Arbeitszeitgesetz Die Deutschen arbeiten mehr als sie zugeben

Arbeitszeitgesetz: Jurist Rudolf Buschmann warnt vor Änderung

Wieviel Flexibilität lässt das Arbeitszeitgesetz zu? Genug, meint der Jurist Rudolf Buschmann und warnt vor einer Lockerung. Arbeitgeber müssten sogar viel stärker darauf achten, dass Mitarbeiter nicht zu viel arbeiten.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Die Debatte um das Arbeitszeitgesetz ist neu entflammt. Handwerk und Arbeitgeber fordern eine Lockerung. Was halten Sie davon?
Ich sehe keinen Anlass zu einer Änderung. Flexibilisierung bedeutet nicht automatisch, dass ein Eingriff ins Arbeitszeitgesetz nötig wird. Man kann die Arbeitszeit auf zweierlei Arten flexibilisieren. Geredet wird aber nur über die, die den Arbeitgebern nützt. Höhere Flexibilität für Arbeitgeber gibt es in gewissem Maße schon nach Paragraph 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes, der die sogenannte Abrufarbeit regelt. Auch flexible Arbeitseinsätze im Interesse des Unternehmens sind möglich. Und eine Flexibilisierung im Sinne der Arbeitnehmer ist im Rahmen des jetzigen Gesetzes bereits möglich.

Das bietet allerdings nur Lösungen, die nicht an der Ruhezeit von elf Stunden zwischen zwei Einsätzen rütteln. Dabei haben manche Arbeitnehmer zum Beispiel den Wunsch, abends noch etwas im Homeoffice zu machen, um so Beruf und Familie besser zu vereinen. Was bleibt da an Möglichkeiten?
Flexibilisierung ist nicht verboten. Es gibt zum Beispiel Gleitzeit. Die erweiterte Gleitzeit bietet sogar einen noch kürzeren Kernarbeitszeitrahmen. Die Maßgabe ist dabei, dass die gesetzlichen Vorschriften nicht überschritten werden. Ansonsten sehe ich auch, dass in vielen Betrieben die Steuerung gar nicht mehr durch starre Arbeitszeiten erfolgt, sondern es werden Ziele ausgegeben. Das ändert alles nichts daran, dass die bestehenden Vorschriften kontrolliert werden müssen. Gerade zum Thema Vertrauensarbeitszeit hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung bekräftigt, dass der Arbeitgeber die Arbeitszeiten kontrollieren und gegebenenfalls entsprechende Daten erheben muss. Im vorliegenden Fall hatte ein Arbeitgeber gesagt, er wisse nicht und wolle auch nicht wissen, wie lange gearbeitet wird. Damit kam er nicht durch.

Kritiker einer Lockerung fürchten, es gehe letztlich um Mehrarbeit. Wie weit ist das jetzige Gesetz mit zehn Stunden maximal zulässiger Arbeitszeit pro Tag von der äußersten Grenze entfernt?
Wo keine Tarifverträge greifen, wären Arbeitszeiten von bis zu zwölf Stunden täglich denkbar – wenn der Gesetzgeber das Gesetz ändern würde, was er in einem beschränkten Maße auch könnte. Bei einer Stunde Pausenzeit blieben dann genau die elf Stunden Ruhezeit, die mindestens eingehalten werden müssten. Mehr geht nicht, weil sowohl die elfstündige Ruhezeit als auch die Regelung der Pausen europarechtlich vorgegeben sind.

Rudolf Buschmann ist Jurist und Arbeitsrechtexperte. Er ist Autor mehrerer Standardwerke zum Arbeitszeit, sowie Teilzeit und Befristungsgesetz. Er lehrt an der Universität Kassel und ist außerdem am Gewerkschaftlichen Centrum für Revision und Europäisches Recht der DGB Rechtsschutz GmbH tätig.

Was, wenn es nicht um mehr oder zu viel Arbeit geht, sondern um eine freiere Einteilung der täglichen und der wöchentlichen Arbeitszeit?
Das Argument der Selbstbestimmung ist heikel, ich halte es oft für vorgeschoben. Die Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes würde vor allem den Arbeitgebern mehr Flexibilität zulasten der Arbeitnehmer geben. Grundsätzlich gilt: Die Ruhezeit von elf Stunden lässt sich nicht splitten, denn das ist der Zeitraum, den ein Körper braucht, um abzuschalten und zu regenerieren. Deshalb sind auch Bereitschaftsdienste Arbeitszeit. Das einzige, was in die Ruhezeit fallen darf, sind Anfahrtswege – vorausgesetzt, da wird nicht gearbeitet. Der deutsche Gesetzgeber hat in diesem Punkt keinen Spielraum, weil hier europäisches Recht maßgeblich ist.

Viele Menschen ruhen keine elf Stunden, weil sie zum Beispiel von unterwegs Mails schreiben, Telefonate für die Arbeit führen oder sich abends nochmal an den Laptop setzen. Das Gesetz wird also täglich gebrochen. Ist es da nicht naheliegend, die Vorschriften ein Stück weit der Realität anzupassen und andere Lösungen zu finden?
Allein die Tatsache, dass ein Gesetz gebrochen wird, kann keine Rechtfertigung sein, Aufweichungen vorzunehmen. Wahrscheinlich wird häufiger eine rote Ampel missachtet als das Arbeitszeitgesetz gebrochen. Trotzdem stellt kaum jemand die Straßenverkehrsordnung in Frage. Die Verkehrsregeln sind sicherheitspolitisch begründet, während das Arbeitszeitgesetz auf dem Arbeitsschutzgedanken beruht und eine EU-Vorgabe abbildet. Es gibt jede Menge arbeitsmedizinische und arbeitsphysiologische Erkenntnisse, die darauf hindeuten, dass mit den gegenwärtigen Arbeitszeiten der Gesundheitsschutz gerade eben noch verwirklicht wird.

Was kann man tun, um für mehr Einhaltung zu sorgen? Wir haben ja keine Polizei, die die Arbeitszeit überwacht.
Das Bundesarbeitsgericht hat bereits 2004 entschieden, dass der Arbeitgeber eine Organisationspflicht über die Einhaltung der Arbeitszeit hat. Ein Arbeitgeber darf nicht einfach nur auf die geltende Regelung hinweisen, sondern er muss selbst dafür eintreten und notfalls sogar gegen Mitarbeiter vorgehen, die Arbeits- und Ruhezeiten nicht einhalten. Daraus ergibt sich natürlich noch nicht, dass sich dies in der Praxis genauso vollzieht. Ein weiteres Element sind die Gewerkschaften, die ebenfalls verpflichtet sind, für die Einhaltung der Zeiten zu sorgen.

Drittens ist es beileibe nicht so, dass flächendeckend die Höchstarbeitszeit überschritten wird. Das scheint mir ein Problem in bestimmten Branchen zu sein. Da sehe ich zum einen den IT-Bereich und auf Positionen mit extrem hohen Jahresgehältern, aber auch in der Gastronomie. Wer Zug fährt, wird feststellen, dass viele Geschäftsleute durcharbeiten. Ob das als Arbeitszeit angerechnet wird, daran habe ich meine Zweifel. Es sind schlicht rechtswidrige Zustände, wenn damit Arbeitszeiten überschritten werden.

Wo ist der Hebel, wenn Mitarbeiter so unter Druck stehen, dass sie zu viel arbeiten?
Das Arbeitszeitgesetz ist als öffentlich-rechtliches Schutzgesetz zu sehen, es ist kein privates Recht wie bei Tarifverträgen. Es geht um Arbeitsschutz. Es gibt Bußgeldvorschriften und Strafvorschriften, es gibt auch Aufsichtsbehörden, die die Einhaltung zu überwachen haben. Da wird zu Recht kritisiert, dass dies in der Praxis teilweise zu lasch gehandhabt wird. Selbst wenn Fälle bekannt werden, ist das Interesse der Behörden mitunter sehr gering, dagegen vorzugehen.

Arbeiten die Deutschen zu viel?
Es gibt eine interessante Diskrepanz. Auf dem Papier hätten wir in Deutschland die kürzesten Arbeitszeiten in Europa, heißt es oft. Wenn man aber die effektiven Arbeitszeiten betrachtet, dann liegen diese bei mindestens 40 Stunden. Darüber hinaus gibt es graue Überstunden, geschätzt drei bis vier Stunden pro Person und Woche. Arbeitszeiten, die nicht erfasst werden, steigen an. Wenn zusätzlich noch die Arbeitszeiten im ICE oder Flieger gemessen würden, bin ich mir sicher, dass das deutlich die Zunahme der Arbeitsbelastung zeigen würde.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%