Für wen sich was lohnt Krankenversicherung im Studium: GKV oder doch lieber PKV?

Das Semester an den deutschen Hochschulen beginnt im Oktober. Studienanfänger müssen viele Entscheidungen treffen. Quelle: dpa

Kurz vor Semesterbeginn stehen Studienanfänger vor der Wahl, wie sie sich krankenversichern wollen. Die BAföG-Reform hat die Preise für die studentische Krankenversicherung erhöht. Lohnt sich für Studenten nun eine private Krankenversicherung (PKV) anstelle der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)? Die wichtigsten Antworten und Tipps von einem Versicherungsexperten.

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Warum ändern sich durch die BAföG-Reform die Beiträge zur studentischen Krankenversicherung?
Anfang August ist sie in Kraft getreten – die BAföG-Reform. Höhere Förderungen und steigende Freibeträge sind nur zwei der Verbesserungen für Studierende. Unterm Strich werden viele von ihnen ab nächstem Semester mehr BAföG auf ihr Konto überwiesen bekommen. Allerdings steigen dadurch auch die Beiträge für die studentische Krankenversicherung, da diese an den BAföG-Förderbetrag gekoppelt sind: Der Grundbeitrag zur gesetzlichen Versicherung für Studierende beträgt 10,22 Prozent vom aktuellen BAföG-Höchstsatz. Hinzu kommen kassenindividuelle Zusatzbeiträge sowie der Beitrag zur Pflegeversicherung.

Wann müssen Studierende sich selbst krankenversichern?
Studierende sind krankenversicherungspflichtig. Bis zum 25. Lebensjahr sind sie in der Regel über die Eltern familienversichert. Doch es gibt Ausnahmen: Studierende, die vor dem Universitätsbesuch eine Berufsausbildung abgeschlossen haben und so bereits eigenständig krankenversichert waren, müssen sich auch während des Studiums selbst versichern.

Alle anderen müssen einige Grenzen einhalten: Das monatliche Einkommen darf 445 Euro nicht überschritten, ein 450-Euro-Minijob ist ebenfalls möglich. Werkstudenten und Selbstständige dürfen während des Semesters außerdem nur 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Bis wann müssen Studierende sich für eines der beiden Versicherungssysteme, PKV oder GKV, entscheiden?
Am besten noch vor Beginn ihres Studiums. Nur innerhalb der ersten drei Monate nach Einschreibung an der Hochschule kann eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht bei der bisherigen Krankenversicherung gestellt werden. Nur so können sich Studierende, die bisher in der GKV sind, für die Studienzeit privat versichern.

Die Wahl zu Beginn des Studiums ist für die gesamte Ausbildungszeit an der Hochschule verbindlich, egal ob GKV oder PKV. Der unabhängige Versicherungsberater Roland Harstorff rät daher: „Prüfen Sie die angebotenen Konditionen der PKV sehr genau und rechnen Sie diese langfristig durch“.

Wie teuer ist die gesetzliche Krankenversicherung für Studierende?
Wer über die Eltern in der GKV familienversichert ist, sollte dies unter ökonomischen Gesichtspunkten auch bleiben, da hier keine zusätzlichen Kosten anfallen.

Wer über 25 Jahre alt ist oder die Einkommensgrenze für eine Familienversicherung überschreitet, für den kostet eine studentische Krankenversicherung durch den neuen BAföG-Satz rund 115 Euro im Monat, inklusive Pflegeversicherung und Zusatzbeiträgen. BAföG-Geförderte erhalten allerdings einen monatlichen Versicherungszuschlag von 109 Euro auf Ihre Fördersumme. Somit müssen sie selbst, je nach Versicherer, nur wenige Euro im Monat für die Krankenversicherung tragen.

Ab dem 30. Lebensjahr, oder aber dem 14. Fachsemester, fallen Studierende in der Regel aus dem vergünstigten Tarif der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung heraus. Dann kostet die freiwillige studentische Krankenversicherung um die 185 Euro. Allerdings profitieren BAföG-Geförderte auch hier von erhöhten Versicherungszuschlägen. Dieser beträgt monatlich 189 Euro. Beide Altersgruppen müssen beim BAföG-Antrag entsprechende Versicherungsnachweise einreichen, um den Zuschuss zu bekommen.

Die Beiträge und Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen variieren nur leicht. Einige Sonderleistungen können sich unterscheiden. Hier lohnt sich ein Vergleich zwischen den Versicherungen.

Wie sehen die Studenten-Tarife bei einer privaten Versicherung aus?
Nach der BAföG-Reform titelte der Verband der Privaten Krankenversicherung: „Warum privatversicherte Studierende sich doppelt freuen können.“ Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenversicherern heben die Privaten ihre Beiträge für die studentische Versicherung nämlich nicht zwangsläufig an. Der Grundbeitrag für Studierende beträgt bei der PKV rund 60 Euro, hinzu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung und ein individueller Zusatzbeitrag. So kann in der günstigsten Variante mit einem PKV-Beitrag von circa 80 Euro gerechnet werden.

Anders als in der GKV können Studierende je nach Versicherung auch über das 30. Lebensjahr und das 14. Fachsemester hinaus in dem Studententarif der PKV bleiben. In diesem Fall kann sich die private Krankenversicherung also besonders lohnen. Teilweise sind die Verträge gegenüber der GKV dann nur halb so teuer. Für BAföG-Geförderte doppelt günstig, denn sie erhalten in allen Altersklassen auch bei der PKV den jeweiligen monatlichen Versicherungszuschlag. Wie bei der studentischen GKV muss auch hier ein Versicherungsnachweis dem BAföG-Antrag beigelegt werden.

Doch Vorsicht: Die Studierendentarife bei den privaten Krankenversicherern seien genau zu prüfen, warnt Harstorff, denn: „Entweder ich habe einen deutlich schlechteren Schutz oder die Beiträge sind schnell viel teurer als die einer gesetzlichen Krankenversicherung.“ Auch auf die oft beworbene – vermeintlich –  bessere Versorgungsleistung von Privatversicherten blickt der Experte skeptisch. „In den meisten PKV-Angeboten steht immer groß: Ein- bis Zweibettzimmer. Chefarztbehandlung. Schön und gut, doch die Frage ist: Habe ich dadurch auch eine bessere Behandlungsleistung?“ Studierende sollten abwägen, ob sie wirklich wert auf diese Vorzüge legen. Am Ende sei doch wichtiger, welche Kosten im tatsächlichen Krankheitsfall übernommen werden. „Wie hoch sind zum Beispiel längerfristige Reha-Maßnahmen abgedeckt, falls ich mal am Knie operiert werde?“, fragt Harstorff.

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