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LuftfahrtAirlines scheitern mit Klagen gegen EU-Strafe für Luftfrachtkartell

Mehrere Frachtfluggesellschaften müssen wegen Preisabsprachen hohe Bußgelder zahlen. Zwei Airlines trifft es besonders stark. 30.03.2022 - 13:08 Uhr

Der Lufthansa und zwei ihrer Tochtergesellschaften war die Strafe bei der ersten Entscheidung der EU-Kommission 2010 erlassen worden, weil sie als Kronzeugen das Kartell offenbart hatten.

Foto: dpa

Die Lufthansa und andere Airlines eines Luftfracht-Kartells sind endgültig mit ihren Klagen gegen eine Bußgeld-Entscheidung der EU-Kommission gescheitert. Geldbußen gegen Air France, KLM und andere würden aufrecht erhalten und die Klagen zurückgewiesen, teilte das EU-Gericht am Mittwoch mit.

Der Lufthansa und zwei ihrer Tochtergesellschaften war die Strafe bei der ersten Entscheidung der EU-Kommission 2010 erlassen worden, weil sie als Kronzeugen das Kartell offenbart hatten. Dennoch hatte sich die Lufthansa vor Gericht zusammen mit den anderen Airlines gegen die Entscheidung der Wettbewerbsbehörde gewehrt. Air France und KLM müssen zusammen mit gut 300 Millionen Euro die höchsten Bußgelder zahlen. Ursprünglich verhängte die EU-Kommission 790 Millionen Euro Bußgelder gegen alle Beteiligten.

Ein Dutzend Frachtfluggesellschaften hatte zwischen 1999 und 2006 Preise abgesprochen. Beteiligt waren auch noch British Airways, SAS, Japan Airlines und Cathay Pacific Airways. Den ersten Bußgeldentscheid der EU von 2010 fochten die Unternehmen erfolgreich an. Das EU-Gericht hob ihn 2015 wegen „inhärenter Widersprüche“ auf.

Die Wettbewerbsbehörde verhängte die Geldstrafe mit nachgebesserter Begründung 2017 abermals, dagegen klagten alle Unternehmen erneut. Bei einigen Airlines reduzierte das Gericht jetzt die Bußgelder, zum Teil wegen Verstoßes der EU-Behörde gegen Verjährungsfristen.

rtr
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