Theresa May folgt auf David Cameron: Sie wird die neue Hausherrin in "10 Downing Street"
Die langjährige Innenministerin Theresa May wird die nächste britische Premierministerin und somit in die "10 Downing Street" einziehen.
Foto: REUTERSFür die Briten ist die Nachfolgerin von David Cameron im Amt des Premierministers seit Jahren eine feste politische Größe - in den Brexit-Verhandlungen wird nun auch der Rest Europas die langjährige Innenministerin näher kennenlernen.
Denn nachdem ihre Parteirivalin Andrea Leadsom schon vor dem Startschuss der Mitgliederbefragung der Konservativen das Handtuch warf, stand Theresa May praktisch als Siegerin fest. Danach kündigte dann der scheidende Premierministers David Cameron an, dass er bis Mittwoch das Amt räumen und May somit bis Mittwochabend im Amt der Premierministerin sein werde. Nun ist May auch offiziell die neue Parteichefin der Konservativen Partei. Das teilte der Vorsitzende des zuständigen Tory-Komitees, Graham Brady, am Montagabend in London mit.
May genieße seine volle Unterstützung, sagte der scheidende Premier Cameron. Doch wer ist diese Politikerin, die den Briten wohl bekannt, für Europa aber ein unbeschriebenes Blatt ist?
Die 1956 in Eastbourne (Sussex) geborene May gilt als beharrlich und resolut, aber auch als brennend ehrgeizig. Schon mit zwölf Jahren, bekannte sie, wollte sie Abgeordnete werden. Nun dürfte sie bald beim Brexit-Abenteuer am Steuer stehen.
May ist nicht der Typ Politiker, der wegläuft, wenn es ernst wird oder das persönliche Image Kratzer bekommen könnte. Der Job des Innenministers gilt als der unbequemster Posten in der britischen Regierung. May sitzt seit 2010 auf dem Schleudersitz - seit fast 100 Jahren hat sich dort niemand mehr so lange gehalten. In den Oppositions-Jahren davor war sie für etliche andere Ressorts "Schatten"-Ministerin und damit direkte Gegenspielerin der Amtsinhaber. Ihre eigene Partei kennt sie aus dem Effeff, 2002 war sie Generalsekretärin der Konservativen.
Seit 1721 war erst einmal mit Margaret Thatcher eine Frau Hausherrin in "10 Downing Street", der Residenz der britischen Premierminister. Mit der 1990 aus dem Amt geschiedenen und 2013 verstorbenen Baroness Thatcher teilt May die Bereitschaft zu polarisieren. Im Sommer 2013 ließ ihr Innenministerium zwei Lastwagen mit der Aufschrift "Illegal in Großbritannien? - Gehen Sie nach Hause oder ins Gefängnis" durch multikulturelle Gegenden Londons fahren. Um die Wahlaussagen der Konservativen durchzusetzen, die Zahl der Einwanderer zu reduzieren, spielte sie gar mit dem Gedanken, die Europäische Menschenrechtskonvention zu kündigen. Den Brexit-Befürwortern in ihrer Partei dürfte das gefallen, ging es vielen beim Referendum doch eigentlich um Zuwanderung.
Brexit ohne Cameron
Premierminister David Cameron hat zügig seinen Rücktritt erklärt. Das Votum gegen die Union war nicht nur ein Votum gegen seine ausdrückliche Position. Es ist auch eine herbe Niederlage im parteiinternen Machtkampf, der sich schon seit Jahren hinzieht. Der Premier selbst hatte das Referendum initiiert, um parteiinternen EU-Skeptikern den Wind aus den Segeln zu nehmen. Camerons Nachfolger muss den Austritt und die damit verbundenen Verhandlungen abwickeln.
Foto: dpaArtikel 50
Das weitere Vorgehen orientiert sich am EU-Vertrag. Darin ist seit 2009 festgelegt, wie ein Staat aus der Union austreten kann. Der entscheidende Artikel 50 sieht folgende Schritte vor: Zunächst müsste Großbritannien den Europäischen Rat formell über die Absicht informieren, die EU zu verlassen. Die Staats- und Regierungschefs aller EU-Mitglieder (ohne Großbritannien) legen dann die Leitlinien für die Austrittsverhandlungen fest.
Die EU-Kommission oder ein anderes von den Staaten ernanntes Gremium muss danach mit Großbritannien ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts aushandeln. Darin wird auch der Rahmen für die künftigen Beziehungen Großbritanniens zur Union festgelegt. Britische Beiträge zum EU-Haushalt, Agrarsubventionen und Strukturfonds werden abgewickelt, das Ausscheiden aus dem Binnenmarkt sowie aus allen EU-Institutionen und Verträgen der EU mit Drittstaaten müssen geregelt werden. Wenn die EU-Staaten ein solches Abkommen verabschieden, wäre der Brexit vollzogen.
Der ungeregelte Austritt
Käme kein Abkommen zustande und würde keine Fristverlängerung gewährt, würde Großbritannien zwei Jahre nach dem Einreichen des Austrittsgesuchs ungeregelt aus der EU ausscheiden. Im Anschluss könnten die EU und Großbritannien über ein Partnerschaftsabkommen verhandeln. Das würde aber Jahre in Anspruch nehmen. Es gibt Vorbilder, wie eine solche Partnerschaft aussehen könnte. Einige Nicht-EU-Länder pflegen Beziehungen mit der Union, die als Modell dienen könnten – für den Fall, dass die Briten sich für den Brexit entscheiden.
Foto: dpaDas Modell „Norwegen“:
Das skandinavische Land ist durch das sogenannte EWR-Abkommen eng an die EU angebunden. Vorteil für Norwegen ist der freie Zugang zum Binnenmarkt der EU. Um von diesem Privileg profitieren zu können, muss das Land allerdings auch die EU-Regeln zur Bewegungsfreiheit für Arbeitnehmer und Dienstleistungen respektieren. Zudem muss Norwegen derzeit die 15 am wenigsten wohlhabenden Länder der EU mit EWR-Fördergeldern in Höhe von jährlich 388 Millionen Euro unterstützen. Weiterer Minuspunkt des Modells: Trotz des EWR-Abkommens besitzt Norwegen innerhalb der EU in den entscheidenden Organen kein Stimmrecht. Das Land muss also EU-Recht akzeptieren, hat darauf aber kaum Einfluss.
Foto: dpaDas Modell „Schweiz“:
Die engen Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz werden durch ein dichtes Netz von rund 120 Abkommen geregelt. Das Alpenland hat zum Beispiel einen direkten Zugang zu etlichen wichtigen Sektoren des EU-Binnenmarktes. Wie Norwegen muss sich allerdings auch die Schweiz dafür an zahlreiche EU-Regeln halten und auch finanzielle Beiträge leisten. Zum Beispiel zahlt sie für ihre Einbindung in den Europäischen Forschungsraum und für Projekte zur „Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU“. Das Modell „Schweiz“ könnte für Großbritannien interessant sein, vor allem wenn es zusätzlich den Zugang zum Sektor Finanzdienstleistungen ermöglichen würde. In EU-Kreisen gilt es allerdings als äußert unwahrscheinlich, dass die EU noch einmal einem Land ein ähnliches Modell zugesteht. Es gilt als zu komplex.
Foto: dpaDas Modell „Kanada“:
Das Freihandelsabkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement), das die EU mit Kanada ausgehandelt hat, ist umfassender als alle vorher geschlossen Verträge dieser Art. Es umfasst allerdings nicht den für Großbritannien so wichtigen Bereich der Dienstleistungen. Laut EU-Kommission entfallen „mehr als 99 Prozent“ der Zölle durch das Abkommen CETA. Es soll Zugangsbeschränkungen bei öffentlichen Aufträgen beseitigen, Investoren verlässliche Bedingungen bieten und nicht zuletzt die illegale Nachahmung von EU-Innovationen erschweren. Insgesamt liegen die deutsch-kanadischen Handelsbeziehungen dennoch unter dem Potenzial beider Volkswirtschaften. Die großen kanadischen Rohstoffvorkommen spielen für die Rohstoff- und Energieversorgung Deutschlands bislang nur eine untergeordnete Rolle, werden für den deutschen Markt aber zunehmend interessanter.
Foto: dpaDas „WTO“-Modell:
Wenn sich die beiden Parteien auf kein anderes Modell einigen können, würde der Handel künftig nach den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) ablaufen. Der Zugang Großbritanniens zum EU-Binnenmarkt wäre so beschränkt wie der eines Landes wie Neuseeland. Vor allem für die britische Finanzbranche wäre dieses Modell vermutlich katastrophal.
Foto: REUTERSDie Zukunft der Visumfreiheit
Für die meisten EU-Länder ist anzunehmen, dass auch in Zukunft Visumfreiheit bei Reisen ins Königreich besteht. Dennoch: Es müssten Einzelfallregelungen mit jedem Land geschlossen werden. Betroffen könnten auch Regelungen sein, die die EU mit Drittländern, aktuell gerade mit der Türkei, schließt. Sie würden dann möglicherweise nicht mehr für Großbritannien gelten. Dominic Raab, eine der führenden Pro-Brexit-Figuren, warnt: „Briten könnten künftig für Reisen nach Europa ein Visum benötigen.“
Allerdings ist davon auszugehen, dass die Briten Übergangsfristen gelten lassen würden. Großbritannien hatte 2004 bewusst mehr Osteuropäer ins Land gelassen als viele andere EU-Länder, weil Arbeiter benötigt wurden. Harte Regelungen nach einem Brexit könnten für einige Branchen, etwa Hotellerie oder Bau, die Arbeitskräfte knapp werden lassen. Daran hat Großbritannien, das einen riesigen Investitionsstau im Hoch- und Tiefbau hat, kein Interesse.
Das einseitige Aufkündigen des EU-Rechts
Premier David Cameron oder im Falle seines Rücktritts sein Nachfolger könnten auch auf einen formellen Austrittsantrag verzichten und diesen nur für später ankündigen. Großbritannien könnte dann einseitig das EU-Recht aufkündigen. Das würde bedeuten, dass die Einwanderung von EU-Ausländern gestoppt wird und keine rechtliche Bindung mehr an EuGH-Urteile besteht. Auch die EU-Finanzmarktregulierung würde dann nicht mehr stattfinden. Das würde dazu führen, dass die EU Großbritannien vom Binnenmarkt ausschließt. Die Folge wäre wohl eine schwere Wirtschaftskrise im Königreich, Pfund und Aktien britischer Unternehmen würden drastisch an Wert verlieren.
Foto: dpaWeitere Austritte
Die große Befürchtung in Brüssel ist, dass die Abstimmung auch in anderen Ländern Schule macht. Tatsache ist: In vielen Ländern haben antieuropäische Strömungen zuletzt viel Zulauf bekommen. Der Front National von Marie Le Pen etwa in Frankreich, Geert Wilders in den Niederlanden, die AfD in Deutschland. In der europäischen Bevölkerung ist die Skepsis gegenüber Brüssel nach Umfragen groß.
Auch wenn es nicht gleich zu Austritten kommt: Die Forderungen vieler Länder an Brüssel könnten mit der Androhung von Austritten viel mehr Nachdruck erhalten. Eine Umfrage des Instituts Ipsos in neun großen EU-Ländern hat ergeben, dass die Ansteckungsgefahr eines Brexit allgemein als hoch angesehen wird.
In der Brexit-Frage selbst hatte sich die verheiratete und kinderlose May auf die Seite der EU-Befürworter um Cameron gestellt, allerdings eher still und leise. Nach dem Votum fiel es ihr dann nicht schwer zu sagen: "Brexit heißt Brexit." Es werde keine zweite Abstimmung geben, keine Hintertür und keine Rückkehr in die EU. Den Austritts-Artikel 50 des EU-Vertrags will sie nicht vor Jahresende aktivieren. Vorher müsse die eigene britische Linie klar sein.
Die Bedenkzeit wird sie benötigen, schließlich will sie in den Verhandlungen mit der EU zusammenbringen, was unvereinbar scheint: Einerseits will sie, dass die britische Wirtschaft auch nach dem Brexit Zugang zum EU-Binnenmarkt hat. Andererseits will sie das damit verbundene Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit im Binnenmarkt nicht akzeptieren. "Wir müssen den Zuzug aus der EU nach Großbritannien unter Kontrolle bringen", sagte sie am 3. Juli. Vier Tage vorher hatte sie versprochen, es werde keine Veränderungen in den Handelsströmen des Landes mit der EU geben.
Bei der Suche nach einer Lösung des Problems könnte sich die für extravagante Schuhe schwärmende May auf die Einsicht eines Vorgängers besinnen. "Konsequent ist, wer sich selber mit den Umständen wandelt", sagte Winston Churchill.