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Bundesregierung verschärft Anlegerschutz„Den Sumpf am grauen Kapitalmarkt austrocknen“

Nachdem viele Anleger bei der Pleite des Container-Vermieters P&R ihr Geld verloren haben, wurde nun ein Maßnahmenpaket beschlossen, um Anleger besser zu schützen. Unter anderem bekommt die BaFin zusätzliche Kompetenzen. 15.08.2019 - 16:23 Uhr aktualisiert

Gerd Billen, Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband: Ein neues Maßnahmenpaket der Bundesregierung soll Anleger besser schützen.

Foto: imago images

Vermögen besser schützen, den grauen Kapitalmarkt schärfer regulieren: Das Bundesfinanzministerium hat sich zusammen mit dem Verbraucherschutzressort auf ein Maßnahmenpaket für einen besseren Anlegerschutz verständigt. „Wir wollen den Sumpf am grauen Kapitalmarkt damit weiter austrocknen“, sagte Verbraucherschutz-Staatssekretär Gerd Billen am Donnerstag in Berlin.

Das Maßnahmenpaket der Ministerien soll für mehr Transparenz am Anlagemarkt sorgen. Die Finanzaufsicht BaFin erhält dafür zusätzliche Kompetenzen und Ressourcen. Konkret sollen unvollständige Verkaufsprospekte abgeschafft und der Vertrieb von Vermögensanlagen auf beaufsichtigte Makler beschränkt werden. Ab 2021 soll die oberste Finanzaufsicht die rund 38.000 freien Finanzvermittler in Deutschland kontrollieren. Nur noch laufend beaufsichtigte Vermittler und Finanzinstitute sollen Vermögensanlagen verkaufen dürfen.

Zudem soll es bei der Rechnungslegung von Emittenten bessere Prüfmöglichkeiten geben. Verbraucher sollen durch diese Maßnahmen besser informiert und über Risiken aufgeklärt werden. Unter anderem sollen sogenannte Blindpool-Konstruktionen verboten werden – dabei erfährt der Anleger nicht genau, wofür sein Geld eingesetzt wird. In der Vergangenheit seien viele Menschen so getäuscht worden, hieß es aus den Ministerien.

Finanzstaatssekretär Jörg Kukies sagte am Donnerstag in Berlin: „Wir wollen anregen, dass Vermögensanlagen weiter gekauft werden können – aber in einem wesentlich klareren Rahmen.“ Zugleich solle aber auch eine gewisse Risikobereitschaft honoriert werden, hieß es aus dem Verbraucherschutzministerium.

Betrugsverdacht bei P&R

„Wenn Herr Roth angeklagt wird, können Anleger ihre Ansprüche einfacher durchzusetzen"

von Andreas Macho

Auslöser für das neue Maßnahmenpaket war die skandalumwitterte P&R-Insolvenz im März 2018. Die milliardenschwere Pleite des Container-Vermieters sei sehr sorgfältig analysiert worden, heißt es aus dem Finanz- und Verbraucherschutzministerium. Dem wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Steuerhinterziehung angeklagten P&R-Gründer Heinz R. wird vorgeworfen, mit einem Schneeballsystem bis zu 54.000 Anleger um ihr Geld gebracht zu haben. P&R verkaufte rund 1,6 Millionen Frachtcontainer als Kapitalanlage, die an Reedereien oder Leasinggesellschaften vermietet wurden.

Laut Anklage verkaufte das Unternehmen von 2007 an mehr Container, als es tatsächlich gab – gut eine Million Container soll lediglich auf dem Papier existiert haben. Neue Einzahlungen der Anleger wurden demnach nicht investiert, sondern als vermeintliche Rendite an andere Investoren ausgeschüttet. Der Schaden für Anleger soll mehrere Milliarden Euro betragen. Der Prozess gegen den P&R-Gründer Heinz R. platzte zuletzt aber krankheitsbedingt. Die Gläubiger hoffen derzeit auf einen Vergleich, den Insolvenzverwalter Michael Jaffé im Juli vorgebracht hatte. Ob dieser zustande kommt, zeigt sich voraussichtlich erst im Herbst dieses Jahres.

rtr, dpa, jre
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