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UnwetterDas Schimpfen auf den WDR ist eine faule Ausrede

Die schweren Orkanschäden und Todesopfer nach dem Orkan vom Montag sind nicht Folge von Medienversagen und fehlender Warnungen sondern von Denkfaulheit und fehlender Eigenverantwortung. Ein Weckruf.KOMMENTAR von Thomas Kuhn 11.06.2014 - 16:07 Uhr

Verheerende Gewitterfronten haben in weiten Teilen Deutschlands schwere Schäden angerichtet. Noch immer ist der Verkehr vielerorts massiv gestört.

Foto: dpa

Hand aufs Herz: Wir haben doch alle schon herzhaft gelacht, als wir von Autofahrern lasen, die ihr Auto – blind dem Navi folgend – an Fährenanlegern in den Fluss gelenkt haben? Wie blöd muss man eigentlich sein …

Genau diese Frage habe ich mir am Morgen nach dem schweren Unwetter vom Montagabend ebenfalls gestellt. Nur fuhren da nicht ein paar Autofahrer ins Wasser, sondern Zigtausende mit der Deutschen Bahn mitten ins Chaos eines vom Sturm verwüsteten Bundeslandes. Und dann, als sie mit ihren Zügen auf irgendeinem Bahnhof strandeten, war plötzlich die Bahn schuld: „Hätten die denn nicht früh genug warnen können?“ „Hätten die denn nicht wissen müssen, dass es da und dort nicht weiter geht?“

Nicht anders am späten Montagnachmittag: Da reisten Zehntausende Menschen aus dem verlängerten Pfingstwochenende nach Hause, mitten hinein die Ballungsräume des Rheinlands und des Ruhrgebietes – und direkt hinein in die von Westen aufziehende Sturmfront „Ela“. Und dann, als der Sturm losbrach, als herumwirbelnde Äste Fensterscheiben durchschlugen, Bäume auf Autos und Häuser krachten – und Menschen töteten, da waren plötzlich die Medien schuld: „Hätte der WDR nicht sein Programm unterbrechen müssen?“ „Hätten Lokalradios, Zeitungs-Webseiten rechtzeitig warnen müssen?“

Gebäude und Hausrat

Egal ob Blitzeinschlag, Sturmschäden oder Zerstörungen durch Hagelkörner: Wenn das Haus oder die Wohnung durch solche Unwetter in Mitleidenschaft gezogen wurde, übernehmen die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer die Kosten für die Schäden. Mieter halten sich an ihre Hausratversicherung, Vermieter an die Wohngebäudevariante. Kommt es zu Überschwemmungen durch Starkregen, brauchen Hausbesitzer und Mieter eine Elementarschadenversicherung. Die hat aber längst nicht jeder! Vorsicht auch beim Blitzeinschlag: Versichert sind meist nur dessen direkte Auswirkungen, nicht aber so genannte Überspannungsschäden. Das sind Schäden, die erst in zweiter Ableitung durch den Blitz verursacht werden.

Foto: dpa

Autos

Die Teilkaskoversicherung übernimmt die Hagel-, Blitz- und Sturmschäden. Ist das Blech verbeult oder die Scheiben kaputt, werden die Reparaturkosten für gewöhnlich in voller Höhe erstattet. Vorher gilt es für Voll- und Teilkaskoversicherte aber nachzurechnen: Was bedeutet die Kostenübernahme für den künftigen Schadenfreiheitsrabatt? Fahrzeughalter, deren Auto durch ein Unwetter beschädigt wurde, sollten die Schäden mit einer Kamera dokumentieren und diese binnen einer Woche dem Versicherer melden.

Foto: dpa

Feld und Ernte

Landwirte können ihre Felder gegen Hagel versichern. Fast acht Millionen Hektar sind so vor dem finanziellen Risiko eines Ertragsausfalls geschützt. Das entspricht in etwa der Größe von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zusammen.

Foto: dpa

Sturmschäden
Für Schäden nach Stürmen haften Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen. Allerdings: Stürmisch ist es aus Sicht der Versicherer es erst ab Windstärke acht. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von 61 Kilometern pro Stunde. In Zweifelsfragen helfen die Verbraucherzentralen in den einzelnen Bundesländern. Dort erhalten Geschädigte auch viele Tipps.

Im Bild: Ein Unwetter über Augsburg (Bayern). Die Hitze verabschiedete sich mit Gewittern und Hagelschlag.

Foto: dpa

Bloß nicht leichtsinnig werden

Wer trotz polizeilicher Warnung sein Auto in einem durch Hochwasser gefährdeten Gebiet abstellt oder auch nur dorthin fährt, der riskiert, dass der Versicherer nur einen Teil des Schadens trägt oder sich auch ganz verweigert. Dies gilt insbesondere, wenn der Versicherte in einer Weise gehandelt hat, durch die der Schaden hervorgerufen wurde. Zumindest kann die Gesellschaft dann entsprechend der Schwere des Verschuldens ihre Leistung kürzen. Lediglich ein unkorrektes Verhalten, das als "leichte Fahrlässigkeit" betrachtet werden kann, bewahrt vor solchen finanziellen Einbußen.

Im Bild: Ein Junge schiebt sein Fahrrad über eine überschwemmte Straße in Lohmar (Nordrhein-Westfalen). Heftige Gewitter haben in Nordrhein-Westfalen zu zahlreichen Rettungseinsätzen der Feuerwehr geführt.

Foto: dpa

Schäden durch Blitzschlag

Schlägt der Blitz direkt in ein Haus ein, kommt der Gebäudeversicherer für Schäden am Gebäude auf. Schäden durch Überspannung werden nur ersetzt, wenn der Blitz direkt in das versicherte Grundstück oder Gebäude eingeschlagen ist. Sonstige Schäden durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss sind nur dann über die Gebäudeversicherung abgedeckt, wenn eine zusätzliche Klausel, die sogenannte Überspannungsklausel vereinbart wurde. Das gilt ebenso für die Hausratversicherung.

Im Bild: Rettungskräfte versuchen Jungvieh aus einem Stall in Lamderdingen (Bayern) zu befreien, der nach einem Blitzschlag teilweise eingestürzt war.

Foto: dpa

Kaputter Hausrat
Wenn der Sturm mit Hausrat spielt, zahlt die Hausratversicherung – aber nur, wenn diese Dinge während der Böen in einem Gebäude untergebracht waren und beschädigt wurden. Eine Ausnahme gibt es für Mieter, wenn Antennen und Markisen außen am Gebäude angebracht sind und ausschließlich durch die Bewohner der versicherten Wohnung genutzt werden. Auch dann zahlt die Hausratversicherung den Schaden.

Im Bild: Feuerwehrleute pumpen in Hermeskeil (Rheinland-Pfalz) Wasser aus einer überfluteten Garage. Gewitterregen sorgten in weiten teilen von Rheinland-Pfalz für Überflutungen.

Foto: dpa

Regen flutet Keller
Überflutet Dauerregen Keller und beschädigt dabei Wände und Inventar, dann hilft allein die so genannte "Elementarschaden-Versicherung". Denn Gebäudeversicherungen haften nicht für Schäden durch eindringendes Wasser. Die Police, die meist als Ergänzung zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung angeboten wird, deckt noch einige weitere Schäden ab, etwa Schäden durch Überschwemmung, Erdbeben oder Erdrutsch.

Im Bild: Mitarbeiter einer Reinigungsfirma entfernen in Hermeskeil (Rheinland-Pfalz) Schlamm aus dem Gebäude der Feuerwache.

Foto: dpa

Baum beschädigt Auto

Für einen Blechschaden haftet nur die Vollkaskoversicherung, wenn ein Auto auf einen umgestürzten Baum fährt. Ist ein nachweislich morscher Baum umgestürzt und hat Haus oder Auto beschädigt, muss der Baumbesitzer oder seine Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Meist stellt sich die Beweislage in solch einem Fall jedoch als sehr schwierig dar. Ist ein gesunder Baum umgefallen, gilt dies als "höhere Gewalt", und der Eigentümer haftet nicht für den Schaden.

Im Bild: Teile eines Baumes liegen in Freiburg (Baden-Württemberg) nach einem Unwetter auf einem Fahrzeug und werden von der Feuerwehr entfernt.

Foto: dpa

Fahren im Unwetter

Bei der Kfz-Teilkaskoversicherung sind auch Schäden durch Überschwemmungen mitversichert. Da es bei dieser Police keine Schadensfreiheitsrabatte gibt, brauchen Fahrzeughalter keine Rückstufung zu befürchten. Bei einer Selbstbeteiligung wird der vereinbarte Betrag von der Entschädigungssumme abgezogen. Inwieweit Fahrzeugteile oder sonstiges Zubehör (zum Beispiel Kindersitze, Warndreieck, Verbandskasten) mitversichert sind, variiert je nach Gesellschaft.

Im Bild: Nur noch schemenhaft sind die Fahrzeuge zu erkennen, die am Abend des 20.06.2013 in Berlin bei strömendem Regen die Straße des 17.Juni passieren. Ein Unwetter über der Hauptstadt sorgt dafür, dass die Feuerwehr zu über 200 Einsätzen ausrücken muß.

Foto: dpa

Auto in Gefahr
Wenn der Sturm Dachziegel auf ein parkendes Auto schleudert, zahlt die Teilkasko des Autohalters. Problem: Versichert ist nicht der Wiederbeschaffungswert, also der Neupreis des Fahrzeugs, sondern in der Regel nur der Wert, den es zum Zeitpunkt der Schadensmeldung noch hat.

Im Bild: Eine überschwemmte Straße am Bauhaus in Ensdorf (Saarland). Die kurze Hitzewelle im Saarland ist vorüber: Heftige Gewitter und starke Regenfälle haben in Teilen des Landes für vollgelaufene Keller und überschwemmte Straßen gesorgt.

Foto: dpa

Wenn ein Baum umfällt

Mit einer Wohngebäudeversicherung können sowohl Schäden am eigenen Haus durch einen bei Unwetter umstürzenden Baum als auch die daraus resultierenden Folgeschäden abgedeckt werden. Zerstört der Baum etwa das Dachfenster und dringt dann Regenwasser ins Haus ein, das wiederum das Parkett beschädigt, so werden sowohl das Fenster als auch der Parkettschaden übernommen. Auch die Kosten für die Beseitigung umgestürzter Bäume können mitversichert werden. Ausgeschlossen sind jedoch Schäden Dritter.

Im Bild: Die Feuerwehr zersägt einen umgestürzten Baum nach einem Unwetter in Augsburg (Bayern).

Foto: dpa

Wer haftet?

„Bei einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht kann eine Privathaftpflicht­ oder Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für den Schaden einspringen“, erläutern die Schaden-Experten der Gothaer-Versicherung. „Wenn ein Baum auf die Straße fällt und einen Autounfall auslöst, kann der Schaden im fünfstelligen Bereich und höher liegen. Dann braucht der Grundstückseigentümer oder Mieter beziehungsweise Pächter des Grundstücks eine umfangreiche Rückendeckung."

Im Bild: Vom Wind umgeknickte Bäume liegen in Wietzendorf (Niedersachsen) nach einem starken Unwetter in einem Garten.

Foto: dpa

Lebensmittel verderben
Wenn der Gefrierschrank durch einen längeren Stromausfall infolge des Sturms ausfällt und Lebensmittel verderben, ist das nicht immer ein Fall für die Versicherer. Manche Policen enthalten aber diesen Zusatzschutz.

Im Bild: Ein Mitarbeiter betrachtet die Schäden, die ein Unwetter in einem Supermarkt in Brunsbüttel (Schleswig-Holstein) angerichtet hat.

Foto: dpa

Schäden durch Hagel

Sorgen faustgroße Hagel-Brocken für Schäden beispielsweise an Dach, Fenster oder Rollläden, dann tritt der Gebäudeversicherer ein. Trifft es Autos, dann haftet die Teilkaskoversicherung.

Im Bild: Autos suchen in Kaufbeuren (Bayern) während eines Hagelsturms Schutz unter dem Dach einer Tankstelle.

Foto: dpa

Wenn ein Ast auf das Auto fällt

Wird das eigene Auto beschädigt, kann die Teilkaskoversicherung den Schaden übernehmen. Sie tritt dann ein, wenn es durch einen Sturm von mindestens 74,5 Stundenkilometern zu unmittelbaren Schäden am versicherten Fahrzeug kommt, erläutert die Gothaer Versicherung. Dies ist etwa dann der Fall, wenn ein Ast auf das Auto fällt. Einen weitergehenden, von der Windstärke unabhängigen Schutz bietet eine Vollkaskoversicherung.

Im Bild: Teile eines Baumes liegen in Freiburg (Baden-Württemberg) nach einem Unwetter auf einem Fahrzeug.

Foto: dpa

Früh informieren

Sachschäden am eigenen Haus übernimmt in vielen Fällen die Wohngebäudeversicherung. Die Gothaer Versicherung rät Eigentümern, sich frühzeitig zu informieren, ob Sturmschäden mitversichert sind. Gegebenenfalls sollten diese noch mit in die Police eingeschlossen werden.

Im Bild: Hilfskräfte versuchen in Hermeskeil (Rheinland-Pfalz) das Wasser aus dem Jugendzentrum zu entfernen.

Foto: dpa

Tipps zur Vorbeugung
Zum Schutz vor Personen- und Sachschäden sollten Gartenmöbel gesichert, Blumentöpfe auf Balkonen oder Fensterbänken befestigt heruntergenommen werden. Kranke Bäume sollten behandelt und notfalls gefällt werden. Bei Sturm gefährdet sind auch alleinstehende und besonders hochgewachsene Bäume. Vor und nach schweren Unwettern sollte außerdem geprüft werden, ob die Bäume gut verwurzelt sind. Lose, ausladende oder morsche Äste sollten entfernt werden. Viele Bäume müssen außerdem vorsorglich zurückgeschnitten werden.

Im Bild: Aus Furcht vor Sturmböen bringen Standbetreiber auf der Hessentagsstraße in Kassel (Hessen) bewegliche Teile ihres Stands in Sicherheit. Ein Gewitter zog am Nachmittag über die Stadt und vertrieb die größte Hitze.

Foto: dpa

Schäden sofort melden 

Schäden müssen der Gesellschaft umgehend und wahrheitsgetreu gemeldet werden. Außerdem sind die Versicherten verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Feststellung des Schadens durch die Versicherung erschweren könnte – ansonsten droht der Verlust des Versicherungsschutzes. Kaputte Gegenstände sollten deshalb erst nach Rücksprache mit dem Versicherer entsorgt werden. Allerdings dürfen Gefahrenquellen beseitigt und so abgesichert werden, dass kein weiterer Schaden entsteht. Generell empfiehlt es sich, Schäden durch Fotos oder Film zu dokumentieren.

Im Bild: Hausbesitzerin Angelika Krämer steht in ihrer überfluteten Garage in Hermeskeil (Rheinland-Pfalz).

Foto: dpa

Die Antwort lautet „JA“ – aber sie geht völlig am Thema vorbei. Denn das heißt Eigenverantwortung. Wer sich in den Tagen nach dem Sturm über das offensichtliche Warnversagen einer Rundfunkanstalt ereifert, versucht sich aus der eigenen Verantwortung für sein persönliches Wohlergehen zu schleichen. Der versucht davon abzulenken, dass Gesundheit und Schutz von Leben und Eigentum eben zuvorderst eine Sache der Eigenverantwortung sind, die man nicht auf einen Sender delegieren kann – so nützlich es gewesen wäre, wenn der WDR früher gewarnt hätte.

Im Grunde aber ist das eine faule Ausrede: Denn es gehört schlicht zur Allgemeinbildung und ist mit normalem Menschenverstand von jedem zu meistern, dass heiße, schwüle Luft ein hohes Gewitterrisiko nach sich zieht. Genau das war am Pfingstwochenende der Fall. Und wer aufmerksam genug hingehört hat, der weiß, dass er oder sie mehrfach im Laufe der Tage in den Wettervorhersagen davon gehört hat, dass „heftige Gewitter drohen“.

Spätestens da wäre es für jeden leidlich eigenverantwortlichen Menschen möglich (und eigentlich auch Pflicht) gewesen, sich zu informieren, ob und was sich da am Himmel zusammenbraut: Im Idealfall da, wo man es wissen muss, etwa beim Deutschen Wetterdienst. Die aktuelle Wetterlage und alle Warnmeldungen gibt es hier unter www.dwd.de - rechts im Kasten auf Wunsch bis auf Stadt- und Landkreisebene, jederzeit, für jeden und für lau. Auf Wunsch kann man sich sogar vom DWD per E-Mail warnen lassen, bevor etwas droht gefährlich zu werden.

TAXOMETER errechnet den Fahrpreis, noch bevor Reisende ihr Taxi bestellen. So können Eilige besser entscheiden, ob ihnen die Fahrt das Geld wert ist. Wenn ja, lässt sich it er App per Taxiruf ein Fahrzeug bestellen.

Für iOs

Foto: dpa

FLINC ist eine mobile Mitfahrzentrale. Autofahrer können ihre Reiseziele eingeben. Wer eine Mitfahrgelegenheit dorthin sucht, bekommt das auf dem Handy angezeigt. Bestätigt er, wird der Fahrer per Navi zu ihm geleitet.

Für iOs, PC

Foto: AP

TRAPSTER zeigt Radarfallen und Ampelblitzer an und warnt Autofahrer, die sich ihnen nähern. Nutzer können zudem Blitzer und Laserfallen melden und so andere Verkehrsteilnehmer warnen.

Für Android, Blackberry, webOS, Windows Phone

Foto: dpa

DB-NAVIGATOR ist die App der Deutschen Bahn, mit der Reisende Verbindungen suchen und Tickets buchen können. Zudem sehen sie, wo sich ihr Zug befindet und ob er Verspätung hat.

Für Android, iOs, Symbian, webOS, Windows Phone

Foto: dapd

AIR BERLIN bietet eine App, mit der Passagiere Flüge buchen, einchecken und das Flugzeug boarden können. Zudem lassen sich gebuchte Flüge sowie das Meilenkonto einsehen. Vielflieger bekommen mit dem App Zugang zur Lounge.

Für iOS

Foto: dpa

LUFTHANSA ähnelt mit ihrem App-Angebot dem von Air Berlin. Allerdings bietet die Software auch noch Informationen zu wichtigen Zielen - und sie läuft auf mehr Handyplattformen.

Für Android, Blackberry, iOs, Symbian

Foto: dapd

MBRACE des Autoherstellers Daimler bietet einen Ausblick auf die Vernetzung von Auto und mobilem Internet. Die US-App erlaubt es Nutzern, ihren Mercedes per Handy zu ver- oder entriegeln und mit dem Navi zu interagieren.

Für Blackberry, iOS

Foto: AP

HANDYTICKET erspart Passagieren im Nahverkehr den Kampf mit Ticketautomaten und Kontrolleuren. Wer sich einmal angemeldet hat, kann per App in 14 deutschen Regionen bargeldlos Tickets für Straßenbahn und Bus kaufen.

Für Android, Blackberry, iOS

Foto: dpa

SPOTMYCAR hilft vergesslichen Autofahrern nicht nur als mobiler Navigator, ihr in fremden Innenstädten abgestelltes Gefährt wiederzufinden. Die Software erinnert Nutzer auch rechtzeitig, dass die Parkzeit abläuft, und hilft so, Knöllchen zu vermeiden.

Für iOS

Foto: obs

CARBONGA ist eine Software, mit der Autofans, Bastler und Gebrauchtwagenkäufer Störungsmeldungen und Wartungszustand aus den Servicecomputern moderner Autos abfragen können. Das klappt mit nach 1996 gebauten Autos.

Für iOS

Foto: dpa

Alle aktuellen Warnungen sind übrigens auch auf der Wetterseite von www.tagesschau.de und auch beim privaten Online-Anbieter www.unwetterzentrale.de abrufbar – jederzeit, für jeden und kostenlos. Auch wenn die Radio- oder TV-Redaktionen beim WDR weitgehend pennen.

Warnungen also gab es im Zeitraum von Montagmorgen bis zum Ausbruch des Sturms mehr als reichlich. Allein für den Rhein-Kreis Neuss, in dem am Abend mit Böen bis 133 Kilometern pro Stunde die höchsten Windgeschwindigkeiten gemessen wurden, verschickte der DWD im Tagesverlauf neun (!) Warnnachrichten, kontinuierlich aktualisiert mit immer genaueren Prognosen und eben auch mit ganz konkreten Warnhinweisen: „Es sind unter anderem verbreitet schwere Schäden an Gebäuden möglich. Bäume können entwurzelt werden und Dachziegel, Äste oder Gegenstände herabstürzen“, stand da – schon mehr als zwei Stunden, bevor „Ela“ losschlug.

„Halten Sie insbesondere Abstand von Gebäuden, Bäumen, Gerüsten und Hochspannungsleitungen! Vermeiden Sie möglichst den Aufenthalt im Freien!“, eineinhalb Stunden, bevor der Sturm die Region erreichte. „Verlassen Sie nicht das Haus und suchen Sie sichere Räume auf! Stellen Sie Fahrzeuge nach Möglichkeit in die Garage!“, lautete der ultimative Rat der Wetterfrösche, als das Unwetter eintraf.

Jeder, der ein Smartphone besitzt, hätte das wissen können – wenn er es hätte wissen wollen. Jeder, der sich am Montagnachmittag zum Grillen, Gärtnern oder Sonnenbaden in Schrebergärten oder Laubenkolonien aufhielt, hätte selbst prüfen können, ob das angesichts des drohenden Sturms ein geeigneter Ort zum Sein (und Bleiben) ist. Und seine  e i g e n e n  Schlüsse ziehen können. Dass allein in Düsseldorf drei Menschen in einer Gartenhütte ums Leben kamen, in die sie sich vor dem Sturm geflüchtet hatten, ist mehr als tragisch. Aber zumindest die drei Verletzten, die die Feuerwehr aus den Trümmern der Hütte retten konnte müssen sich die Frage gefallen lassen, warum – um Himmels Willen – sie sich denn nicht längst in Sicherheit gebracht hatten, bevor die Hölle losbrach?

Dem Autor auf Twitter folgen:

So platt das klingt: Am Ende lässt sich Verantwortung nicht delegieren. Die Vollkasko-Versicherung fürs Leben gibt es nicht. Die Freiheit, unser Leben zu führen, ohne uns fortwährend von staatlich gängeln lassen zu müssen, geht eben auch damit einher, dass sie jeden von uns – auch – dazu verpflichtet, Verantwortung für uns selbst zu übernehmen.

Das gilt auch, wenn einen Zug besteigen, der ins verwüstete Rheinland fährt. Natürlich wäre es schön, wenn die Bahn warnte, dass es mit den Anschlüssen hapern könnte. Aber erstens tut sie das (unter anderem auf ihrer Web-Seite). Und zweitens müsste sich das (selbst wenn sie es nicht täte) auch jeder Reisende selbst denken können. Wenn er es denn wollte.

Aber das ist eben die Tücke an der Verantwortung. Sie bietet Möglichkeiten, sie verpflichtet aber auch zum Handeln. Immer, nicht nur im Sturm.

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