Haushaltsstreit: Scholz‘ Machtwort, Lindners Streit? So ein Quatsch!

Kanzler Olaf Scholz und sein Intimus Wolfgang Schmidt
Foto: imago imagesDas ist politische Alchemie: Bundeskanzler Olaf Scholz erklärt ein differenziertes und kritisches Gutachten zu „einem klaren Votum“ zu seinen Gunsten. Noch dreister ist der Versuch von SPD-Spindoktoren, gleichzeitig Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) eine arglistige Fehlinterpretation und Streithanseleien zu unterstellen. Konkret geht es um die verfassungsrechtlichen Prüfungen von Haushaltstricks, um Löcher im Bundesetat für 2025 zu stopfen. Es geht um gut acht Milliarden Euro, also keine Petitesse.
Zunächst zu den Gutachten. Sie wurden nötig, weil Bundeskanzler Scholz am Ende der Haushaltverhandlungen Anfang Juli eine milliardenschwere Lücke mit drei Maßnahmen schließen wollte. Erstens eine Übertragung unverbrauchter KfW-Mittel (4,9 Milliarden Euro) aus der Energiekrise. Zweitens die Umwidmung von Zuschüssen an die defizitäre Bahn (3,8 Milliarden) in Darlehen, die nicht auf die Schuldenbremse angerechnet würden. Drittens das gleiche bei der Autobahn GmbH (einige hundert Millionen). Bei allen Maßnahmen, die auf eine kreative Einhaltung der Schuldenbremse abzielten, äußerte Finanzminister Lindner Bedenken. Er wollte nicht Komplize bei einem (neuerlichen) Verfassungsbruch sein – daher die Gutachten.
Finger weg von den KfW-Milliarden
Maßnahme eins (KfW-Mittel) halten sowohl der Verfassungsrechtler Johannes Hellermann als auch der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium, also die beauftragten Gutachter, für wahrscheinlich verfassungswidrig. Hellermann schreibt: „Eine Risikoabschätzung vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 lässt jedoch angeraten erscheinen, von einer Zuführung der notlagenkreditfinanzierten Restmittel zu den allgemeinen Haushaltsmitteln abzusehen.“ Gemeint ist das Karlsruher Urteil, dass die 2021 von Scholz initiierte Umwidmung von 60 Milliarden Euro aus dem Coronahilfe-Fonds in den Klima- und Transformationsfonds verfassungswidrig ist.
Erstes Zwischenfazit: Der schwergewichtige Versuch des Kanzleramts scheitert wegen eines sehr wahrscheinlichen Verstoßes gegen das Grundgesetz. Das „klare Votum“, von dem Scholz spricht, müsste eigentlich genau andersherum interpretiert werden – dass das so nicht geht. Lindner lässt zu Recht die Finger von dieser Operation.
Das Mysterium mit dem Scholz'schen Mysterium
Bei der zweiten Maßnahme, der Umwandlung der bisher üblichen Zuschüsse an die Bahntochter DB InfraGO AG in Darlehen, sind die Gutachter nicht ganz so kritisch. Allerdings verwendet Verfassungsrechtler Hellermann 15 Seiten des insgesamt 36 Seiten langen Gutachtens dafür auf. Sein Fazit: „Grundsätzlich kommt es darauf an, dass die (…) Darlehensfinanzierung sich in ihrer näheren sachlichen Ausgestaltung nicht allein als ein auf die Vermeidung der schuldenbremsenrelevanten staatlichen Ausgabe zielender „verdeckter“ Zuschuss darstellt“. Das allerdings dürfte schwierig werden, da es ja bei der Idee genau darum geht. Bei der gleichen haushalterischen Operation für die Autobahn GmbH ergänzt Hellermann, dass diese erst einmal die Möglichkeit bekomme müsse, eigene Mittel zu erwirtschaften.
Zweites Fazit: Auch hier gibt es verfassungsrechtliche Bedenken, die aber nicht so gravierend sind. Eindeutig zu Gunsten von Scholz fällt das Hellermann-Gutachten aber nicht aus. Vielmehr bleiben Zweifel und ein Geschmäckle. Trotzdem hält es der Kanzler in einem Zwischenruf aus dem Sommerurlaub gegenüber der „Zeit“ für ein „Mysterium“, wie das juristische Gutachten „vorübergehend grundfalsch aufgefasst werden konnte“. Das klingt nach einem Machtwort des Kanzlers, um die Debatte zu beenden. Verfassung hin oder her.
Genossen und Grundgesetz – ein schwieriges Verhältnis
Das Basta reiht sich ein in mehrere verfassungsrechtliche Husarenstücke von Scholz. Die (gegen das Grundgesetz verstoßende) Umwidmung von Corona-Geldern in den Klima- und Transformationsfonds geht auf Scholz‘ Kappe. Auch den Rest-Solidaritätszuschlag hat Scholz 2019 als Finanzminister gegen rechtliche Bedenken des Ministeriums durchgedrückt – der steht nun beim Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung an und es gibt gewichtige Gründe für eine Verfassungswidrigkeit.
Aus den kritischen Bewertungen zu den Haushaltstricks nun in der Öffentlichkeit einen sozialdemokratischen Sieg zu konstruieren – dazu gehört reichlich Chuzpe. Und viel kommunikative Klüngelei. Der Chef des Bundeskanzleramts, Wolfgang Schmidt, nutzt gerade sein feines Netzwerk an ausgewählten Journalisten, um seine Sicht der Dinge zu verbreiten. Etwa im Hintergrundgespräch.
Ein Powerpaar für den Kanzler
An vorderster Front aktiv ist auch Philippa Sigl-Glöckner, die einst Büroleiterin von Schmidt war und mit ihm liiert ist. Als Leiterin des SPD-nahen „Dezernat Zukunft – Institut für Makrofinanzen“ propagiert sie seit Jahren eine Lockerung der Schuldenbremse. Aus dem Kanzleramt heißt es, dass das Duo Schmidt-Sigl-Glöckner gar die umstrittenen Haushaltstricks mit dem KfW-Topf und dem Darlehen an Bahn und Autobahn GmbH ausgeheckt habe. Beide wollen auch für den nächsten Bundestag für die SPD kandidieren.
Eine neutrale Beurteilung der haushalterischen Tricks ist von beiden nicht unbedingt zu erwarten. Aber aus Gründen der politischen Hygiene ist ein Transparenzhinweis meines Erachtens geboten.
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