.
Ögers Anwälte, die Insolvenzrechtler Christoph Henningsmeier und Christoph Seiffert, von Henningsmeier Rechtsanwälte parierten den Fremd- mit einem Eigenantrag. Die Privatinsolvenz sei „aufgrund hoher persönlicher Haftungsverpflichtungen, die Herr Öger für die Öger Türk Tur GmbH übernommen hat, unvermeidbar“ geworden, teilte die Kanzlei mit.
Henningsmeier hatte bereits die zwei Unternehmenshavarien im Öger-Reich rechtlich begleitet und im Vorfeld versucht, die Gläubiger von einer Restrukturierung zu überzeugen. Doch dazu kam es nicht. V.Ö.T. Travel meldeten einen Tag vor Silvester 2015 Insolvenz an. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde der Hamburger Jurist Dietmar Penzlin von Schmidt-Jortzig Petersen Penzlin bestellt. Penzlin fand im Unternehmen allerdings wenig Verwertbares vor. Gut zwei Monate nach dem Antrag informierte Penzlin das zuständige Amtsgericht Hamburg über die „drohende Masseunzulänglichkeit“ des Unternehmens.
Über mehr Substanz verfügte das älteste Unternehmen aus Ögers Firmengruppe, der 1972 gegründeten Flugveranstalter Öger Türk Tur (ÖTT). Im Zuge des Insolvenzantrags war der Sitz der Firma von Hamburg nach Düsseldorf verlagert worden. Der Name wurde in Fly Türk GmbH geändert. Fortan versuchte der Düsseldorfer Jurist Dirk Andres zu retten, was zu retten ist - zunächst als vorläufiger Verwalter, mit Verfahrenseröffnung am 1. April als Insolvenzverwalter. In dem Verfahren könnte es auf eine Forderungshöhe in knapp zweistelliger Millionenhöhe hinauslaufen. Da es eine Patronatserklärung zwischen ÖTT und Öger gab und zusätzliche Haftungsansprüche im Raum stehen, zählt auch Andres nun zu den Gläubigern im Münchner Verfahren.
Dass es überhaupt zu den wirtschaftlichen Schwierigkeiten kam, begründen Ögers Anwälte mit dem Einbruch des Reisegeschäfts in Folge des Syrien-Konflikts sowie den politischen Spannungen zwischen der Türkei und Russland und mehreren Terroranschlägen. „Der hierdurch bedingte Umsatzrückgang brachte die Unternehmen unseres Mandanten in die Verlustzone“. Der Unternehmer habe daraufhin „versucht, seine Gesellschaften durch die Zuführung erheblicher privater Mittel zu stützen". Das vertragswidrige Verhalten eines wichtigen Geschäftspartners habe Ende 2015 schließlich zum wirtschaftlichen Zusammenbruch der Unternehmensgruppe geführt, heißt es in einer Mitteilung der Kanzlei.
Ziel sei es nun den Privatmann Öger im Rahmen des Insolvenzverfahrens zu entschulden. Explizit nennen seine Anwälte dabei auch die Möglichkeit eines Insolvenzplans. Ein solches Instrument ist bei Privatpersonen zwar nicht allzu verbreitet, böte Öger aber die Möglichkeit, deutlich schneller aus der Pleite zu kommen als im Regelverfahren. Noch ist das jedoch allenfalls eine theoretische Option, die erst eine Rolle spielen könne, wenn die Anfechtungsthemen vom Tisch seien, sagt Insolvenzverwalter Hofmann. Zudem müssen letztlich die Gläubiger zustimmen. Zumindest bei Ögers Geschäftspartner SunExpress dürfte die Bereitschaft dafür aktuell gering sein.