EU streicht Berichtspflichten: Hoffnung auf Vereinfachung – aber keine Rolle rückwärts

Ursula Von der Leyen
Foto: imago imagesGuter Wille verleitet dazu, über das Ziel hinauszuschießen. So war es auch bei der EU-Nachhaltigkeitsgesetzgebung. Aus der sinnvollen Idee des Green Deal, das Prestigeprojekt von Ursula von der Leyen, wurde so ein bürokratischer Albtraum für Unternehmen. Die vielen unterschiedlichen Regelungen verunsicherten die Wirtschaft zum Teil völlig, Unternehmen klagten über mehr als tausend Datenpunkte, die sie liefern sollten. Auch mittelständische Firmen mussten zusätzliche Mitarbeiter einstellen, allein um die neuen Transparenzregeln zu erfüllen.
Ihre Fehler haben die Brüsseler Beamten nun zum Glück erkannt. Deshalb legt die EU-Kommission im Eiltempo das erste von drei geplanten Vereinfachungspaketen im Hinblick auf Nachhaltigkeit vor. Omnibus, also „für alle“, heißt der Vorstoß, weil er Änderungen von gleich mehreren Regelwerken bündeln soll.
Und so passiert, was nach Neuigkeiten aus Brüssel zuletzt nur höchst selten der Fall war: Die Mehrheit der Wirtschaftsverbände klatscht, zumindest verhalten, Applaus. Dennoch sollten Unternehmen nun aufpassen, nicht den gleichen Fehler zu wiederholen, den die EU ihnen einst vorgemacht hat: Übers Ziel hinauszuschießen, die nötige Korrektur mit einem inhaltlichen Rollback zu verwechseln. Wer hier die große Kursumkehr in Sachen Lieferketten, Klima und Menschenrechte vermutet, dem sei gesagt: Der Hype ist zwar vorbei – das Thema Nachhaltigkeit aber ist gekommen, um (zumindest in Europa) zu bleiben.
Erstens: Die Regeln werden abgeschwächt, nicht aufgehoben. Von der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind beispielsweise deutlich weniger Unternehmen betroffen. Für die, die bleiben, ändert sich jedoch kaum etwas. Beim EU-Lieferkettengesetz hingegen gehen die Änderungen weiter. Nur direkte Zulieferer sollen noch in die Risikoanalyse einbezogen werden. Der Wegfall der zivilrechtlichen Haftung schmerzt viele Menschenrechtsorganisationen sehr. Dennoch bleiben neue Wege für NGOs, Beschwerden einzureichen, oder im Rahmen des deutschen Lieferkettengesetzes Klage zu erheben. An ihren Klimazielen wiederum dürfte die EU vorerst nicht rütteln.
Wer jetzt schon angefangen hat, dreht nicht mehr alles zurück
Zweitens: Die Reformen sind vorerst nur ein Vorschlag, noch nicht beschlossen – und die EU-Politik hat viele Veto-Spieler. Den Entwurf der EU-Kommission müssen Parlament und Rat absegnen. Sozialdemokraten und Grüne haben aber bereits jetzt Widerstand angekündigt – ihnen geht der sogenannte „Kahlschlag“ zu weit und zu schnell. Nur wenn sich die Konservativen mit den Rechten zusammenschließen, könnten sie die Progressiven überstimmen.
Und zu guter Letzt, der wichtigste Punkt: In Europa ist das grundsätzliche Ziel, mehr Nachhaltigkeit in die Wirtschaft zu bringen, bislang unumstritten. Und das dürfte so bleiben: Wer schon so weit gegangen ist, so viel investiert hat, für den sind die Kosten einer Umkehr immens. Aus diesem Grund haben sich vorab manche Teile der Wirtschaft, darunter zahlreiche große Konzerne wie Nestlé und Unilever, dafür ausgesprochen, den Kern der Richtlinien zu erhalten. Auch in der Textilbranche unterstützen viele das Lieferkettengesetz.
Wer jetzt anfängt, Daten zu Nachhaltigkeit zu erheben, hat später einen Wettbewerbsvorteil. Denn Banken und Investoren werden weiterhin Daten einfordern, welchen Klimarisiken Geschäftsfelder ausgesetzt sind. Und viele Zulieferer werden sich weiterhin mit der Nachhaltigkeit von Produkt und Lieferkette auseinandersetzen müssen, schlicht weil ihre Kunden es so verlangen. Zu groß ist das Geschäftsrisiko, zu groß die Angst vor einem Reputationsschaden.
Erst in ein paar Jahren lässt sich wirklich abschätzen, was die grünen Regeln und ihre Vereinfachung wirklich verändert haben. Dann wird es sicher erneut Anpassungen geben. Bis dahin lohnt es sich, dranzubleiben.
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