Gesetzliche Rente: Der Todesstoß für den Generationenvertrag

Viele Rentnerinnen und Rentner müssen schauen, dass sie über die Runden kommen. Die Preisanstiege der vergangenen Jahre haben auch ihr Leben deutlich verteuert. Da ist es eigentlich eine gute Nachricht, dass die gesetzlichen Renten zum 1. Juli um 4,57 Prozent steigen sollen. Wer bislang 1550 Euro monatlich bekommt, erhält ab Juli 1620,84 Euro – dieses Niveau entspricht etwa der durchschnittlichen Bruttorente von Versicherten mit wenigstens 35 Versicherungsjahren. Große Sprünge sind damit nicht drin, auch wenn die gesetzlichen Renten bei Ruheständlern im Schnitt nur für gut 60 Prozent der Gesamteinkünfte stehen, also häufig weitere Bezüge hinzukommen.
Allerdings dürfen die Renten nicht stärker steigen, als es das Rentensystem verkraften kann. Kern der umlagefinanzierten Rente – bei der die heutigen Beitragszahler die Renten der heutigen Rentner bezahlen – ist ein ungeschriebener Generationenvertrag: Alle dürfen darauf vertrauen, dass jede Generation sich beteiligt. Das funktioniert nur, wenn auch Lasten fair verteilt werden.
Und genau daran gibt es nun massive Zweifel. Die Bundesregierung plant mit ihrem Rentenpaket II einen schweren Eingriff: Sie will den Nachhaltigkeitsfaktor faktisch außer Kraft setzen. Sollte es dazu kommen, würde der Generationenvertrag einseitig aufgekündigt.
Worum es geht? Die Bevölkerung altert, in den kommenden Jahren gehen besonders geburtenstarke Jahrgänge in Rente. Dieser Trend ist bekannt und berechenbar. Weil das Rentensystem nicht nur von Lohnsteigerungen, sondern auch vom Bevölkerungswachstum lebt, wird die demografische Last bislang verteilt: Verschlechtert sich das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern, steigt die Rente weniger stark als es die Einkommensentwicklung der Beitragszahler eigentlich hergibt. Dieser Faktor heißt Nachhaltigkeitsfaktor. Noch dämpft er die Rentenentwicklung, allein zum Juli 2024 um 0,16 Prozentpunkte.
Gerechtigkeit wird einseitig ausgelegt
Doch damit soll bald Schluss sein, wenn es nach der Bundesregierung geht. Sie plant den Nachhaltigkeitsfaktor im Rentenpaket II faktisch außer Kraft zu setzen, sobald das Rentenniveau unter den politisch fixierten Schwellenwert von 48 Prozent sinkt. Dieses Rentenniveau setzt die Rente nach 45 Beitragsjahren beim allgemeinen Durchschnittseinkommen ins Verhältnis zum allgemeinen aktuellen Durchschnittsverdienst.
Bislang gibt es bei der Rente zwei politisch gesetzte Haltelinien: eine für das Rentenniveau, eine für den Beitragssatz. Künftig soll es nur noch eine geben, die für die Rentner. Im Referentenentwurf zum Rentenpaket II steht, die doppelte Haltelinie werde „auf eine Regelung konsolidiert“. Auf gut Deutsch heißt das: Beitragszahler müssen künftig selbst sehen, wo sie bleiben.
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Schon bisher war die Lastenverteilung einseitig. So mussten die Rentnerinnen und Rentner nur ein Viertel der demografischen Last tragen, die Beitragszahler die restlichen drei Viertel. Künftig wird sich das Verhältnis immer weiter zu Ungunsten der Beitragszahler verschieben, sollten die Regierungspläne verwirklicht werden. Die Renten sollen ungebremst steigen dürfen. Dass im Gegenzug auch die Beitragssätze ungebremst steigen werden, wird schulterzuckend hingenommen. Selbst die Regierung erwartet 2028 einen Anstieg des Beitragssatzes auf 20 Prozent, bis 2035 dann auf über 22 Prozent – je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen. Bisher sind es 18,6 Prozent.
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung war noch die Rede davon, dass man die Generationengerechtigkeit bei der Rente stärken wolle. Jetzt wird die Gerechtigkeit sehr einseitig ausgelegt. Als einzige Antwort bleibt der Verweis auf das neu eingeführte Generationenkapital, also der Aufbau eines kapitalmarktfinanzierten Grundstocks, aus dem ab 2036 jährlich zehn Milliarden Euro für die Rentenkasse entnommen werden sollen. Das soll den Beitragssatz dann um 0,3 Prozentpunkte senken. Mehr als ein Feigenblatt ist das leider nicht.
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