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Postbank-VergleichDer späte Sieg der Postbank-Aktionäre zeigt: Anleger brauchen einen langen Atem

Nach fast 15 Jahren Rechtsstreit zahlt die Deutsche Bank einigen ehemaligen Postbank-Aktionären mehr Geld für ihre damals abgegebenen Aktien. Das zeigt: Hartnäckigkeit lohnt sich. Ein Kommentar.KOMMENTAR von Julia Groth 22.08.2024 - 17:26 Uhr
Foto: imago images

Für ehemalige Postbank-Aktionäre geht ein jahrelanges Tauziehen zu Ende. Dessen Vorgeschichte reicht zurück ins Jahr 2008: Damals kündigte die Deutsche Bank an, die schwächelnde Postbank zu übernehmen. Wegen der Finanzkrise zog sich der Übernahmeprozess in die Länge. Im Jahr 2010, als der Aktienkurs der Postbank im Keller war, unterbreitete die Deutsche Bank den Minderheitsaktionären der Postbank ein freiwilliges Abfindungsangebot von 25 Euro je Aktie. Viele nahmen das Angebot an – und fühlten sich später übervorteilt.

Aktionäre zogen vor Gericht, verlangten Nachbesserung. Nun hat sich die Deutsche Bank nach eigenen Angaben mit einem Großteil der Kläger außergerichtlich geeinigt. Mehr als 80 klagende Ex-Postbank-Aktionäre haben demnach einem Vergleich zugestimmt: Sie bekommen einen Aufschlag von  31 Euro je Aktie auf den damaligen Preis.

14 Jahre Streit. Man kann das Beharren der ehemaligen Postbank-Aktionäre kleinkariert finden, die Kläger stur. Das wäre allerdings falsch. Der Vergleich zeigt vielmehr, dass es sich für Aktionäre lohnen kann, hartnäckig und – vor allem – geduldig zu sein.

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Postbank-Aktionäre, die 2010 zu 25 Euro je Aktie ausgestiegen waren, fühlten sich nicht zu Unrecht veralbert. Nicht nur, weil die Deutsche Post selbst im Jahr 2008 der Postbank noch 57,25 Euro je Aktie geboten hatte. Sondern auch, weil das Geldhaus fünf Jahre später die verbliebenen Minderheitsaktionären der Postbank per Squeeze-out herausdrängte – und ihnen eine Barabfindung von 35,05 Euro je Aktie zahlte. Gut zehn Euro mehr also als beim freiwilligen Angebot.

Bei der Beurteilung, ob dieses Vorgehen in Ordnung war, spielten komplexe Rechtsfragen eine Rolle. Im Kern drehte sich der anschließende Rechtsstreit darum, ob die Deutsche Bank faktisch schon vor 2010 Herrin im Hause Postbank war. Dann hätte sie den Minderheitsaktionären ein Pflichtangebot unterbreiten müssen.

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Verständlich, wenn Anleger keine Lust auf einen jahrelangen Rechtsstreit haben. Die Causa Deutsche Bank/Postbank war besonders komplex. Aber auch in anderen Fällen, in denen abgefundene Minderheitsaktionäre sich mit dem Preis für ihre Aktien dann doch nicht, nun ja, abfinden wollen, dauert es meist Jahre, bis eine Nachbesserung zustande kommt. Wenn überhaupt. Indes: Das Warten kann sich lohnen – wie gerade bei der Postbank zu sehen ist. Und ohne Klagebereitschaft ändert sich oft nichts.

Einer muss vorangehen

Zu verdanken ist der Vergleich Aktionären, die mit ihrer Klage finanzielle Risiken eingegangen sind und Ausdauer bewiesen. Den Anfang machte die Effecten-Spiegel AG. Das Unternehmen hinter dem Börsenmagazin „Effecten-Spiegel“ hält zwar unter den Klägern nicht das größte Postbank-Aktienpaket, aber sie hatte zuerst gegen die Höhe des freiwilligen Abfindungsangebots von 2010 geklagt – nachdem sie es selbst angenommen hatte, um anschließend klagen zu können.

Der Effecten-Spiegel AG ging es um Grundsätzliches. Früher konnten Anleger nur bei Pflichtangeboten gerichtlich prüfen lassen, ob der Preis angemessen war. 2014 besserte der Bundesgerichtshof nach und urteilte, dass Aktionäre auch bei einem freiwilligen Übernahmeangebot ein Recht auf eine angemessene Gegenleistung haben (Az. II ZR 353/12).

Noch haben nicht alle Kläger das Vergleichsangebot angenommen. Möglich, dass mancher den gebotenen Aufschlag noch für zu niedrig hält. Dass es dieses Angebot überhaupt gibt, ist aber dem langen Atem einiger Aktionäre zu verdanken. Diese Leistung sollte man nicht kleinreden.

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