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Bahn-StreikErst Schlichtung, dann Streik

Deutschland, die Streikrepublik: Gewerkschaften bremsen ein ganzes Land aus. Höchste Zeit also, auch sie in die Pflicht zu nehmen. Ein Gastbeitrag.Sabine Herold 12.03.2024 - 07:14 Uhr

Fahrgäste betrachten die Anzeigetafel im Kölner Hauptbahnhof.

Foto: imago images

Von all den Streiks bei Bus und Bahn bekomme ich kaum etwas mit. Ich wohne und arbeite am Ammersee. Auf den öffentlichen Nahverkehr kann hier ohnehin niemand setzen – selbst in Zeiten, in denen nicht gestreikt wird. Und doch empört es auch mich, dass Lokführer und Busfahrer, ebenso wie das Boden- und das Sicherheitspersonal am Flughafen, Piloten und nun auch noch die Flugbegleiter ihre Arbeit niederlegen – vorzugsweise nacheinander.

Arbeitskämpfe sollen dem Arbeitgeber weh tun, das ist ein legitimes Ziel. Doch Streiks nehmen leichtfertig das ganze Land in Geiselhaft, Pendler brauchen schnell doppelt so lang zur Arbeit, wenn sie überhaupt hinkommen. Das können wir als Gesellschaft nicht hinnehmen.

Das Verfassungsgericht schützt derzeit kleine, oft überaus starke Partikularinteressen. Die Regierung hat somit nur einen geringen Spielraum. Den sollte sie jetzt nutzen, um Weselsky und Co. einzuhegen: Zumindest in der kritischen Infrastruktur, aber auch Bereichen der Daseinsvorsorge wie etwa im Gesundheitswesen sollte eine Mindestversorgung gewährleistet sein.

Pro und Kontra

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Unsere Politiker sollten die Gewerkschaften verpflichten, Streiks mindestens eine Woche vorher anzukündigen.

Selbst bei einem dann möglichen Notfahrplan wäre der Umsatzausfall des Arbeitgebers weitgehend gleich, seine Kosten sogar höher – aber die Allgemeinheit weniger betroffen. Es sollte zudem eine rechtliche Pflicht zu Schlichtungsverfahren geben: Erst wenn der von beiden Seiten gewählte Schlichter scheitert, dürfte gestreikt werden.

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Und ich gehe noch weiter: Auch eine Begrenzung der maximalen Streikzeit für kritische Infrastruktur im Jahr halte ich für nötig – einfach um der gesellschaftlichen Belastung eine Grenze zu setzen. Die Privilegierung bestimmter Berufsgruppen ist nicht mehr zeitgemäß. Unser Arbeitsrecht kommt aus dem 20. Jahrhundert. Es sollte die schwachen Arbeiter schützen und die übermächtigen Unternehmer unter Druck setzen. Dieses Machtverhältnis ist passé, der allgegenwärtige Arbeitskräftemangel hat uns längst eingeholt – auch und gerade im Bereich von Hilfsjobs.

Ein Arbeitgeber, der heute keine vernünftigen Bedingungen bietet, steht morgen angesichts der demografischen Lücke ohne Mitarbeiter da. Streiken müssen Arbeitnehmer dann gar nicht mehr, um mehr Lohn und kürzere Arbeitszeiten durchzusetzen. Deshalb sollten wir uns von alten Dogmen verabschieden.

Lesen Sie auch: Claus Weselsky, der Mann, der die GDL in die Streiks führt

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