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MarkenrechtRechtsstreit um Rubiks Zauberwürfel

Ernö Rubiks Zauberwürfel ist das erfolgreichste Spielzeug der Welt. Ein deutsches Unternehmen will das Design einfach kopieren. Nun landet der Fall vor Gericht - und damit Rubiks Lebenswerk.Silke Wettach 16.08.2016 - 17:13 Uhr

Zauberwürfel: Der richtige Dreh?

Foto: dpa Picture-Alliance

So wie der Mann, der das erfolgreichste Spielzeug aller Zeiten erfand, an diesem Tag da sitzt, wirkt seine Welt sehr in Ordnung: Ernö Rubik trägt ein leicht geblichenes blaues Polohemd und Wandersandalen und hat sich einen Platz im Halbschatten gesucht. Er sagt: „Ich war nie Sklave eines Unternehmens, ich habe nie etwas gemacht, das mir keinen Spaß bereitet hätte.“ Vor zwölf Jahren ging der 72-Jährige als Architekturprofessor in Rente und macht seitdem weiter das, was er schon immer gemacht hat: Er forscht, liest und erfindet.

Der ungarische Architekt und Designer Erno Rubik erfand mit dem Zauberwürfel das erfolgreichste Spielzeug der Welt. (zum Vergrößern bitte anklicken)

Foto: WirtschaftsWoche

Eines treibt den Mann mit der leisen Stimme in diesen Tagen aber sichtlich um: dass er Gefahr läuft, das geistige Eigentum an seiner großen Erfindung zu verlieren, dem nach ihm benannten Zauberwürfel, jenes bunte, aus mehreren drehbaren und vielfarbigen Quadraten zusammengesetzte Spielzeug, das in den Achtzigerjahren in kaum einem deutschen Kinderzimmer fehlte. Im Herbst wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) als letzte Instanz darüber entscheiden, ob Rubiks Cube zu Recht ein eingetragenes Markenzeichen ist. Vom Generalanwalt, der mit seinem Plädoyer oft den Ausgang eines Verfahrens maßgeblich entscheidet, kam im Frühjahr ein sehr deutliches Nein. Sollte es dabei bleiben, dann sieht sich der Ungar um sein Lebenswerk gebracht. „Es geht mir nicht ums Geschäft“, sagt Rubik, der sich selbst als Künstler und Designer versteht. „Aber wenn man etwas erschaffen hat, das man wirklich mag, dann sorgt man sich um seine Kreation.“ Künftig könnte jeder das bunte Würfeldesign mit den leuchtenden Farben der Achtzigerjahre für seine Zwecke verwenden. Vor allem ein deutscher Spielzeugkonzern, der die Klage angestrengt hat.

400 Millionen Würfel wurden verkauft

Rubik hat den Würfel 1974 geschaffen. Damals war er Dozent an der Hochschule für Kunst und Design in Budapest und wollte seinen Studenten räumliches Denken vermitteln. Schon als er den ersten Prototyp aus Holz in der Hand hielt, hatte er das Gefühl, dass ihm da ein großer Wurf gelungen war. Wie groß, konnte er allerdings nicht ahnen. Bis heute wurde der Würfel über 400 Millionen Mal verkauft, was ihn zum erfolgreichsten Spielzeug aller Zeiten macht. Jeder siebte Erdbewohner, so schätzt Rubik, hat schon einmal damit gespielt.

Das Geschäft mit Plagiaten und Fälschungen ist erfolg- und ertragreich. Neben organisierten Kriminellen profitieren auch einfallslose Kleinunternehmer vom Diebstahl geistigen Eigentums. Um die unseriösen Geschäftspraktiken von Produkt- und Markenpiraten aus aller Welt ins öffentliche Bewusstsein zu rücken und Verbraucher für die Schäden zu sensibilisieren, die bei den Originalherstellern entstehen, hat sich der Negativ-Preis "Plagiarius" zum Ziel gesetzt, Fälschungen aufzudecken.

Zum nunmehr 41. Mal wird die Trophäe in diesem Jahr im Rahmen der Frankfurter Konsumgütermesse "Ambiente" in Frankfurt verliehen. Der Zwerg samt goldener Nase steht als Symbol für die exorbitanten Einnahmen, mit denen sich Nachahmer kreativer Designer sprichwörtlich "eine goldene Nase verdienen". Selbstverständlich maßt sich die Jury jedoch nicht an, Recht zu sprechen. Der Verein betont, dass - im Gegensatz zu Wettbewerbsprodukten, die einem Trend folgen, sich aber dennoch genügend vom Original unterscheiden - "plumpe 1:1 Nachahmungen einfallslos und moralisch verwerflich sind".

Foto: WirtschaftsWoche

Bevor die Jury des Schmäh-Preises aus allen Einsendungen die Preisträger wählt, werden die vermeintlichen Plagiatoren schriftlich über ihre Nominierung in Kenntnis gesetzt und zur Stellungnahme gebeten. Erfreulich ist, dass einige Nachahmer aus Angst vor öffentlicher Blamage noch vor der Verleihung eine Einigung mit dem Originalhersteller bewirkten. Das gilt jedoch lange nicht für alle Fälscher.

Ein besonders dreister Nachahmer eines Küchenhelfers von Tupper ist die Sang Sang Tech Co. Ltd. mit Sitz in Hongkong, VR China, dessen Produkt rechts im Bild zu sehen ist. Von dem in Deutschland produzierten Original Küchenhelfer "Tupper Turbo-Chef" (links im Bild) ist die Fälschung rein optisch - abgesehen von der Farbgebung - kaum zu unterscheiden.

Foto: WirtschaftsWoche

Ob Markenfälschung, Designplagiat, Technologieklau oder Raubkopie - den Erscheinungsformen von Produkt- und Markenpiraterie sind keine Grenzen gesetzt. Fälschungen gibt es zudem in allen Preis- und Qualitätsabstufungen - von gefährlichen Billigimitaten bis hin zu qualitativ hochwertigen Kopien. Selbst Wälzlager werden von chinesischen Herstellern gefälscht. Links handelt es sich um die Originale: Schaeffler Technologies AG & Co. KG, Herzogenaurach, Deutschland. Rechts sind die Plagiate zu sehen: Yakang Bearing Supplies Co., Ltd., Beijing, VR China.

In diesem Fall wurden die Fälscher durch ein deutsches Handelsunternehmen überführt, das leichtgläubig FAG- und INA-Wälzlager geordert und weiter verkauft hatte. Eine Grenzbeschlagnahme offenbarte die Produkte als Plagiate. Das Handelsunternehmen erklärte sich daraufhin mit der Vernichtung der Fälschungen einverstanden und entschuldigte sich bei dem Originalhersteller. Die gefälschten Produkte erhielten im Rahmen der Preisverleihung den Sonderpreis in der Kategorie "Fälschung".

Foto: WirtschaftsWoche

Den zweiten Sonderpreis in dieser Kategorie erhielten die Fälscher der Winterweste "e.s. vision", die im Original (links) von der Engelbert Strauss GmbH & Co. KG in Biebergemünd, Deutschland, produziert wird. Das Plagiat (rechts im Bild) wurde auch in Deutschland über Flohmarkthändler vertrieben. Die für den Schaden verantwortlichen Urheber sind bis heute nicht bekannt.

Foto: WirtschaftsWoche

Der kostenintensive und langwierige Prozess von der ersten Idee bis hin zum marktreifen Endprodukt ist Verbrauchern oft nicht bewusst. Aus Kostengründen unterstützen sie Fälschungen, die die betroffenen Designer des Originals in den Ruin treiben können. Umso ärgerlicher ist es, wenn dreiste Fälscher ein Produkt imitieren. Im direkten Vergleich sind die Unterschiede oft erst auf den zweiten Blick ersichtlich. So auch bei dem Plagiarius-Preisträger der Kehrgarnitur "Flexi". Links im Bild ist das Original zu sehen: Haug Bürsten KG, Königsbrunn, Deutschland. Rechts handelt es sich um das Plagiat: Hangzhou Gonglian Import and Export Corp., Ltd., Hangzou, VR China. Vertrieb: Deutschland, Shop für Sonderposten.

Foto: WirtschaftsWoche

Ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie stellt das Eintragen von gewerblichen Schutzrechten seitens der Hersteller dar - nur so werden Marke, Design und Gebrauchsmuster patentiert. Grund dafür ist die grundsätzlich in Deutschland geltende Nachahmungsfreiheit, die Kopien ohne derartige Schutzrechte legalisiert - wenn nicht unlauteres Wettbewerbsverhalten angewandt wird. Seitens der Verbraucher herrscht so wenig Transparenz, was die Qualitätsunterschiede zwischen Original und Imitat angeht, dass der Kampf beim Hersteller beginnen muss, um den Kauf von Plagiaten zu verhindern.

So sollte auch die Formpartner UG aus Hannover, Deutschland, die Boden- und Möbelschonerschuhe (links im Bild) patentieren lassen. Schließlich lassen sich die Plagiate (links im Bild) kaum noch von den Originalen unterscheiden. Hergestellt wurden sie von Hebei Huaxing Felt Co., Ltd., VR China.

Foto: WirtschaftsWoche

Das Internet bietet neben grenzenlosen Möglichkeiten für seriöse Anbieter leider auch eine Anlaufstelle für dubiose Fälscher. Diese unseriösen Anbieter nutzen die Vorteile des Online-Handels für den Vertrieb ihrer Plagiate. Obwohl Europol, Interpol und andere internationale Behörden jährlich zehntausende Webseiten wegen Handels mit gefälschten Produkten erfolgreich schließen lassen, ist das Angebot rechtswidriger Marken- und Designprodukte ungebrochen hoch.

Auf diesem Weg schaffte auch der chinesische Hersteller Zhongshan Henglan Marsden Lighting Co. Ltd., Guangdong aus der Volksrepublik China den Weg in den Vertrieb. Über diverse Anbieter wie zum Beispiel Alibaba und AliExpress wurden die Plagiate (rechts im Bild) des Original-Kronleuchters "Stilio" der Licht im Raum Dinnebier GmbH des Designers Daniel Klages aus Düsseldorf angeboten. Dreistigkeit kennt hier kaum Grenzen - unter der Bezeichnung "Stilio-Leuchter" mit dem Hinweis "Johannes Dinnebier Design" - wurde das Plagiat als Original getarnt.

Entdeckt wurde die ungenierte Fälschung über Facebook von einer deutschen Event-Gastronomiekette.

Foto: WirtschaftsWoche

Wer für die Fälschung des Standventilators "Dyson Air Multiplier AM03" verantwortlich ist, ist dagegen nicht bekannt. Fest steht nur, dass das Plagiat über einen Online-Anbieter in Deutschland vertrieben wurde und - wie viele andere Fälschungen - in der Volksrepublik China produziert wurde. Links im Bild ist das Original der Dyson Ltd., Malmesbury, Großbritannien / Dyson GmbH, Köln, Deutschland, zu sehen.

Foto: WirtschaftsWoche

3. Preis: Pfannkuchen-Wender mit Teigverteiler „DELÌCIA“

Rund 80 Prozent der festgehaltenen Waren kamen 2014 aus China und Hongkong. Und werden zu einer ernstzunehmenden Gefahr: Viele asiatische Firmen haben sich zu ernsthaften Mitbewerbern auf den Weltmärkten entwickelt, die selbst gewerbliche Schutzrechte anmelden und diese konsequent gegen Nachahmer durchsetzen. So wird auch das Plagiat des Pfannkuchen-Wenders "DELÌCIA" (rechts im Bild) in China hergestellt. Und zwar - ebenso wie die Tupper-Fälschung - von VR China. Vertrieben wird es - genauso wie das Original von TESCOMA (links) - in Tschechien. Das Imitat wirkt so täuschend echt, dass es mit dem dritten Preis ausgezeichnet wurde.

Foto: WirtschaftsWoche

2. Platz: Tortreibriegel „DENI Plano"

Den zweiten Platz erhielten die Fälscher eines Tortreibriegels. Aus Vertretern der unterschiedlichen Bereiche wird die Jury jedes Jahr neu zusammengestellt. Rechts finden Sie das Plagiat von der Steinbach & Vollmann GmbH & Co. KG, Heiligenhaus, Deutschland. Links handelt es sich um das Original von der Niederhoff & Dellenbusch GmbH F Co. KG, die ebenfalls in Heiligenhaus sitzt.

Foto: WirtschaftsWoche

1 Platz: Brillenfassung „ARLES"

Die Jury traf sich anlässlich der Frankfurter Konsumgütermesse „Ambiente“ und vergab drei Hauptpreise, zwei Sonderpreise und fünf gleichrangige Auszeichnungen. Der erste Platz ging an die Fälschung von einer Brillenfassung. Links befindet sich die Original-Brillenfassung der Brillenmanufaktur GmbH, Saarbrücken, Deutschland. Die Fälschungen rechts im Bild sind vom Ursprungsprodukt kaum zu unterscheiden. Vertrieb: MOM GmbH Menchanisch-Optische-Metallverarbeitung, Rathenow, Deutschland.

Das Museum Plagiarius präsentiert die Sammlung der Preisträger von 1977 bis heute. In der Ausstellung werden mehr als 350 Produkte aus unterschiedlichen Branchen gezeigt. Die Preisträger der letzten beiden Jahre werden im Rahmen der Sonderschau „Plagiarius" vom 12. - 16. Februar 2016 ausgestellt.

Foto: WirtschaftsWoche

Das Geduldsspiel schaffte vor allem etwas, was keinem anderen Gebrauchsgegenstand aus dem Osten gelang: Es überwand den Eisernen Vorhang. In Ungarn war die Produktion zunächst in einer kleinen Fabrik angelaufen. In der Planwirtschaft gab es keine Werbung, aber die Zahl der Fans wuchs schnell. Oft war der Zauberwürfel, büvös kocka, wie er im Original hieß, ausverkauft.

„Viele Würfel fanden ihren Weg in den Westen“, erinnert sich Rubik. „Ungarische Mathematiker nahmen sie auf Konferenzen in die ganze Welt mit.“ Besonders kurios: Ungarn, die nur beschränkt Devisen erwerben durften, entdeckten, dass sich die Würfel im Westen teuer verkaufen ließen. „Die Würfel waren zu der Zeit eine harte Währung“, sagt Rubik.

Rubik's Cube

Simba Toys punktet im Streit um Zauberwürfel

1980 erwarb das US-Unternehmen Ideal Vermarktungsrechte für die westliche Welt und verkaufte den Würfel unter dem Namen des Erfinders. Der durfte damals zur Spielzeugmesse nach New York reisen und verließ das erste Mal den Ostblock. Ideal ging davon aus, eine Million Exemplare abzusetzen. „Stattdessen wurden in den ersten drei Jahren 100 Millionen Exemplare verkauft“, erzählt Rubik. Vielen ging es wie Rubik, der beim ersten Mal einen ganzen Monat brauchte, um die farbigen Quadrate wieder in die korrekte Position zu bringen. Heute sind die Lösungen nur einen Klick entfernt, Tausende von Erklärfilmen lassen sich bei YouTube abrufen.

Urheberrecht
Nach deutschem Recht haben Designer die Möglichkeit, einen Designschutz für ihr Produkt anzumelden. Innerhalb der darauf folgenden 25 Jahre darf niemand in Deutschland das Design kopieren – es sei denn, er hat eine Lizenz dafür. Wenn sich in dieser Zeit aber herausstellt, dass das Produkt mehr als nur ein Möbelstück ist – nämlich ein Design, das die Kultur prägt und in Publikationen und auf Messen zu sehen ist –, dann kann der Designer sein Werk urheberrechtlich schützen lassen. Das Urheberrecht endet 70 Jahre nach dessen Tod.

Comeback einer Design-Ikone

Seit Kurzem feiert der Würfel ein Revival. „Weil die Achtzigerjahre wieder in sind“, vermutet sein Erfinder. Aber wohl auch, weil eine Generation, die im Internet groß geworden ist, die Faszination eines Spiels zum Anfassen entdeckt. Vom Sänger Justin Bieber ist bekannt, dass er das Rätsel in 83 Sekunden lösen kann. Alle zwei Jahre finden mittlerweile Weltmeisterschaften statt, im vergangenen Jahr kamen rund 5000 Wettbewerbe hinzu, bei denen Teilnehmer mit verbundenen Augen oder mit den Füßen, die Steine des Würfels sortieren. Die Verkaufszahlen in diesem Jahr dürften die höchsten seit 35 Jahren werden, heißt es bei Rubik Brand Ltd, dem vor drei Jahren gegründeten Unternehmen, dessen Chairman Rubik selbst ist.

Der Kampf gegen Produktpiraterie

Wie sich Unternehmen wirkungsvoll schützen

Der Würfel ist nicht nur ein Spielzeug, sondern eine Design-Ikone, seit 1982 im Museum of Modern Art in New York ausgestellt. Und genau um das unverkennbare Design geht es bei dem Rechtsstreit, den Europas Patenthüter nun angezettelt haben. Das Patent für den Würfel ist bereits erloschen, aber Rubik hat ihn 1999 als Warenzeichen eintragen lassen. Dreidimensionale Formen können in der EU seit Ende der Achtzigerjahre als Warenzeichen geschützt werden, allerdings mit Einschränkungen. Wenn eine Form notwendig ist, um ein technisches Ergebnis zu erreichen, dann kann kein Warenzeichen vergeben werden. Genau darauf setzt das deutsche Unternehmen Simba Toys. Seit 2006 versucht das Spielzeugunternehmen das Warenzeichen von Rubik für ungültig zu erklären und geht dabei durch alle Instanzen.

Sollte sich Simba mit seiner Logik durchsetzen, hätte das nach Einschätzung von Rubiks Anwälten für viele Branchen Folgen. „Viele dreidimensionale Warenzeichen kämen dann unter Druck“, sagt Nick Kounoupias, Experte für geistiges Eigentum. So könnte die Hermès-Handtasche, die als Birkin Bag bekannt ist, ihren Schutz verlieren, weil die Schnallen eine Funktion erfüllen. Rubik, Sohn einer Dichterin, zitiert den irischen Schriftsteller Oscar Wilde, nach dem Imitationen die höchste Form der Anerkennung darstellen. Noch lieber, das ist ihm deutlich anzusehen, wäre es ihm, wenn er sich mit geistigem Eigentum nicht beschäftigen müsste.

Er will lieber Neues erfinden.

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