Fragen und Antworten Was Sie über das Weihnachtsgeld wissen müssen

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Sachleistungen als Alternative

Muss das Weihnachtsgeld voll versteuert werden?

Egal ob Weihnachtsgeld, Bonuszahlung oder Gewinnbeteiligung: Sie unter, sämtliche Zahlungen eines Arbeitgebers unterliegen der Einkommensteuer. Was noch schlimmer ist: Durch die Sonderzahlung steigt bei vielen Arbeitnehmern im Monat der Auszahlung der Steuersatz aufgrund des progressiven Steuertarifs. Auf das Jahr gerechnet, kann es sein, dass der Arbeitnehmer dann zu viel Steuern zahlt. Um sich zumindest etwas davon zurückzuholen, muss der Arbeitnehmer eine Steuererklärung machen.


Und was machen die Beschäftigten mit dem Geld?

Viele geben es zur Freude des deutschen Einzelhandels gleich wieder aus, sagt der Leiter des Tarifarchivs, Reinhard Bispinck: „Nach meiner Einschätzung wird ein großer Teil in der Tat direkt für die Weihnachtseinkäufe verwendet, ist also für das Weihnachtsgeschäft tatsächlich von erheblicher Bedeutung.“ Außerdem nutzten Beschäftigte das Geld für ihre Alterssicherung, Reisen oder größere Anschaffungen. „Das Weihnachtsgeld trägt ein Stück weit dazu bei, dass der Einzelhandel seinen Umsatzhöhepunkt zum Jahresende erreicht“, bestätigt der Chefvolkswirt des Handelsverbandes Deutschland (HDE), Olaf Roik. Allerdings landet auch nach Roiks Erfahrungen nur ein Teil der Sonderzahlung in Form von Geschenken unter dem Weihnachtsbaum.

Und wer nichts kriegt?

Die Zahlung von Weihnachtsgeld trägt natürlich erheblich zur Attraktivität einer Stelle bei. Das könnte in Zeiten des Fachkräftemangels noch an Bedeutung gewinnen. Stellen mit Tarifvertrag haben dabei aus Sicht der Beschäftigten deutliche Vorteile: 72 Prozent der Tarif-Mitarbeiter bekommen laut der Umfrage die Leistung, aber nur 42 Prozent der nicht tarifgebundenen. Wenn das Weihnachtsgeld gestrichen oder nachträglich verweigert wird, führt das regelmäßig zu Prozessen bei Arbeitsgerichten - etwa um die Frage, ob die Leistung kürzbar ist oder bei vorzeitiger Kündigung gestrichen beziehungsweise zurückverlangt werden kann.

Sachleistungen wären eine Alternative

Arbeitgeber, die wegen der Steuerpflicht und Sozialabgaben das Weihnachtsgeld nicht zahlen wollen, könnten über Sachleistungen als Alternative nachdenken. Das kann etwa Notebook oder ein Smartphone sein, dass zur privaten Nutzung überlassen wird. Derartige Sachleistungen sind steuerfrei. Ein Dienstfahrzeug zur privaten Nutzung muss der Arbeitnehmer jedoch wegen des geldwerten Vorteils versteuern – entsprechend der privaten Nutzung entweder pauschal oder anhand eines Nutzungsnachweises durch ein Fahrtenbuch.

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