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150 Millionen EuroWegen des Handgepäcks: Millionenstrafe für Billig-Airlines in Spanien

Viele Flugreisende ärgern sich, wenn sie für ein Handgepäck extra zahlen müssen. Gegen diese Zusatzkosten geht die linke der spanischen Regierung jetzt aber vor. 31.05.2024 - 15:06 Uhr Quelle: dpa

Das Handgepäck kann bei manchen Fluglinien Zusatzkosten verursachen.

Foto: dpa

Die spanische Regierung hat vier sogenannte Billig-Airlines wegen der Zusatzkosten für die Mitnahme von Handgepäck und anderer als unzulässig bewerteten Praktiken nach Medienberichten mit Geldstrafen von insgesamt gut 150 Millionen Euro belegt.

Betroffen seien die Gesellschaften Ryanair, EasyJet, Vueling und Volotea, berichteten der staatliche Fernseh-Sender RTVE und andere Medien unter Berufung auf das zuständige Ministerium für Soziale Rechte und Verbraucherschutz in Madrid. Die linke Regierung bestätigte diese Informationen, wollte aber zunächst keine Details nennen.

Medien und der spanische Verbraucherschutzverein Facua, auf dessen Anzeige hin das Ministerium im vorigen Sommer Sanktionsverfahren eingeleitet hatte, bezeichneten die Strafe als „historisch“. „Genau dafür setzen wir uns ein, um Betrug und illegalen Praktiken ein Ende zu setzen“, sagte Facua-Generalsekretär Rubén Sánchez vor Journalisten in Sevilla. „Zum ersten Mal in unserer Geschichte können wir sagen, dass wir auch mit der Höhe einer Geldstrafe zufrieden sind“, betonte er.

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Der Direktor für Rechts- und Wirtschaftsfragen beim Europäischen Verbraucherverband (BEUC), Agustín Reyna, sprach von einem „starken und willkommenen Signal“ der spanischen Behörden. „Die unfaire Politik der Fluggesellschaften in Bezug auf Handgepäck muss aufhören.“ Nötig seien jetzt EU-weite Standards für Handgepäckregelungen, um die Vorgaben der Fluggesellschaften für Verbraucher zu harmonisieren und Flugreisende zu entlasten, forderte Reyna.

Kritik an der Entscheidung

Der spanische Verband ALA, der nach eigenen Angaben mehr als 60 im EU-Land tätige Airlines vertritt, kritisierte die Entscheidung, die in der Praxis einem Verbot der von einigen Fluggesellschaften erhobenen Handgepäckgebühren gleichkommt. Das werde den Verbrauchern schaden, vor allem „den 50 Millionen Passagieren, die kein Handgepäck in der Kabine mit sich führen“, hieß in einer Mitteilung. „Den Passagieren wird die Möglichkeit genommen, für genau das zu zahlen, was sie brauchen“.

Tipps für eine möglichst günstige Reisebuchung
Wenn Sie günstig buchen wollen, empfiehlt die Verbraucherzentrale, die Preise über einen gewissen Zeitraum im Blick zu behalten. Indem Sie sich mit den durchschnittlichen Kosten einer Sache vertraut machen, können Sie besser einschätzen, was wirklich günstig ist. Dies ermöglicht es Ihnen auch, sich vor unüberlegten Käufen zu schützen, die durch verlockende Werbebanner für – angeblich – außergewöhnliche Sonderangebote beworben werden.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass manchmal dieselbe Dienstleistung zur gleichen Zeit zu stark unterschiedlichen Preisen angeboten wird. Während sich bei Vergleichsportal 1 ein beträchtlicher Aufschlag bemerkbar macht, wird das identische Angebot bei Vergleichsportal 2 oder direkt beim Anbieter zu deutlich niedrigeren Kosten angeboten. Es ist ratsam, genauer hinzusehen, da die Unterschiede groß sein können. Außerdem sind nicht alle Vergleichsportale gleich. Während einige von ihnen beträchtliche Provisionen von den Anbietern verlangen, berechnen andere lediglich bescheidene Vermittlungsgebühren. Diese Unterschiede spiegeln sich ebenfalls im Endpreis des Angebots wider.
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Zuletzt schlägt die Verbraucherzentrale vor, anonym zu surfen. Ein Beispiel hierfür ist der TOR-Browser, wobei „TOR“ für „The Onion Router“, also „Der Zwiebel-Router“, steht. Dieses Projekt ermöglicht es Nutzern, anonym im Internet zu browsen, indem Anfragen nicht direkt an Server gesendet werden, sondern über mindestens drei Zwischenstationen geleitet werden. Cookies werden nach jeder Sitzung automatisch gelöscht. Um dies zu nutzen, müssen Sie lediglich den Browser installieren. Allerdings sind längere Ladezeiten im TOR-Browser zu erwarten, da die Daten über solch verschlungene Pfade geleitet werden.

Die Ermittlungen wegen verschiedener umstrittener Praktiken waren aufgenommen worden, nachdem mehrere Low-Cost-Airlines ihre Handgepäckregeln verschärft hatten. Nach Ansicht des Ministeriums verstößt dies gegen das spanische Gesetz, weil Leistungen, die traditionell im Ticketpreis inbegriffen waren, nun gesondert in Rechnung gestellt wurden. Und auch, weil in der Werbung Airlines nur auf den Preis vor Zahlung zusätzlicher Kosten verwiesen. Die Airlines könnten sich aufgrund der angebotenen Niedrigpreise in den Suchmaschinen besser positionieren, hatte das Ministerium im Sommer vergangenen Jahres mitgeteilt.

Die Ermittlungen richteten sich auch gegen andere Praktiken, die als nicht gesetzeskonform betrachtet werden. Dazu zählen unter anderem die Aufpreise für Sitzplatzreservierungen vor allem für Begleiter von Personen, die minderjährig oder hilfsbedürftig seien. Gegen die Entscheidung des Ministeriums kann Einspruch erhoben werden.

ALA schließe zudem gerichtliche Schritte nicht aus, berichtete RTVE unter Berufung auf den Airline-Verband.

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dpa
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