1. Startseite
  2. Unternehmen
  3. IT
  4. Facebook: Bundeskartellamt eröffnet Verfahren

FacebookBundeskartellamt eröffnet Verfahren

Dem sozialen Netzwerk Facebook steht in Deutschland neuer Ärger bevor. Am Mittwoch hat das Bundeskartellamt ein Verfahren eröffnet. Der Vorwurf: Facebook missbrauche seine marktbeherrschende Stellung. 02.03.2016 - 10:30 Uhr

Platz 10: Hamburg

79 Prozent aller Hamburger mit Internetzugang nutzen regelmäßig soziale Medien wie Facebook, Twitter und Co., wie aus dem aktuellen Social-Media-Atlas hervorgeht. Das Besondere: Alle Befragten zwischen 14 und 19 Jahren gaben an, in den Netzwerken unterwegs zu sein.

Die Beratungsgesellschaft Faktenkontor, der Marktforscher Toluna und das Institut für Management- und Wirtschaftsforschung haben den Social-Media-Atlas 2015/2016 herausgegeben. Sie befragten mehr als 3500 Internetnutzer ab 14 Jahren Ende 2015 via Online-Panel. Laut Studien-Herausgeber waren die Teilnehmer nach Alter, Geschlecht und Bundesland repräsentativ.

Foto: dpa

Platz 9: Baden-Württemberg

Acht von zehn Internetnutzern aus Baden-Württemberg sind regelmäßig bei Facebook, Twitter und Co. online. Im vergangenen Jahr waren es laut Social-Media-Atlas nur 70 Prozent.

Foto: dpa

Platz 8: Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz sind die sozialen Netzwerke besonders beliebt unter den 20- bis 29-Jährigen: Neun von zehn Usern gaben an, sie regelmäßig zu nutzen.

Foto: dpa

Platz 7: Niedersachen

Youtube ist das beliebteste soziale Medium in Niedersachen. 91 Prozent der Befragten schauen sich auf der Plattform regelmäßig Videos an. Jeder Siebte macht das über mobile Endgeräte wie Smartphones oder Tablets.

Foto: dpa

Platz 6: Berlin

In Berlin sind nahezu alle Internetnutzer zwischen 14 und 29 Jahren in sozialen Medien unterwegs. Während fast 80 Prozent der Männer laut Untersuchung mit mobilen Endgeräten bei Youtube und Co. aktiv sind, sind es bei den Frauen nur 57 Prozent.

Foto: dpa

Platz 5: Saarland

Im Saarland sind auch die älteren Befragten regelmäßig auf sozialen Plattformen unterwegs: Mehr als 80 Prozent der über 50-Jährigen gaben an, WhatsApp und Co. regelmäßig zu nutzen.

Foto: dpa/dpaweb

Platz 4: Bayern

In Bayern sind 84 Prozent der Befragten bei sozialen Medien angemeldet. Das sind 14 Prozent mehr als im vergangenen Jahr. Dafür gibt es im Vergleich mit den anderen Bundesländern Platz vier.

Foto: dpa

Platz 3: Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen ist neben den jungen Nutzern vor allem die Gruppe der 40- bis 49-Jährigen auf den Internetplattformen aktiv: und zwar 91 Prozent der Befragten. Die beliebtesten Medien laut Atlas: Youtube, Facebook und WhatsApp.

Foto: dpa

Platz 2: Bremen

Für Bremen gibt es Silber im Ranking. Während 2014 nur 72 Prozent aller befragten Internetnutzer angaben, soziale Medien zu nutzen, waren es im vergangenen Jahr 85 Prozent. Am beliebtesten ist bei ihnen Facebook.

Foto: dpa

Platz 1: Hessen

86 Prozent der Hessen mit Internet-Zugang nutzen Youtube, Facebook und Co – mehr als in den anderen Bundesländern. Und dabei lag Hessen beim letzten Social-Media-Atlas mit 69 Prozent noch auf Platz elf.

Foto: dpa

Nach dem jahrelangen Druck deutscher Datenschützer steht Facebook nun auch im Visier des Bundeskartellamts. Die Wettbewerbsbehörde verdächtigt das weltgrößte Online-Netzwerk, bei den Vertragsbestimmungen zur Verwendung von Nutzerdaten eine mögliche marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen. Eine Facebook-Sprecherin erklärte in einer ersten Reaktion: „Wir sind überzeugt, dass wir das Recht befolgen und werden aktiv mit dem Bundeskartellamt zusammenarbeiten, um dessen Fragen zu beantworten.“

Das Bundeskartellamt verknüpft in dem Verfahren Datenschutz und Wettbewerb. Der Ausgangspunkt ist, dass Facebook-Mitglieder der Erhebung und Nutzung ihrer Daten zustimmen müssen. „Der Umfang der erteilten Einwilligung ist für die Nutzer nur schwer nachzuvollziehen“, erklärt die Behörde. Es gebe erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit dieses Vorgehens nach dem nationalen Datenschutzrecht.

Zugleich sieht das Kartellamt „Anhaltspunkte dafür, dass Facebook auf dem gesondert abzugrenzenden Markt für soziale Netzwerke marktbeherrschend ist“. Soweit es einen Zusammenhang zwischen der Datenschutz-Verletzung und der dominierenden Position gebe, „könnte ein solcher Verstoß auch kartellrechtlich missbräuchlich sein“, resümiert die Behörde. Zugleich wird deutlich, dass alle Punkte im Moment auf Annahmen basieren.

Offene Fragen im Kartellverfahren gegen Facebook
Die Behörde geht in dem Verfahren zwei Fragen nach: Ob Facebook tatsächlich mit seinen Vertragsbestimmungen gegen geltende nationale Datenschutzregeln verstößt und gleichzeitig, ob das Netzwerk damit eine möglicherweise marktbeherrschende Stellung ausnutzt. Für einen Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen allein wären die Wettbewerbshüter nicht zuständig. Wenn Facebook jedoch die für den Nutzer undurchsichtigen Vertragsklauseln mit Hilfe seiner Marktmacht durchsetzen würde, könnte ein Wettbewerbsverstoß vorliegen. Denn bei einer solchen Marktstellung habe Facebook besondere Pflichten.
Das Kapital von Facebook sind Daten der Nutzer, die für Werbezwecke verwendet werden. Wer das Netzwerk nutzt, willigt in die Verarbeitung von Daten ein. Der Umfang der Einwilligung sei für die Nutzer nur schwer nachvollziehbar, erklärt die Behörde. Wenn Facebook auf diese Weise außergewöhnliche Geschäftsbedingungen durchsetze, könne das eine „kartellrechtswidrige Ausbeutung der Kunden“ sein, sagt auch Kai Neuhaus, Rechtsexperte bei CMS Hasche Sigle in Brüssel.
In erster Linie wird angeprangert, dass Nutzer nicht genug informiert werden. „Der Anfangsverdacht liegt eher auf der Seite der Aufklärung und der Datengewinnung als bei der Frage, wie und für was die Daten verwendet werden“, sagt Kartellamts-Sprecher Kay Weidner. Diese Punkte seien aber letztlich miteinander verbunden.
Ja, kartellrechtlich wäre der Tatbestand erst relevant, wenn Facebook ein sogenannter Konditionenmissbrauch gegenüber seinen Nutzern nachgewiesen werden kann, da die Daten der Nutzer quasi das Kapital der werbefinanzierten Plattform darstellen. Dafür müsste geklärt werden, ob Facebook seine Nutzer durch seine Marktmacht unangemessen nötigt, den Vertragsklauseln zuzustimmen.
Als soziales Netzwerk hat sich Facebook mit seinen rund 1,6 Milliarden Nutzern inzwischen weltweit durchgesetzt. Kleinere Konkurrenten wie Wer-kennt-Wen, StudiVZ oder der Pionier MySpace haben inzwischen ihren Betrieb eingestellt. Als Portal dürfte sich Facebook jedoch vermehrt in Konkurrenz zu Plattformen wie Youtube, Twitter sehen.
Es soll noch geklärt werden, ob man nur den engen Markt der ähnlichen Dienste betrachtet - oder auch andere Anbieter wie Twitter einbezieht. „Wenn man das kartellrechtlich und gerichtsfest zu Papier bringen möchte, dann ist es in der Tat so, dass man definieren muss, was ist der relevante Markt“, sagt Kartellamts-Sprecher Weidner. Dabei könne auch eine Beherrschung des größeren Marktes festgestellt werden. „Es gibt bislang allenfalls eine Erhebung nach Nutzerzahlen, wobei viele Nutzer auch parallel bei mehreren Netzwerken aktiv sind.“
Im Grunde kann es um beides gehen, betont Kartellamts-Sprecher Weidner. Das werde sich im Zuge des Verfahrens zeigen müssen.
Auch Sicht der Behörde: Ja. „Wir brauchen dafür kein gesondertes Urteil“, betont der Kartellamts-Sprecher.
Da es um ein Verwaltungsverfahren geht, könnte das Kartellamt am Ende anordnen, dass das Unternehmen bestimmte Dinge anders handhaben müsse. Ein Bußgeld von immerhin bis zu zehn Prozent vom Jahresumsatz kann die Behörde dagegen in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren verhängen, das separat laufen müsste.

Diverse deutsche Datenschützer und Verbraucherorganisationen werfen Facebook schon seit einiger Zeit vor, zu viele Daten zu erheben und dies nicht transparent genug zu tun. Facebook betont stets, das internationale Geschäft des Unternehmens habe seinen Sitz in Irland und werde von der dortigen Datenschutz-Behörde beaufsichtigt. Das Kartellamt erklärt dazu, es sei zuständig, wenn das Verhalten eines Unternehmens Auswirkungen auf Deutschland habe.

Das Verfahren werde „in engem Kontakt mit den zuständigen Datenschutzbeauftragten, mit den Verbraucherschutzverbänden sowie der Europäischen Kommission und den Wettbewerbsbehörden der anderen EU-Mitgliedstaaten“ geführt, betont das Bundeskartellamt. Man habe hauptsächlich mit dem Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar und dem Verbraucherzentrale Bundesverband kommuniziert, sagte Kartellamts-Sprecher Kay Weidner.

Die Behörde sei von sich aus aktiv geworden. „Mit den sogenannten Internet-Giganten befasst sich die Kartellrechts-Gemeinschaft weltweit. Bei uns ist in den vergangenen Monaten der Gedanke gereift, dass man sich dem kartellrechtlich annehmen kann und muss“, sagte Weidner. Dabei hätten auch das Wissen um Aktivitäten von Daten- und Verbraucherschützern sowie bisherige Verfahren zu Datenschutz-Vorwürfen gegen Facebook eine Rolle gespielt.

Facebook hat nach jüngsten Zahlen 28 Millionen Mitglieder in Deutschland. Diverse konkurrierende Online-Netzwerke wie MySpace oder StudiVZ gingen in den vergangenen Jahren aus dem Geschäft.

Rechtsanwalt Kai Neuhaus von CMS Hasche Sigle in Brüssel kommentierte: „Es überrascht auf den ersten Blick, dass das Bundeskartellamt nun als oberster Datenschützer auftritt.“ Ob Verbraucher rechtmäßig über die Erhebung ihrer Nutzerdaten aufgeklärt werden, sollten Datenschutz-Behörden klären. Dennoch sei der Schritt des Bundeskartellamts nachvollziehbar: „Setzt ein Unternehmen dank seiner herausragenden Marktstellung ganz außergewöhnliche Geschäftsbedingungen durch, kann dies eine kartellrechtswidrige Ausbeutung seiner Kunden sein.“ Wenn also Facebook die Einwilligung in die Nutzungsbedingungen nur deswegen durchsetzen könne, weil Verbraucher keine Alternative hätten, „könnte der Fall noch spannend werden“.

Applaus kam von den Grünen. „Wir begrüßen, dass das Bundeskartellamt jetzt handelt“, erklärten der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecher für Netzpolitik, Konstantin von Notz, und die Sprecherin für Wettbewerbspolitik, Katharina Dröge. Den Verdacht, Facebook missbrauche eine marktbeherrschende Stellung, gebe es seit Jahren.


dpa
Mehr zum Thema
Unsere Partner
Anzeige
Stellenmarkt
Die besten Jobs auf Handelsblatt.com
Anzeige
Homeday
Homeday ermittelt Ihren Immobilienwert
Anzeige
IT BOLTWISE
Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik
Anzeige
Remind.me
Jedes Jahr mehrere hundert Euro Stromkosten sparen – so geht’s
Anzeige
Presseportal
Lesen Sie die News führender Unternehmen!
Anzeige
Bellevue Ferienhaus
Exklusive Urlaubsdomizile zu Top-Preisen
Anzeige
Übersicht
Ratgeber, Rechner, Empfehlungen, Angebotsvergleiche
Anzeige
Finanzvergleich
Die besten Produkte im Überblick
Anzeige
Gutscheine
Mit unseren Gutscheincodes bares Geld sparen
Anzeige
Weiterbildung
Jetzt informieren! Alles rund um das Thema Bildung auf einen Blick