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ZeitungsberichtKramp-Karrenbauer auch vor Eintritt in Bundesregierung bei vertraulichen Sitzungen im Kanzleramt

Laut dem „Tagesspiegel“ hat die CDU-Chefin an vertraulichen Sitzungen im Kanzleramt teilgenommen – lange bevor sie Mitglied der Bundesregierung wurde. 09.12.2019 - 14:13 Uhr

Auch vor ihrem Eintritt in die Bundesregierung durfte die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer einem Zeitungsbericht zufolge an vertraulichen Sitzungen im Bundeskanzleramt teilnehmen. Zudem habe die sogenannte Morgenlage seit Beginn der Amtszeit von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) grundsätzlich für hohe Parteifunktionäre der Union offengestanden, berichtete der „Tagesspiegel“ (Montag) unter Berufung auf das Kanzleramt. Im Frühling dieses Jahres habe sich Kramp-Karrenbauer allerdings aus der morgendlichen Runde zurückgezogen.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, bezeichnete die Einladung an die CDU-Vorsitzende als fragwürdige Praxis. „Angela Merkel hat offenbar eine immer weitere Verschmelzung von Staats- und Parteiapparat herbeigeführt.“

Mitte August hatte Buschmann gesagt, dass er selbst auf eine schriftliche Anfrage keine klare Antwort bekommen habe. Sollte Kramp-Karrenbauer an sogenannten Presse-Morgenlagen teilgenommen haben, bei der die Medienberichterstattung zu wichtigen aktuellen Themen erörtert wird, wäre das „rechtlich irrelevant“ gewesen. „Ein Geschmäckle hätte es aber,“ sagte er.

Anders sähe es bei Morgenlagen aus, in denen die Chefs der Geheimdienste als geheim eingestufte Erkenntnisse ihrer Behörden vortragen, für die Kramp-Karrenbauer vor ihrer Aufnahme in die Bundesregierung vermutlich keine Genehmigung besaß. „Das wäre ein Verstoß gegen Geheimhaltungsvorschriften.“ Die Regierung könnte die Angelegenheit leicht aufklären, sagte Buschmann damals.

Der Berichterstattung über den Vorgang ging laut „Tagesspiegel“ eine Auskunftsklage vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg voraus, weil die Regierung die Informationen ursprünglich nicht preisgeben wollte.

Mehr: Der „Tagesspiegel“ wollte vom Kanzleramt wissen, wie oft die CDU-Chefin an Morgenlagen teilnahm. Doch das Verwaltungsgericht Berlin bremst den Antrag.

dpa
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