Arbeitszeiterfassung: „Wegen eines Gangs zur Waschmaschine bricht die Wirtschaft doch nicht zusammen“
Mobile Arbeit hat die Arbeitswelt enorm verändert, sagt Pascal Kober. Ist die geplante Arbeitszeiterfassung dann überhaupt noch zeitgemäß?
Foto: imago imagesWirtschaftsWoche: Herr Kober, das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat im September entschieden, dass geleistete Arbeitszeit genau erfasst werden muss. Eine gute Entscheidung?
Pascal Kober: Überrascht hat, dass die Entscheidung aus dem Arbeitsschutz her abgeleitet wurde. Mobile Arbeit hat die Arbeitswelt aber enorm verändert. Wir müssen aufpassen, dass die Vorteile, die so viele am Homeoffice schätzen, durch die Art der Arbeitszeiterfassung nicht verloren gehen.
Inwiefern?
Im Homeoffice kann ich auch während der Arbeit mal Wäsche aufhängen oder ein Paket zur Post bringen und dafür am Abend länger arbeiten. Wegen dieses Gangs zur Waschmaschine und das anschließende Nacharbeiten sind weder der Arbeitsschutz noch die Volkswirtschaft bisher zusammengebrochen, weil Arbeitnehmer verantwortungsbewusst mit sich und ihrer Arbeit umgehen. Je nach System der Arbeitszeiterfassung würde künftig alles sichtbar werden. Homeoffice, aber auch der Gang in die Teeküche im Unternehmen, wären nicht mehr so wie bisher.
Nicht jeder arbeitet aber im Homeoffice. Und eine genaue Arbeitszeiterfassung schützt auch vor unbezahlten Überstunden.
Es gibt Fälle, in denen Mehrarbeit nicht entlohnt wird. Nehme ich aber das vulnerabelste Arbeitsverhältnis zum Maßstab der Gesetzgebung für alle, mache ich für viele Arbeitnehmer Lebensqualität kaputt und verursache enormen bürokratischen Aufwand. Allgemein gehen die meisten Arbeitnehmer und Arbeitgeber ehrlich und fair miteinander um. Durch eine von Misstrauen motivierte Arbeitszeiterfassung würde dieses Vertrauensverhältnis gestört.
Das Arbeitsgericht reagierte mit seiner Entscheidung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshof von 2019. Darin heißt es, dass der Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung ein objektives, verlässliches und zugängliches System einrichten müssen. Welche Probleme sehen Sie bei der Umsetzung?
Wir wollen keine Totalüberwachung der Arbeitnehmer und keinen unverhältnismäßigen Aufwand für Arbeitgeber. Delegiert der Arbeitgeber die Erfassung der Arbeitszeit an den Arbeitnehmer ist es wichtig, dass dieser oder Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen auch nachträglich noch Korrekturen vornehmen können. Was, wenn das System versagt oder aus Versehen falsch oder nicht bedient wird? Ist es auch Grundlage für die Gehaltsabrechnungen? Ist Vertrauenszeit auch künftig noch möglich?
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Der soll spätestens März vorliegen. Durch die Entscheidung des BAG ist eine Arbeitszeiterfassung bereits jetzt verpflichtend. Warum scheint das bisher niemanden zu interessieren?
Wir brauchen schnell Rechtssicherheit. Hier muss der Arbeitsminister liefern. Leider ist viel Zeit für einen konstruktiven Sozialpartnerdialog ungenutzt verloren gegangen, weil die Moderation desselben nicht auf Gelingen angelegt war. Es ist verständlich, dass viele jetzt erst einmal abwarten, was die Gesetzgebung bringt, bevor sie Investitionen in neue Zeiterfassungssysteme tätigen.
Bedeutet die Entscheidung der deutschen Richter das Ende der Vertrauensarbeitszeit?
Nein. Das Gericht hat mit seiner Entscheidung einen Spielraum gelassen, damit solche Arbeitsmodelle auch weiterhin möglich sind. Den gilt es jetzt auch zu nutzen. Klar ist: Zur Lebenspraxis vieler Menschen, die im Homeoffice arbeiten wollen, passen starre Vorgaben nicht. Deshalb muss auch das Arbeitszeitgesetz geändert werden.
Was stört Sie an der bisherigen Regelung?
Das Gesetz sieht bisher eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden zwischen Arbeitstagen vor. Hole ich nachmittags die Kinder aus der Kita ab, verbringe ich wertvolle Familienzeit mit ihnen und arbeite dafür, nachdem ich sie ins Bett gebracht habe, am Abend noch weiter, verstoße ich schnell gegen die Mindestruhezeit. Damit diese flexible, selbstbestimmte Tagesgestaltung auch rechtens ist, muss das Gesetz mehr Flexibilität zulassen.
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