Zahllose Tarifvarianten: Stolperfallen in der Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherungen sind gespickt mit Stolperfallen. Worauf es bei der Police ankommt, wann sie überflüssig ist.
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Kurz vor der Fußball-WM hagelte es Tipps für Fans, wie Abmahnungen, Bußgelder, Streit mit dem Nachbarn oder Versicherungsfälle im Fußballfieber zu vermeiden sind. So auch von der Rechtsschutzversicherung Advocard. Denn der Spaß solle ja nicht im Streit enden. Die gut gemeinten Tipps sind nicht ganz uneigennützig, denn sie weisen auf Prozessrisiken hin und gegen die damit verbundenen Kosten kann sich jedermann mit einer Rechtsschutzversicherung schützen.
Niemand steht gerne vor Gericht. Rechtsschutzversicherer vermeiden Gerichtsverfahren zudem gern, um Kosten zu sparen. Um sein Recht durchzusetzen oder seine Unschuld zu beweisen, kann es jedoch unumgänglich sein. Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten für Anwalt, Zeugenentschädigung, Gutachter und Gerichtsverfahren, muss man wenigstens nicht mit Blick aufs Budget sein gutes Recht sausen lassen.
Wer aber glaubt, mit seiner Rechtsschutzversicherung wäre jede Klage oder die Verteidigung vor Gericht quasi gratis, wird oft enttäuscht. Rechtsschutzversicherungen sind gespickt mit Stolperfallen – angefangen von der Auswahl der richtigen Police bis hin zum Ernstfall gibt es zahlreiche Fälle und Ausnahmen, in denen der Versicherer die Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten verweigern kann.
So wird die Durchsetzung des eigenen Rechts trotz vorhandener Versicherung schnell zum finanziellen Risiko. Denn nur wer einen Prozess gewinnt, kann den größten Teil seiner Ausgaben für den Rechtsstreit auf die gegnerische Seite abwälzen. Wer aber verliert, muss unter Umständen nicht nur seine eigenen Anwalts- und Prozesskosten, sondern auch die des Gegners begleichen.
Tarifdickicht lichten
Um Enttäuschungen zu vermeiden, müssen Verbraucher sich daher intensiv mit ihren individuellen Risiken auseinandersetzen und anschließend eine möglichst passende Rechtschutzversicherung ausfindig machen. Das ist allerdings gar nicht so einfach.
Dominierten früher noch Kombipolicen aus Privat-, Berufs- und Kfz-Rechtsschutz, setzen Versicherer mittlerweile häufiger auf Baukastensysteme. So lässt sich der Rechtsschutz im Rahmen der angebotenen Leistungen zwar individuell zuschneiden, macht aber eine Analyse des realistischen Bedarfs und die intensive Beschäftigung mit den jeweiligen Tarifbedingungen der Versicherer unumgänglich.
Gesetzliche Mindestvorschriften für Rechtsschutzversicherungen gibt es schon seit zwanzig Jahren nicht mehr. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat lediglich Musterbedingungen herausgegeben. Daran orientieren sich zwar viele Versicherungstarife, doch Abweichungen im Detail sind eher die Regel als die Ausnahme.
Die Berliner sind die streitlustigsten Deutschen. Pro hundert Einwohner gab es in der Bundeshauptstadt 2014 insgesamt 29,3 Streitfälle, die vor Gericht landeten. Während sich also in Berlin mehr als jeder Vierte zankte, war es im friedfertigsten Bundesland Bayern nur etwa jeder Fünfte. Das ergab die Auswertung von mehr als einer Million Streitigkeiten von Privatpersonen aus der gesamten Bundesrepublik durch die Advocard Rechtsschutzversicherung. „Berlin ist das Bundesland mit der höchsten Bevölkerungsdichte. Mehr Menschen auf engem Raum bedeuten häufig auch mehr Anlass zum Streit", sagte Anja-Mareen Decker, Leiterin der Rechtsabteilung bei Advocard. Im Vergleich zur letzten Untersuchung für das Jahr 2012 stieg die Streitlustigkeit der Deutschen an: von 20,9 Fällen pro hundert Einwohner auf jetzt 22,3 Streitigkeiten.
Foto: dpasIm Vergleich der deutschen Großstädte erreichte Köln 2012 noch den Spitzenplatz - eigentlich die Hochburg von Frohsinn und Karneval. 2014 drängte sich Leipzig knapp auf Platz eins - mit 30 Streitfällen pro hundert Einwohner lag es 0,4 Prozentpunkte vor Köln.
Foto: Blumenbüro Holland/dpa/gmsIn der Streithochburg Berlin brechen Männer deutlich häufiger einen Streit vom Zaun als Frauen. 60,3 Prozent aller Auseinandersetzungen gingen dort 2014 von ihnen aus. Gleiches Bild auch in Leipzig und Köln, Hamburg und München.
Foto: FotoliaBei gut zwei Dritteln der deutschen Streitfälle geht es um eine Schadenssumme bis zu 2.000 Euro, zeigt die Auswertung der Advocard. Nur in zehn Prozent der Fälle streiten sich die Parteien um deutlich höhere Summen.
Foto: FotoliaAm häufigsten streiten beide Geschlechter um Alltagsthemen: In 38 Prozent aller Streitfälle in Berlin geht es um Privates, beispielsweise um Kauf- oder Mobilfunkverträge, beschädigte Ware, oder Ärger mit Finanzamt oder Reiseveranstaltern. Auffällig sind in Berlin die vielen Streitigkeiten im Bereich "Wohnen & Miete". Mit 18,1 Prozent liegt der Anteil an allen Streitfällen hier deutlich über dem in anderen Bundesländern.
Foto: FotoliaEin Drittel der Auseinandersetzungen dauert länger als ein Jahr. "Wir beobachten hier seit 2009 wieder eine deutlich steigende Tendenz. Gleichzeitig nehmen die Streitwerte weiter zu", erklärt Vogl weiter.
Foto: FotoliaBei 40 Prozent aller Streitfälle dauert die Lösung des Konflikts länger als ein Jahr. In Großstädten wie Hamburg, Berlin und München müssen die Streitparteien in gut acht Prozent der Fälle länger als zwei Jahre um eine Lösung ringen. In Leipzig dauert gar jeder zehnte Rechtsstreit länger als zwei Jahre.
Foto: FotoliaJunge Berliner zwischen 18 und 35 Jahren sind nach den Auswertungen der Advocard immer häufiger in einen Rechtsstreit verwickelt. Ihr Anteil an den Streitigkeiten beträgt 22,1 Prozent. Gelassener nehmen die über 66-Jährigen mögliche Konflikte auf: Sie sind nur zu elf Prozent in die Berliner Rechtstreitigkeiten verwickelt.
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Ausschlüsse beim Rechtsschutz
„Verbraucher übersehen häufig, welche Fälle alle von ihrer Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen werden“, bestätigt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. „Es gibt zum Beispiel keinen Versicherer, der die Kosten für einen Rechtsstreit im Baurecht, Erbrecht oder Scheidungsrecht abdeckt. Besonders konfliktträchtige Rechtsbereiche sind somit gar nicht versicherbar.“
Beispiel Hausbau: Kaum ein Bauvorhaben geht ohne Streit mit der Baufirma oder Handwerksbetrieben über die Bühne. Zudem sind es oft hohe Summen, die im Raum stehen. Die Kosten für den Anwalt und den Prozess bemessen sich am Streitwert. Würden die Versicherer entsprechende Policen anbieten, müssten die Versicherungsbeiträge schon fast astronomisch hoch sein.
Ähnlich ist die Situation im Erbrecht oder bei Scheidungsfällen. Einige Rechtsschutzversicherer bezahlen zumindest eine erste Beratung durch den Anwalt vor dem Scheidungsverfahren. Mit dem Rest aber wollen sie nichts zu tun haben. Das gilt auch für Fälle, in denen um die Höhe von Unterhaltszahlungen gestritten wird.
Ebenso klammern die Versicherer regelmäßig juristische Auseinandersetzungen zum Urheber- und Markenrecht, zu Spiel- oder Wettverträgen, zu Kapitalanlagen und Parkverstößen im Straßenverkehr aus.
Neben den ausgeschlossenen Rechtsgebieten und zahllosen Ausschluss- oder Begrenzungsklauseln in den Vertragsklauseln können die Versicherer die Kostenübernahme in der Regel auch ablehnen, wenn ein Verfahren keine Aussicht auf Erfolg hat oder in keinem angemessen Kosten-Nutzen-Verhältnis steht.
Wer sich einer unvermeidlichen gerichtlichen Auseinandersetzung gegenübersieht, muss daher zunächst bei seiner Rechtsschutzversicherung erfragen, ob sie für ihn einsteht. Dazu erbitten die Versicherer meist Schilderungen, Gutachten und Belege zu den Ereignissen, die zur Auseinandersetzung geführt haben.
Gelingt es nicht, den Versicherer vom Sinn eines Gerichtsverfahrens zu überzeugen, kann der Betroffene nur noch seinen Anwalt um eine schriftliche Einschätzung der Erfolgsaussichten bitten. Ist in den Versicherungsbedingungen die Zulässigkeit des sogenannten Stichentscheids vereinbart, muss sich die Versicherung der Anwaltsmeinung anschließen und die erste Instanz finanzieren.
Undurchschaubare Vertragsvarianten
Den richtigen Tarif zu finden, wird für Verbraucher somit zur Mammutaufgabe. Komplexität und Vielfalt der Tarife sprechen eigentlich für die Konsultation eines Versicherungsberaters. Das Problem: Auch der vermeintliche Experte blickt kaum noch durch. Eine bundesweite Umfrage des Fachmagazins „Versicherungsjournal Extrablatt“ unter 232 Vermittlern ergab, dass sich 37 Prozent nur auf die Tarife eines Anbieters konzentrieren, ein weiteres Drittel beschränkt sich auf zwei bis fünf Versicherer. Viele Versicherungsmakler wünschten sich laut Umfrage selbst Bedingungswerke, die sowohl der Kunde als auch der Berater ohne Jurastudium verstehen kann.
Immerhin hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom März 2014 die Rechte der Verbraucher gestärkt. Vermittler sind zur Bedarfsanalyse und konkreten Risikohinweisen im Hinblick auf Leistungsausschlüsse verpflichtet. Beraten sie schlecht, können die Versicherungsmakler für den eingetretenen Versicherungsschaden selbst haftbar gemacht werden. Das Baukastensystem im Rechtsschutz ist deshalb bei den Beratern vor Ort eher unbeliebt.
Online-Vergleich ergänzend
Alternativ sollten Interessenten daher auch die Versicherungsvergleiche im Internet zu Rate ziehen. Die Vergleichsportale bilden regelmäßig einen Großteil des Marktes ab und bieten einfachen Zugang zu den einzelnen Tarifbedingungen. Mit den drei Top-Angeboten kann der Kunde dann immer noch zu einem unabhängigen Berater gehen, der nochmals die Details durchgeht und idealerweise nicht auf provisions- sondern auf Honorarbasis den Abschluss vermitteln kann.
Laut Verivox sind derzeit besonders Policen von Auxilia, ARAG und Deurag gefragt. Das beliebteste Versicherungsmodul ist dabei der Privat-Rechtsschutz, gefolgt von Berufsrechtsschutz und Verkehrsrechtsschutz. Aber auch Kombipakete mit diesen drei Modulen plus Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter zählen zu den gefragtesten.
Damit aber der Online-Vergleich gelingt, sollten zumindest einige Mindestanforderungen an den Rechtsschutz die Auswahl aus den zahllosen Tarifen der rund 50 Rechtsschutzversicherer begrenzen:
Angemessene Deckungssumme
„Jede Police sollte gewisse Mindeststandards abdecken, etwa eine Deckungssumme von mindestens 300.000 Euro und die Übernahme einer Strafkaution in Höhe von mindestens 100.000 Euro“, rät Ingo Weber, Geschäftsführer bei Verivox, einem der populärsten Online-Vergleichsportale für Versicherungen. Der Bund der Versicherten geht da noch weiter. Er empfiehlt eine Deckungssumme von mindestens 500.000 Euro. Hintergrund: Durch die neue Gebührenordnung sind die Kosten für Anwälte und bei Gericht im Durchschnitt um 16 Prozent gestiegen. Außerdem sind in den vergangenen Jahren die Streitwerte immer weiter gewachsen.
Platz zehn: Die Glasbruchversicherung
Eine Glasbruchversicherung lohnt sich eigentlich nur, wenn Sie einen Wintergarten besitzen oder ihr gesamtes Haus verglast ist – womöglich noch mit verspiegeltem Spezialglas. Andernfalls ist es deutlich günstiger, wenn Sie eine kaputte Scheibe selber bezahlen, als jeden Monat ein paar Euro dafür zu zahlen, dass Sie vielleicht einmal eine Scheibe ruinieren.
Quelle: Bund der Versicherten e.V.
Platz neun: Die Brillenversicherung
Wer eine Brillenversicherung abschließt, bekommt den Wert seiner Brille im Schadensfall nicht vollständig ersetzt. Die Versicherung zahlt ein neues Gestell, wenn die Brille zerbrochen oder beschädigt oder mindestens zwei Jahre alt ist. Einfache Gläser gibt es nur bei Beschädigung oder einer deutlichen Sehstärkenveränderung (mindestens 0,5 Dioptrien). Wer spezielle Gläser oder eine schicke Fassung statt des Kassenmodells will, zahlt kräftig dazu. Also ganz so, wie beim Brillenkauf an sich auch.
Platz acht: Die Krankenhaustagegeldversicherung
Ob die Krankenhaustagegeldversicherung die finanzielle Grundlage fürs tägliche Obst oder für das Fernsehgerät im Krankenhaus sein muss, ist mehr als fraglich. Mit diesem Argument bieten jedenfalls Versicherer solche Policen an.
Platz sieben: Die Reisegepäckversicherung
Wer sein Reisegepäck gegen Diebstahl und Schaden versichern will, muss es trotzdem hüten, wie seinen Augapfel. Sonst zahlt die Versicherung nämlich nicht. Koffer dürfen nicht unbeaufsichtigt sein, Wertgegenstände sind in der Regel nur unzureichend mitversichert. Grundsätzlich werfen die Versicherer ihren Kunden gerne vor, grob fahrlässig mit dem Gepäck umgegangen zu sein. Der Geschädigte muss das Gegenteil beweisen können.
Platz sechs: Die Handyversicherung
Wer ein Handy versichern möchte, sollte wissen, dass er bei Verlust oder Diebstahl nur den aktuellen Wert, nicht aber den Kaufpreis zurückerstattet bekommt – und den auch nicht vollständig. Ein neues Handy zu kaufen, dürfte nervenschonender sein.
Platz fünf: Die Hochzeits-Rücktrittskostenversicherung
Wenn eine Hochzeit platzt, ist das für alle Beteiligten schon unschön genug. Eine Versicherung, die die Stornokosten für Partylocation, Hochzeitstorte und Kleid anteilig übernimmt, macht es auch nicht besser. Schon gar nicht, wenn sie nur dann greift, wenn Braut oder Bräutigam schwer erkranken oder die Wohnung des Brautpaares am Hochzeitsmorgen in Flammen steht.
Platz vier: Die Versicherung gegen „häusliche Notfälle“
Sie haben sich ausgesperrt? Ihre Heizung ist ausgefallen? In solchen und anderen Fällen werden Sie vermutlich einen Notdienst rufen. Zwar kostet das mehr als der Handwerker üblicherweise, aber in finanzielle Not geraten Sie damit sicherlich nicht. Deshalb wird sich eine Versicherung gegen „häusliche Notfälle“ kaum für Sie auszahlen. Denn die träte auch nur begrenzt ein. Mieter müssen ohnehin nicht für Schäden an Mietsachen aufkommen, die sie nicht selbst verursacht haben.
Platz drei: Die Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr
Diese Police ist eine „Milchmädchen-Rechnung“: Denn sie zahlt sich keineswegs aus: Den Betrag, den Sie nachher zurückbekommen, haben Sie vorher zusätzlich einbezahlt. Obendrein wird die Erstattungssumme nur mäßig verzinst. Wenn Sie genau hinschauen, sind auch die Versicherungsleistungen meistens nicht ausreichend.
Platz zwei: Die Insassenunfallversicherung
Verursachen Sie einen Unfall, springt Ihre eigene Kfz-Haftpflicht ein. Trägt ein anderer Verkehrsteilnehmer die Schuld, zahlt dessen Versicherung. Auf eine zusätzliche Insassenunfallversicherung können Sie also verzichten.
Platz eins: Die Sterbegeldversicherung
Die unnötigste Police ist laut dem Bund der Versicherten e.V. die Sterbegeldversicherung. Den Titel bekam sie, weil sie eine geldzehrende Kapitallebensversicherung sei. Wer sie abschließt, zahlt bei langer Laufzeit am Ende häufig mehr ein als die Hinterbliebenen herausbekommen. Wer seinen Angehörigen teure Beerdigungskosten ersparen will, sollte also lieber auf eine vernünftige Geldanlage setzen.
Eine Selbstbeteiligung ist für private Versicherungsnehmer unbedingt sinnvoll. Denn häufen sich die Streitfälle, machen die Versicherer schnell von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch. Oft genügen schon zwei Versicherungsfälle in einem Jahr. Nach einer Kündigung wird es für den Versicherten schwer, eine Rechtsschutzpolice bei einem anderen Versicherer abzuschließen, denn in der zentralen Datenbank HIS erfasst die Versicherungswirtschaft als kostspielig aufgefallene Kunden.
Mit einer Selbstbeteiligung vermeidet der Versicherungsnehmer den Eindruck, wegen jeder Bagatelle vor Gericht zu ziehen. Zudem senkt der Eigenanteil die Versicherungsprämie mitunter erheblich. Mit einer Selbstbeteiligung können Versicherte den Beitrag deutlich senken. Wer bei jedem Schaden 150 oder 250 Euro selbst bezahlt, kann beim Beitrag bis zu 30 Prozent sparen.
Das relativiert die ansonsten feststellbaren Preisunterschiede von bis zu 50 Prozent, die bei Rechtsschutzversicherungen gleichen Leistungsumfangs zwischen den Anbietern feststellbar sind.
Krankenversicherung
Ihre Krankenversicherung können Sie zwar nach Belieben wechseln, allerdings besteht - wie auch bei Kfz-Versicherung - eine Versicherungspflicht. Das heißt: Sie können zwar Ihrem jeweiligen Versicherer den Rücken kehren und zum günstigeren Anbieter wechseln, sich aus Kostengründen die Krankenversicherung schenken dürfen Sie nicht.
Foto: dpaKündigungsfristen einhalten
Unabhängig davon, ob es um eine ordentliche Kündigung ohne Angabe von Gründen geht oder eine sogenannte Sonderkündigung, weil beispielsweise die monatlichen Beiträge erhöht wurden, wichtig ist, die Kündigungsfristen einzuhalten. Wird der Termin verpasst, ist die Kündigung unwirksam und der Vertrag verlängert sich.
Die meisten Policen wie die Kfz-Versicherung haben eine dreimonatige Kündigungsfrist, bei Lebensversicherungen ist es dagegen ein Monat - nachschauen ist also unerlässlich.
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Formalien beachten
Außerdem müssen sowohl ordentliche als auch Sonderkündigungen schriftlich erfolgen. Ein Anruf bei der Assekuranz oder eine E-Mail reichen nicht aus. Es ist außerdem ratsam, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu verschicken. So können Sie im Zweifelsfall nachweisen, dass Sie fristgerecht gekündigt haben.
Foto: FotoliaKündigungsgrund Beitragserhöhung
Ein Grund für eine sogenannte Sonderkündigung ist beispielsweise die Erhöhung der Versicherungsbeiträge. Wer einen Brief von seinem Versicherer bekommt, dass es künftig teurer wird, hat das Recht, die Police - auch vorzeitig - zu kündigen. Die Kündigung muss allerdings spätestens einen Monat nach Bekanntgabe der Erhöhung stattfinden. Zwei Jahre lang zahlen und dann bemängeln, dass es zu teuer ist, geht nicht. In einem solchen Fall müssen Sie ordentlich - sprich: ein bis drei Monate vor Vertragsende - kündigen.
Foto: FotoliaKündigungsgrund Schadensfall
So absurd es klingt: Eine Police kann vor Ablauf des Vertrages gekündigt werden, wenn die Versicherung in Anspruch genommen wurde. Da sich beispielsweise durch einen Unfall die Beiträge der Kfz-Versicherung erhöhen würden, kann der Versicherungsnehmer bis zu einem Monat nach Abschluss des Schadensfalls kündigen und so höhere Beiträge umgehen. Das gilt unabhängig davon, ob die Versicherung vollständig für den Schaden eingesprungen ist oder nicht.
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Kündigungsgrund: Vertragsbruch
Sollte sich die Versicherung widerrechtlich vor einer Schadensregulierung drücken, hat der Kunde das Recht, den Vertrag sofort zu kündigen. Gleiches gilt natürlich auch für die jeweilige Assekuranz, falls der Versicherungsnehmer sich nicht an den Vertrag hält.
Foto: FotoliaKündigungsgrund: Wegfall des Versicherungsgrundes
Das Sonderkündigungsrecht tritt außerdem in Kraft, wenn das, was versichert ist, auf einmal weg ist: Wer sein Auto verkauft, muss logischerweise keine Kfz-Versicherung mehr bezahlen und wer das Eigenheim verscherbelt, braucht keine Gebäudeversicherung mehr. In diesem Fall müssen auch keine Kündigungsfristen eingehalten werden. Sobald der Versicherungsgrund weg ist, gilt auch die Kündigung.
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Gleiches gilt auch für die Hausratversicherung: Wer umzieht, kann seine bis dato bestehende Hausratversicherung kündigen, ohne die regulären Fristen einzuhalten. Es empfiehlt sich dann allerdings, für die neue Wohnung auch eine neue Hausratversicherung abzuschließen.
Foto: APLebensversicherung kündigen
Wer eine Lebensversicherung hat, wird sie höchstwahrscheinlich nicht kündigen, weil sie vertragsbrüchig wurde oder ein Schadensfall eingetreten ist. In der Regel werden die Policen gekündigt, weil wegen Arbeitslosigkeit oder größerer Anschaffungen auf einmal Geld fehlt oder aus Unzufriedenheit mit der Wertentwicklung. Da der Rückkaufwert sehr niedrig und die Verluste entsprechend hoch sein können, ist es durchaus ratsam
1) vor der Kündigung den aktuellen Rückkaufwert - vorhandenes Kapital minus Risikoprämien, Verwaltungs- und Abschlusskosten - zu erfragen
2) über den Verkauf der Police auf dem Zweitmarkt nachzudenken
Foto: dpa/dpawebLebensversicherung verkaufen
Auf den Ankauf der Policen haben sich mehrere Unternehmen spezialisiert: Der Kunde bekommt etwas mehr ausgezahlt, als die Versicherung beziehungsweise deren Rückkaufwert gerade noch wert ist und das Unternehmen führt die Police fort. Das heißt, es zahlt alle noch ausstehenden Prämien über die gesamte vereinbarte Laufzeit und kassiert letztlich die Abschlusszahlung samt Zinsen. Allerdings warnt die Finanzaufsicht BaFin davor, sich von Toprenditen blenden zu lassen. Betrüger locken gern mit hohen Gewinnversprechen und letztlich sind dann sowohl Police als auch Geld und Ankäufer weg.
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Rechtsschutz ist Luxus
Verbraucherschützer, Experten und selbst die Versicherungslobby sind sich in einem Punkt weitgehend einig: Eine Rechtsschutzversicherung deckt kein existenzielles Risiko ab. Erst wenn diese etwa durch Haftpflicht-, Lebens-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung bereits abgedeckt seien, ist eine Rechtsschutzversicherung je nach individueller Lebenslage und Bedarf eine sinnvolle Investition. Selbst die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung erachten viele Experten als wichtiger.
Das hat seinen Grund. Denn einerseits sorgen auch andere Policen oder Mitgliedschaften für rechtlichen Beistand, zum Beispiel Automobilclubs wie der ADAC oder eine Gewerkschaft. Andererseits gehen die Kosten eines gewonnenen Gerichtsverfahrens zum Großteil zu Lasten der unterlegenen Partei.
Einzig die Vorfinanzierung eines langwierigen Rechtsstreits sorgt dann für ein hohes finanzielles Risiko. Spezialisierte Prozesskostenfinanzierer können helfen, seine Rechte durchzufechten. Dafür erhalten sie einen Anteil an der erstrittenen Summe. Bedürftige können auch Prozesskostenhilfe vom Staat beantragen.
„Manche Bereiche einer Rechtsschutzversicherung sind teilweise auch durch andere Versicherungen abgedeckt“, erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. „Vor allem, wenn es darum geht, Ansprüche an den Versicherten oder seine Haftpflichtversicherung abzuwehren.“ Beispiel Verkehrsrechtsschutz: Wird der Versicherte zum Beispiel nach einem Unfall ohne eigenes Verschulden auf Schadenersatz verklagt, greift auch die Kfz-Haftpflichtversicherung ein. Sie hat selbst ein Interesse an einem Verfahren zur Feststellung der Unschuld, da sie so ihre Schadenersatzzahlungen verhindern oder zumindest begrenzen kann.
Außergerichtliche Einigungen bevorzugt
Daneben bestehen attraktive Möglichkeiten, für eine außergerichtliche und damit deutlich günstigere Streitbeilegung: Es gibt zivilgerichtliche Schiedsgerichte, Schiedsämter für private Streitigkeiten und Ombudsmänner für verschiedene Branchen.
Darüber hinaus haben insbesondere Mediationsverfahren deutlich an Bedeutung gewonnen. Sie wurden 2012 eingeführt. Die unparteiischen Mediatoren unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und sollen im Streit zwischen zwei Parteien vermitteln. Besonders qualifiziert sind zertifizierte Mediatoren. Die Kosten von rund 200 Euro pro Stunde teilen sich die Streitparteien.
Damit die Mediation wirkt, müssen sich aber beide Parteien zunächst auf den Kompromissfinder einlassen. Kein Wunder, dass gerade die Rechtsschutzversicherer immer häufiger auf Mediationsverfahren drängen, bevor der langwierige und kostenintensive Rechtsweg eingeschlagen wird. In vielen Fällen zahlen sie ein Mediationsverfahren unabhängig von dessen Ausgang. In manchen Fällen machen sie es sogar zu Bedingung vor Eröffnung eines Gerichtsverfahrens.
Wichtig: Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt vom Mai dieses Jahres (AZ 2-06 O271/13) darf ein Rechtschutzversicherer nicht auch noch den Mediator bestimmen. Die Unparteilichkeit des Mediators wäre dann nicht zwingend gewährleistet, eine solche Vertragsbedingung daher ungesetzlich. Der Versicherer Deurag unterlag vor Gericht. Die klagende Rechtsanwaltskammer Berlin wies auf das Risiko hin, dass so gedrängte und von einem Nicht-Juristen beratene Versicherte womöglich zu schnell auf ihre Rechte verzichten könnte. Auch das Verpassen von Fristen zur Anrufung eines Gerichts wäre durch so ein Mediationsverfahren nicht auszuschließen.
Leistungen sind wichtiger als die Beitragshöhe
Wer trotz aller Stolperfallen eine Rechtsschutzversicherung abschließen will, sollte seinen Vergleich nicht vorrangig an der Prämienhöhe orientieren. Angesichts der uneinheitlichen Versicherungsbedingungen, Leistungsein- und -ausschlüsse sowie Service-Angebote sind die Leistungsmerkmale einer Rechtsschutzversicherung viel entscheidender. Denn nur, wenn sich der Versicherer nicht bei jeder Kleinigkeit aus der Verantwortung stehlen kann, besteht wirklicher Schutz für die eigenen Rechte.
Um bei den Prämien zu sparen, genügt es, den Abschluss nicht weiter aufzuschieben. Denn auch da sind sich Experten einig: Die Prämien werden aufgrund der gestiegenen Gerichtskosten weiter flächendeckend steigen – oder die Leistungen reduziert. Große Versicherer wie Arag und Roland haben bereits Beitragssteigerungen von bis zu 7,5 Prozent angekündigt. In solchen Fällen genießt der Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Schon heute gilt: Alte Policen sind in der Regel verbraucherfreundlicher als neue. Und Vertragsänderungen müssen Versicherte nicht hinnehmen. Ihre schriftliche Zustimmung ist per Gesetz vorgeschrieben. Neue Klauseln sollten sie daher nie leichtfertig unterschreiben.
Fazit: Nur eingeschränkt sinnvoll
Ob sich die Rechtsschutzversicherung lohnt und tatsächlich vor finanziellen Risiken schützt, muss ganz individuell abgewogen werden. „Verkehrsrechtsschutz kann zum Beispiel für Vielfahrer sinnvoll sein“, sagt Verbraucherschützerin Boss. „Arbeitsrechtsschutz bietet sich an, wenn Sorge um den Erhalt des Arbeitsplatzes besteht. In den vergangenen Jahres ist die Zahl der Arbeitsrechtsprozesse geradezu explodiert.“
Wer jedoch den Berufsrechtsschutz haben will, muss seine Police unterschreiben lange bevor sich der Jobverlust konkretisiert. „Hat der Arbeitnehmer aber schon eine Abmahnung von seinem Arbeitgeber erhalten, nimmt ihn keine Versicherung mehr. Der Abschluss muss deutlich früher stattgefunden haben.“ Allgemein veranschlagen die Versicherungen sowieso eine Versicherungszeit von drei Monaten, bevor der Rechtsschutz in Anspruch genommen werden darf. Hat also die Nachricht vom bevorstehenden Stellenabbau die Runde gemacht, ist es für einen Abschluss zu spät.