Verbrennerverbot: Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe gegen Mercedes kommt vor den BGH
Die auf ein Verbrennerverbot zielende Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Autobauer Mercedes-Benz muss nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) neu verhandelt werden. Der BGH gab der Beschwerde der DUH-Geschäftsführung gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart, keine Revision gegen sein abschlägiges Urteil zuzulassen, statt. Das bestätigten das Unternehmen und DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Reuters. „Wir freuen uns, dass diese Klage als erste ihrer Art beim BGH angenommen wird“, sagte Resch.
Die Umweltschützer wollen mit der 2021 eingelegten Klage Mercedes gerichtlich dazu zwingen, den Verkauf von Autos mit Verbrennungsmotor 2030 einzustellen. Resch berief sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das im April 2021 das Klimaschutzgesetz des Bundes von 2019 für verfassungswidrig erklärt hatte, weil es den Abbau klimaschädlicher CO2-Emissionen unzureichend regelte und damit die Freiheitsrechte zukünftiger Generationen beeinträchtigte.
„Auch Konzerne müssen sich an die von uns vor dem Bundesverfassungsgericht mit durchgesetzten Grundrechte und damit an den Klimaschutz halten“, bekräftigte Resch. Sonst nähmen sie drastische Eingriffe in individuelle Freiheitsrechte vor. Unternehmen müssten wie der Staat in Verantwortung genommen werden, wenn sie ihren Verpflichtungen aus dem internationalen Pariser Klimaschutzabkommen nicht nachkämen. Auch gegen BMW und den Öl- und Gaskonzern Wintershall Dea hatte Resch geklagt.
Die Autoindustrie hat wegen zu geringer Nachfrage das Tempo beim Umstieg auf klimafreundliche Elektroautos verringert. Mercedes-Benz und andere Hersteller setzen wieder stärker auf den Verbrenner mit dem Argument, das wachsende Angebot an E-Autos könne die Wende zum Klimaschutz nicht alleine bewirken, wenn Rahmenbedingungen wie genug Ladeinfrastruktur und günstige Strompreise fehlten. Das hätten sie aber nicht in der Hand. Die Branche fordert, das faktische Verbrenneraus in der Europäischen Union 2035 zu kippen, damit mehr Zeit für die Umstellung bleibt. Zugleich bekennt sie sich zum Klimaschutz langfristig.
Mercedes-Benz wies darauf hin, dass mit der Zulassung der Revision keine Entscheidung in der Sache getroffen sei. Der BGH trage damit der grundsätzlichen Bedeutung von Rechtsfragen bei klimabezogenen Ansprüchen Rechnung. Nach Auffassung des Autobauers ist die Klage unbegründet, wie auch die beiden Vorinstanzen in Stuttgart entschieden hatten (AZ 12 U 170/22). „Wir begrüßen es, dass der BGH nun grundlegende Rechtsfragen bei klimabezogenen Ansprüchen klären wird, wie etwa die Reichweite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts“, ergänzte Mercedes-Benz.
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