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App "Achtung Pleite"Ein Online-Pranger für Pleitegeier

Nicht nur die neue Pokémon-App erregt dieser Tage Aufsehen. In Sekundenschnelle zeigt die App „Achtung Pleite“, ob der Nachbar Geldprobleme hat. Das ist rechtlich zwar erlaubt, öffnet dem Voyeurismus aber Tür und Tor.David Sauer 19.07.2016 - 11:47 Uhr

Ist mein Nachbar insolvent? Eine App macht die Abfrage kinderleicht.

Foto: dpa

Das Smartphone wird zum Pleitegeier-Finder: Dank Suchfunktion und Kartenansicht können Nutzer ihr privates Umfeld jetzt ganz bequem nach insolventen Personen und Firmen durchsuchen. Die App „Achtung Pleite“ macht es möglich. Doch ist das rechtlich einwandfrei? Hilft die App, bösen Überraschungen beim Geschäftemachen vorzubeugen oder ist das nur ein Onlinepranger für Voyeuristen und allzu Neugierige?

Für den Download der Software mit dem Geier im Logo werden einmalig 2,99 Euro fällig. Für den Preis gibt es nicht nur die Suchfunktion, sondern umfassende Informationen zum Pleitier: Aktenzeichen, Gerichtsdokumente und den Grund für den Bankrott.

Was kann die App?

Mehr als eine Million Gerichtsverfahren wegen Insolvenz sind nach Angaben des Herstellers in der App (erhältlich für Android und iOS) gelistet. Das entspricht 98 Prozent aller Schuldner in Deutschland. Gibt der Nutzer den Namen einer Person ein und existiert ihr ein Eintrag, wird sofort die vollständige Adresse angezeigt. Gesucht werden kann aber auch über die Postleitzahl, den Stadtteil oder ganz einfach über eine Kartenansicht.

Die Entwickler versprechen, dass die angezeigten Informationen immer auf dem neuesten Stand sind. Mehrmals täglich sollen aktualisierte Daten neuer Schuldner hinzukommen. Den Betroffenen dürfte diese öffentliche Bloßstellung nicht gefallen.

Zahlen, Daten und Fakten zu Insolvenzen in Deutschland
UnternehmensinsolvenzenVerbraucherinsolvenzen201326.12091.3601. Hj 201412.06043.870201424.03086.4801. Hj 2015*11.10040.200*geschätztQuelle: Creditreform
Betroffene ArbeitnehmerVeränderung in Prozent2013285.000-17,61. Hj 201489.000-23,32014264.000-7,41. Hj 2015*77.000-13,5*geschätzt
RechtsformAnteile in ProzentVorjahrfreie Berufe2,93,1Kleingewerbetreibende48,446,8BGB-Gesellschaft0,70,8Einzelfirma3,33,3OHG0,10,2KG0,30,4GmbH & Co. KG4,04,8GmbH31,532,0UG (haftungsbeschränkt)7,57,1AG0,50,7Sonstige0,80,8Zeitraum: 1. Hj 2015

Wer braucht diesen Service?

Der Anbieter „DerKeiler“ beruft sich auf redliche Interessen. Geschäftsleute könnten mithilfe der Anwendung prüfen, ob der potenzielle Kunde zahlungsfähig ist. Wenn gleich klar ist, dass das Gegenüber kein Geld hat, kann man sich die Zeit für einen Kostenvoranschlag sparen. Auch Vermieter, Bauherren oder Onlinehändler könnten so unangenehme Überraschungen vermeiden. 

Woher kommen die Daten? 

Alle Daten, die die App zeigt, werden von den zuständigen Insolvenzgerichten veröffentlicht. In der Regel sind das die Amtsgerichte der jeweiligen Gemeinden. Wird ein sogenanntes „Regelinsolvenzverfahren“ gegen eine Person oder ein Unternehmen eingeleitet, werden die Informationen gleich öffentlich gemacht. Über die Website insolvenzbekanntmachungen.de sind die Pleite-Informationen ohnehin online einsehbar. „Achtung Pleite“ macht es den Interessierten einfacher, die Daten abzurufen. Außerdem bereitet die Software sie bekömmlicher auf.

Ist das nicht eine Verletzung der Privatsphäre? 

Die Privatsphäre der Schuldner wird durch die App nicht verletzt, sagt Rechtsanwalt David Oberbeck, Fachmann für Datenschutzrecht: „Das Bundesdatenschutzgesetz erlaubt es, solche bereits veröffentlichten Daten zu sammeln und zugänglich zu machen. Wie die Daten aufbereitet werden, ist dem Anbieter überlassen.“

Fraglich sei, ob die Suchenden ein berechtigtes Interesse an der Auskunft haben. Paragraf 29  des Bundesdatenschutzgesetzes regelt die geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung. „Derjenige, der die Informationen abruft, musst ein berechtigtes Interesse an den Daten glaubhaft darlegen“, sagt Jurist Oberbeck. Auch der Betreiber der App müsse diesen Nachweis führen. Dagegen vorzugehen sei kaum möglich, da die Hürden für das geforderte Interesse recht gering sind.

 

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Was sagen Verbraucherschützer? 

Laut Pamela Wellmann von der Verbraucherzentrale NRW besteht die Gefahr, dass Betrüger aus der Not der Schuldner Profit ziehen. „Die App ist das ideale Einfallstor für betrügerische Pseudo-Helfer“, warnt sie. Damit sind dubiose Anbieter gemeint, die gegen Gebühren vermeintliche Hilfe anbieten - etwa eine Löschung der Einträge. 

„Es gibt viele, die gezielt Menschen in prekären Situationen mit falschen Versprechen locken. Am Ende steht dann nicht die erhoffte Verbesserung, sondern die Opfer werden nur um noch mehr Geld erleichtert“, sagt die Verbraucherschützerin Wellmann. 

Auch den Pranger-Charakter der App kritisiert die Verbraucherzentrale. Die öffentliche Entblößung treffe dort schließlich nur die, die bereits den Weg in eine Beratung und in die geordnete Insolvenz gefunden haben. „Alle die, die verschuldet sind und noch nicht in der Beratung sind, werden ja gar nicht erfasst“, sagt Wellmann. „Da wird die falsche Gruppe in die Öffentlichkeit gerückt.“ 

Anfang Juli dürfte das Insolvenzverfahren über das Vermögen des derzeit wohl prominentesten Privatpleitiers eröffnet werden: Thomas Middelhoff. Der Ex-Bertelsmann und Arcandor-Chef soll bei seinen Gläubigern mit mehr 100 Millionen Euro in der Kreide stehen. Vor allem kreditfinanzierte Investments in Immobilienfonds sind ihm zum Verhängnis geworden. Im Zuge seiner Pleite muss Big T. auch um Haus und Hof bangen. So will der Insolvenzverwalter Thorsten Fuest zahlreiche Vermögensverschiebungen Middelhoffs rückgängig machen, darunter auch die Übertragung seiner Bielefelder Familienvilla.

Foto: AP

„Ich war völlig am Boden, bekam keine Kreditkarte mehr, kein Bankkonto. Ich kriegte nicht mal mehr einen Handyvertrag“, erinnerte sich Lars Windhorst in einem Interview an seine private Pleite. Windhorst galt einst als Wunderknabe der deutschen Wirtschaft, der mit 14 Jahren schon elektronische Bauteile aus China importierte, im Schlepp des damaligen Kanzlers Helmut Kohl Asien besuchte, in Vietnam einen 224 Meter hohen Windhorst-Tower plante – und dessen Reich 2004 schließlich krachend implodierte.  Auch privat konnte Windhorst seine Rechnungen nicht mehr bezahlen und meldete Konkurs an. Allerdings gelang Windhorst ein erstaunliches Comeback: Er einigte sich mit seinen Gläubigern und konnte so den Pleite-Makel schon nach ein paar Monaten wieder abschütteln. Heute fädelt er als Investor Milliardendeals ein, zuletzt mit der BASF-Tochter Wintershall.

Foto: dpa

Manches Traumschiff läuft auf Grund - so wie das Reedereigeschäft der Schwestern Gisa und Hedda Deilmann, die es 2003 vom Vater geerbt hatten. Die "MS Deutschland" und andere Kreuzer bekamen die beiden Erbinnen jedoch nicht mehr so richtig flott. Sieben Jahre später übernahm der Insolvenzverwalter das Kommando am Firmensitz Neustadt an der Ostsee. Auch die privaten Finanzen der  Unternehmerinnen hatten da schon erhebliche Schlagseite. Die Folge:  Eine Zwillings-Insolvenz.

Foto: gms

Mit 21 Jahren war Anton Schlecker der jüngste Metzgermeister der Republik, mit seinen nunmehr 70 Jahren ist er einer der bekanntesten Pleitiers des Landes. 2012 war sein Drogerieimperium Schlecker implodiert und der Freund schneller Autos und bunter Versace-Hemden rutschte mit in die Insolvenz. Schleckers Schnitzer: Er hatte sein Unternehmen als Einzelkaufmann geführt und haftete für alle Schulden persönlich. Einziger Trost für den Patron: Tochter Meike Schlecker sagte zwar öffentlich, es sei „nichts mehr da“. Doch für das Nötigste reichte es dann doch: Dem Insolvenzverwalter kaufte der Clan seine alte Villa in Ehingen ab, um die Restschuldbefreiung standesgemäß im Eigenheim auszusitzen.

Foto: dapd

Einst angesprochen auf seine Schwächen, nannte Windreich-Gründer Willi Balz seinen Hang zur  „Ungeduld“. Das dürfte das Aussitzen des privaten Insolvenzverfahrens für den früheren Geschäftsführer und Eigentümer des Windparkentwicklers nicht eben leichter machen. Einer seiner Intimfeinde, die Bank Safra Sarasin hatte den Antrag gestellt. Das Institut hatte Windreich Kredite in Höhe von rund 75 Millionen Euro gewährt, für die Balz persönlich bürgte.

Foto: dpa

Niels Stolberg durfte einst die stolzen Titel "Mutmacher der Nation" und "Entrepreneur des Jahres" führen. Der Vorzeigereeder hatte mit seiner Gesellschaft Beluga schließlich einen Weltmarktführer geschaffen. Inzwischen taugt wohl eher der Titel „der Untergeher“.   2010 stieg der US-Investor Oaktree bei Schwerlastreederei ein, 2011 meldete diese dann Insolvenz an und in ihrem Fahrwasser musste auch Kapitän Stolberg den Gang zum Insolvenzgericht antreten. Zu den finanziellen gesellten sich juristische Unbillen. Nach jüngster Zählung hat die Bremer Staatsanwaltschaft drei Anklagen gegen Stolberg erhoben.

Foto: dpa

Der Kieler Augenarzt Detlef Uthoff leitete im Sommer 2014 eine finanzielle Not-OP ein und stellte   Insolvenzantrag. Hintergrund war ein Steuerstreit mit der Stadt Kiel in Millionenhöhe. An der monatelangen Auseinandersetzung war schon die damalige Oberbürgermeisterin Susanne Gaschke (SPD) gescheitert. Besonders spannend: Uthoff, der unter anderem die Augenklinik Bellevue, zu seinem Besitz zählte, spannte einen so genannten Insolvenz-Schutzschirm über sich und die Klinik auf. Nebeneffekt: Er konnte das Insolvenzverfahren maßgeblich mitsteuern und einen Insolvenzplan vorbereiten. Dann durchkreuzte jedoch das Finanzamt Uthoffs Plan. Im Mai 2015 kippte sein Verfahren in eine Regelinsolvenz.

Foto: Fotolia

Wie lange werden die Daten gespeichert? 

„In der Insolvenzverordnung steht, dass die Veröffentlichung von Daten sechs Monate nach Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht werden müssen“, sagt Anwalt Oberbeck. Das gilt, sobald dem Schuldner die Restschuldbefreiung erteilt wurde. Ob das auch für Drittanbieter wie den App-Herausgeber gilt, ist aber nicht klar. „Das Oberlandesgericht Frankfurt hat sich vor kurzem mit der zulässigen Speicherfrist einer Restschuldbefreiung befasst. Das Urteil lautete, dass die Sechsmonatsfrist für Drittanbieter nicht gilt und die speichernde Stelle die Daten für drei Jahre zum Zwecke der Auskunftserteilung speichern durfte“, so Oberbeck. Nach eigener Auskunft werden in der „Achtung Pleite“-App Informationen zu Privatinsolvenzen erst am Ende des dritten Kalenderjahres nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.

Die uneingeschränkte Suche nach neuen Insolvenzbekanntmachungen sei hingegen nur innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung möglich. Das habe aber laut Entscheidung des Gerichts keinen Einfluss auf die Speicherdauer eines Drittanbieters, sagt Anwalt Oberbeck.

Gibt es dafür nicht schon die Schufa? 

Die Schufa hat ein eigenes Ranking und ermittelt anhand verschiedener Faktoren die Wahrscheinlichkeit der Rückzahlung von Schulden. Ihren Vertragspartnern bietet die Schufa auch einen Score-Wert an. Das ist ein Wert von 1 bis 100, der dem jeweiligen Verbraucher zugeordnet wird und einen Schätzwert für die Wahrscheinlichkeit angibt, dass ein Kredit bedient wird. Je niedriger der Wert, desto größer schätzt die Schufa die Ausfallwahrscheinlichkeit ein. 

Laut Angaben der Schufa sei der Score-Wert abhängig vom Zweck, für den er angefragt wird. So erhalten beispielsweise Versicherungen andere Scorewerte als Mobilfunkanbieter. In die Score-Werte gehen unter anderem die Anzahl der Wohnungswechsel und die Anzahl der Bankkonten ein. Das genaue Scoring-Verfahren ist unter Verschluss. 

Fazit 

Wer Geschäfte mit Fremden machen möchte, kann deren Solvenz meist nicht einschätzen. Auch wenn rechtlich nichts gegen das Angebot einzuwenden ist: Sinn und Zweck dürfen in Frage gestellt werden. Die offiziellen Bekanntmachungen der Gerichte sind schon lange für alle verfügbar. Ein laufendes Insolvenzverfahren sagt aber nicht zwingend etwas über die aktuelle Zahlungsfähigkeit des Betroffenen aus. 

Was die App erleichtert ist, nach Lust und Laune seine Nachbarschaft zu durchforsten, und anlasslos Pleitekandidaten aufspüren. Hier verläuft die Grenze zum Voyeurismus.

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