Wütende Aktionäre werden ausgebremst: Leonis Minderheitsaktionäre verlieren alles
Der österreichische Unternehmer Stefan Pierer
Foto: imago imagesBei den Minderheitsaktionären des Autozulieferers Leoni dürfte der österreichische Unternehmer Stefan Pierer derzeit einer der meistgehassten Menschen sein. In zahlreichen E-Mails an die WirtschaftsWoche machten sie ihrem Ärger Luft: „Was Herr Pierer treibt, ist für mich nicht nachvollziehbar“, schreibt eine Anlegerin. Einen „Börsenschwindel“ wittert ein anderer, droht gar damit, Strafanzeige gegen Pierer zu stellen – wohl ohne juristische Grundlage.
Der Hintergrund: Pierer ist im Jahr 2020 bei Leoni eingestiegen, baute seinen Anteil an dem Unternehmen im Laufe der Jahre auf 20 Prozent aus. Auf sein Betreiben hin wird der angeschlagene Kabelspezialist nun restrukturiert. Im Rahmen dessen gibt es einen radikalen Kapitalschnitt, der Wert der alten Leoni-Aktien wird auf null Euro gesetzt. Pierer allein zeichnet eine Kapitalerhöhung, sichert sich so alle neuen Aktien und will Leoni dann von der Börse nehmen. Möglich ist das dank eines noch recht jungen Gesetzes zur vorinsolvenzlichen Restrukturierung von Unternehmen, kurz: StaRUG.
Die Leoni-Minderheitsaktionäre verlieren alles. Die Wut darüber ist enorm. In den Wochen, die seit der Ankündigung des Kapitalschnitts vergangen sind, ist sie nicht kleiner geworden, sondern eher noch gewachsen. Der Zorn der Aktionäre trifft auch das Leoni-Management. Das Unternehmen sei „total heruntergewirtschaftet“ worden, empört sich ein Aktionär. Er habe seine Aktien inzwischen mit mehr als 99 Prozent Verlust verkauft. Ein anderer hat mit Leoni-Aktien nach eigenen Angaben 23.000 Euro verloren.
Von dem Unternehmen selbst heißt es: Die Restrukturierung und der Kapitalschnitt seien ohne Alternative. „Wir bedauern sehr, dass es leider eine Konsequenz des Plans ist, dass die Leoni AG von der Börse genommen wird“, so das Unternehmen. „Wir hatten aber keine andere Wahl, als dieses maßgeblich von unseren Finanzgläubigern und Stefan Pierer als strategischem Investor gefundene Konzept zu akzeptieren.“ Andernfalls hätte das Unternehmen in die Insolvenz gehen müssen, auch dann hätten Aktionäre alles verloren.
Leoni-Aktionäre erfuhren aus der Zeitung von Restrukturierung
Viele Minderheitsaktionäre, die dem Unternehmen jahrelang verbunden waren, sehen das anders. Sie glauben: Leoni hätte noch die Kurve gekriegt. Sie ärgern sich darüber, auf welche Weise das Management sie über die geplante Restrukturierung informiert hat – und suchen nach Möglichkeiten, ihre Enteignung noch abzuwenden.
Für eine Restrukturierung nach StaRUG ist nicht zwingend ein Hauptversammlungsbeschluss nötig. Es genügt ein Termin bei Gericht. Dort wird dann über den Plan abgestimmt. Wer seine Stimme abgeben will, muss persönlich erscheinen. Dafür muss man von dem Termin allerdings erst einmal erfahren.
Lesen Sie auch: Was kann das neue Sanierungs-Verfahren StaRUG?
Am 9. Mai habe das Restrukturierungsgericht Nürnberg den Termin auf www.restrukturierungsbekanntmachung.de veröffentlicht, teilt Leoni mit. Am 12. Mai sei er via Bundesanzeiger und Unternehmensmitteilung bekannt gemacht worden. Am gleichen Tag habe man einen Link zur Termineinladung auf eine europäische Plattform für Aktionärsinformationen gestellt, zur Weiterleitung über die Verwahrgesellschaft Clearstream. Was es nicht gab: einen Brief an die Aktionäre. Viele von ihnen fühlen sich deshalb schlecht informiert. Teils haben sie nach eigenen Angaben von dem Restrukturierungsplan erst aus der Presse erfahren.
Die Informationen, die Leoni über den Restrukturierungsplan bereitstellte, waren außerdem lückenhaft. Auf der Homepage des Unternehmens ist nur eine 35-seitige Zusammenfassung des Plans zu finden. Das Original hat knapp 1000 Seiten – und lag zur persönlichen Einsichtnahme beim Amtsgericht Nürnberg aus, wo das Restrukturierungsgericht angesiedelt ist. In der Zusammenfassung fehlen Angaben, die nicht ganz unwichtig sind – etwa Details dazu, welche finanziellen Mittel bereitgestellt werden, um Anleger, die durch den Restrukturierungsplan schlechter gestellt werden, zu entschädigen.
Welche Optionen Leoni-Minderheitsaktionäre jetzt noch haben
Weil das Gericht die Restrukturierung nach StaRUG bestätigt hat, haben Minderheitsaktionäre jetzt praktisch keine Möglichkeit mehr, sich zu wehren. In den zwei Wochen nach Bekanntgabe des Gerichtsbeschlusses konnten sie noch eine sogenannte sofortige Beschwerde einreichen. Die ist ein Mittel in der Zivilprozessordnung. Die Beschwerdeführer müssen darin darlegen, warum der Beschluss nicht hätte erlassen werden dürfen, dass sie bei Anwendung des StaRUG schlechter gestellt sind als ohne den Restrukturierungsplan, und dass das Unternehmen sie nicht ausreichend entschädigt.
Die Kanzlei Nieding + Barth hat für mehrere Leoni-Minderheitsaktionäre eine Beschwerde beim Amtsgericht Nürnberg eingereicht. Weil dieses den Anwälten nicht folgen wollte, liegt die Beschwerde nun auf Ebene des Landgerichts. Bis zu einem Beschluss kann es dort einige Monate dauern. In diesem Fall könnte es allerdings schneller gehen: Im August muss Leoni eine Finanzierung ablösen. Und eine sofortige Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung: Das StaRUG-Verfahren läuft weiter. Eine Entscheidung darüber, ob das rechtmäßig ist, wäre bis August von Vorteil.
Zum jetzigen Zeitpunkt können sich betroffene Aktionäre der Beschwerde nicht mehr anschließen. Ohnehin galten dafür strenge Voraussetzungen: Anleger mussten am Abstimmungstermin in Nürnberg am 31. Mai teilgenommen, dort gegen den Restrukturierungsplan gestimmt und auch noch Widerspruch dagegen eingelegt haben. Das engte den Kreis der Beschwerdeführer von Anfang an ein.
Wird die Beschwerde final abgelehnt, könnten die Beschwerdeführer Leoni auf Schadensersatz verklagen. Andere Aktionäre, die bei der Beschwerde nicht dabei waren, könnten sich in diesem Fall nicht anschließen. Der Kreis derjenigen, die gegen den Restrukturierungsplan vorgehen können, engt sich also immer weiter ein.
Eine letzte Möglichkeit für Minderheitsaktionäre, doch noch gegen ihre Enteignung vorzugehen, ist eine Klage irgendwann in der Zukunft. Dann nämlich, wenn es womöglich darum geht, ob es von Seiten des Vorstands oder des Aufsichtsrats bei Leoni Pflichtverletzungen gab. Im Rahmen des Restrukturierungsverfahrens ist eine solche Klage aber nicht möglich. Das Unternehmen kann mit dem StaRUG also seinen Umbau vorantreiben. Aktionäre werden dagegen durch das Gesetz ausgebremst.
Lesen Sie auch: Welche Optionen Anleger beim Skandalunternehmen Steinhoff hatten