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VolksfestWiesn-Kopie in Dubai darf nicht mit Münchner Oktoberfest werben

Die Veranstalter in Dubai dürfen Slogans wie „Oktoberfest goes Dubai“ nicht mehr verwenden. Das Urteil verbietet entsprechende Werbung lediglich in Deutschland. 25.06.2021 - 15:36 Uhr

Der Chef der Münchner Wiesn, Wirtschaftsreferent Clemens Baumgärtner, begrüßte das Urteil.

Foto: AP

Die Veranstalter eines geplanten „Oktoberfests“ in Dubai dürfen nicht mehr mit Anspielungen auf das Münchner Original für ihr Event werben. Mit Formulierungen wie „Oktoberfest goes Dubai“ hätten sie den falschen Eindruck erweckt, das Traditionsfest ziehe in diesem Jahr in das arabische Emirat um, entschied das Landgericht München I am Freitag. Diese Art der Reklame bediene sich am Weltruf der Wiesn in der bayerischen Landeshauptstadt.

Die Richter gaben damit dem Antrag der Stadt München auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Veranstalter, den Schausteller Charles Blume und den früheren Münchner Gastronom Dirk Ippen, statt. Laut deren Plänen soll das Wüsten-„Oktoberfest“ am 7. Oktober beginnen, ein halbes Jahr dauern und mit über 30 Festzelten auf 400.000 Quadratmetern aufwarten. Damit würde es flächenmäßig die Münchner Wiesn übertreffen, die in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie zum zweiten Mal abgesagt wurde.

Die Stadt hatte argumentiert, bei der Werbung handle es sich um eine Irreführung, die den Ruf des traditionellen bayerischen Fests beschädige und gegen das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb verstoße. Auch Abbildungen des Münchner Oktoberfests, die etwa das ikonische Riesenrad enthalten, würden zu diesem Eindruck beitragen.

Die Veranstalter bestritten hingegen, dass die Werbung sich explizit auf das Fest in München bezieht. Anwalt Mike Rasch sagte, dargestellt werde lediglich „ein Fest im Oktober mit Bier, mit Brezn, mit Zelten“. Eine Verwechslungsgefahr bestehe nicht. Zudem sei das Fest in dem Wüstenstaat bereits in Planung gewesen, bevor die Münchner Veranstaltung abgesagt wurde. Daher könne von einem scheinbaren Umzug nicht die Rede sein.

Der Chef der Münchner Wiesn, Wirtschaftsreferent Clemens Baumgärtner, begrüßte das Urteil. Die pandemiebedingte „Oktoberfest“-Lücke zum Geldverdienen zu nutzen, sei „schäbig“. Der Ruf der Wiesn könne durch die Kopie so schweren Schaden nehmen, dass Besucher auch das Original nicht mehr besuchen wollen.

Das Urteil verbietet entsprechende Werbung lediglich in Deutschland. Gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden.

dpa
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