1. Startseite
  2. Unternehmen
  3. Industrie
  4. Tesla: Ehemalige Mitarbeiter verklagen Autobauer wegen missachteter Kündigungsfrist

Missachtung der KündigungsfristEhemalige Mitarbeiter verklagen Tesla

Zwei frühere Tesla-Beschäftigte haben gegen den Elektroautobauer Klage eingereicht: Bei einer Massenentlassung im Juni sei die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist nicht eingehalten worden. 21.06.2022 - 03:25 Uhr

Die ehemaligen Beschäftigten fordern in ihrer Klage Lohn und Leistungen für 60 Tage.

Foto: AP

Der US-Elektroautobauer Tesla steht in Texas wegen des Verdachts der Massenentlassungen ohne Einhaltung der Kündigungsfrist am Pranger. Zwei ehemalige Beschäftigte erklärten, sie seien im Juni in der Gigafabrik in Sparks ohne Einhaltung der vorgeschriebenen Frist entlassen worden, heißt es in der am Montag eingereichten Klageschrift.

Demnach habe Tesla mehr als 500 Mitarbeiter im Juni auf die Straße gesetzt. Laut dem US-Arbeitsrecht („Worker Adjustment and Retraining Notification Act“) sei bei einer derartigen Massenentlassung eine 60-tägige Kündigungsfrist vorgeschrieben. „Tesla hat den Angestellten lediglich mitgeteilt, dass ihre Kündigungen sofort wirksam werden würden“, heißt es in der Klage.

Die ehemaligen Mitarbeiter streben eine Sammelklage an. Tesla war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Lesen Sie auch: Eintagsfliege Tesla? Wo Deutschlands Ingenieure arbeiten wollen

Die ehemaligen Beschäftigten fordern Lohn und Leistungen für die 60 Tage. „Es ist ziemlich schockierend, dass Tesla so eklatant gegen das Bundesarbeitsrecht verstößt, indem es so viele Beschäftigte entlässt, ohne die erforderliche Frist einzuhalten“, sagte die Anwältin Shannon Liss-Riordan, die die Kläger vertritt, der Nachrichtenagentur Reuters.

Gefährlicher Kurs

Musks großer Irrtum

US-Genie Elon Musk verzettelt sich – und setzt bei seinem Kernprodukt Tesla offenbar auf die falsche Technologie.

von Martin Seiwert, Stefan Hajek und Matthias Hohensee

Tesla biete einigen Beschäftigten eine Abfindung in Höhe eines Wochenlohnes an. Sie bereite daher einen Dringlichkeitsantrag vor, damit der Konzern sich nicht mit der geringen Abfindung freikaufen könne.

rtr
Mehr zum Thema
Unsere Partner
Anzeige
Stellenmarkt
Die besten Jobs auf Handelsblatt.com
Anzeige
Homeday
Homeday ermittelt Ihren Immobilienwert
Anzeige
IT BOLTWISE
Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik
Anzeige
Remind.me
Jedes Jahr mehrere hundert Euro Stromkosten sparen – so geht’s
Anzeige
Presseportal
Lesen Sie die News führender Unternehmen!
Anzeige
Bellevue Ferienhaus
Exklusive Urlaubsdomizile zu Top-Preisen
Anzeige
Übersicht
Ratgeber, Rechner, Empfehlungen, Angebotsvergleiche
Anzeige
Finanzvergleich
Die besten Produkte im Überblick
Anzeige
Gutscheine
Mit unseren Gutscheincodes bares Geld sparen
Anzeige
Weiterbildung
Jetzt informieren! Alles rund um das Thema Bildung auf einen Blick