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Gehaltskürzung für ManagerGib' mir mal den Lohn zurück!

Qantas zahlt Ex-CEO Alan Joyce und anderen Managern den Lohn nicht aus, weil sie der Airline geschadet haben sollen. Auf deutsche Manger könnte das auch zukommen, wie US-Anwalt Manny Schoenhuber erklärt.Claudia Tödtmann 10.08.2024 - 14:46 Uhr

Manny Schoenhuber arbeitet bei der Kanzlei Jackson Walker in Texas, er begleitet deutsche Unternehmen beim Markteintritt in den US-Markt.

Foto: PR

WirtschaftsWoche: Herr Schoenhuber, die Fluglinie Qantas enthält ihrem ehemaligen Chef Alan Joyce 9,26 Millionen australische Dollar vor, die ihm offenbar als Langfrist-Boni zugesagt worden waren. Dasselbe passiert mit weiteren Führungskräften, die teilweise auch noch im Unternehmen arbeiten. Denen kürzt die Airline ihre kurzfristigen Boni um 33 Prozent. Was wirft Qantas ihnen vor? 
Manny Schoenhuber: Qantas wirft den Managern kein vorsätzliches Fehlverhalten vor, aber Fehler des Managements, die zu Reputations- und Kundendienstproblemen beitrugen. Die Airline bemängelt, dass die Manager ihren Fokus zu sehr auf die finanziellen Ergebnisse gelegt hätten statt auf Kunden und Mitarbeiter. Sie hätten eine Top-down-Kultur mit zentraler Entscheidungsfindung unter einem dominanten CEO etabliert, was die Mitarbeiter davon abhielt, Bedenken zu äußern. Zudem seien unrechtmäßig 1700 Bodenmitarbeiter entlassen worden, was ein Urteil des australischen Obersten Gerichtshofs bereits bestätigt hat. Die Manager trügen insgesamt Rechenschaftspflicht und Verantwortung für das Unternehmen und seien diesen Pflichten nicht nachgekommen.

Und das Unternehmen darf so einfach Lohn zurückbehalten?
Je nachdem wie es im jeweiligen Arbeitsvertrag formuliert ist, darf das Unternehmen Bonuszahlungen zurückhalten. Sind die Boni-Klauseln sehr ungünstig für die Manager, dürfen Unternehmen sogar einseitig bestimmen, wann sie welche Manager-Boni quasi im Handstreich kürzen können. Fixgehälter sind jedoch in der Regel tabu. Für die betroffenen Manager ist die Vorgehensweise von Qantas problematisch, da sie nun die Boni vor Gericht und mithilfe von Rechtsanwälten einfordern müssen.

In den USA gilt Fallrecht, also alle orientieren sich an Gerichtsurteilen – gab es zu vorenthaltenen Boni schon Urteile?
Die Arbeitsverträge sind nicht öffentlich zugänglich und enthalten Verschwiegenheitsklauseln. Die Unternehmen – soweit sie nicht an der Börse sind – halten vor allem die Managergehälter geheim. In den USA finden Manager-Streitigkeiten mit ihren Unternehmen fast nie vor öffentlichen Gerichten statt. Die Unternehmen wie die Manager selbst wollen nur vor geheime Schiedsgerichte, um ihr Image in der Öffentlichkeit zu schützen. Und welcher Manager will schon bei einer Company anheuern, die sich mit ihren Top-Leuten streitet? Es gibt nur wenige Urteile zu vorenthaltenen Boni.

Zur Person
Manny Schoenhuber hat in den USA in Houston Jura studiert und arbeitet bei der Kanzlei Jackson Walker in Texas. Er begleitet deutsche Unternehmen beim Markteintritt in den US-Markt und berät sie vor Ort. Referenzmandanten sind der Automobilzulieferer OKE Group oder der Bauaufzughersteller Geda.
Foto: WirtschaftsWoche

... und was lernt man aus denen?
Bonuskürzungen, beziehungsweise das Einbehalten von Boni, sind im angelsächsischen Recht, also auch in den USA unter Umständen zulässig. In einem aktuellen Fall aus diesem Jahr urteilte ein Gericht in New York, dass der Bonus des Klägers für das Jahr 2020 vom Erreichen der Geschäftsziele abhängig war. Da das Unternehmen die Geschäftsziele jedoch nicht erreicht hatte, konnte das Unternehmen auch den Bonus einbehalten. Auch in einem anderen Fall aus New Jersey ging es zu Ungunsten der Manager aus: Da hielt ein Unternehmen Boni zurück, weil die Finanzergebnisse ungenau und geschönt waren. Die Richter korrigierten dann die Zahlen. 

Was ist mit den anderen Streitigkeiten zwischen Managern und Unternehmen, die nicht vors Gericht kommen?
Die lösen quasi geheime Schiedsgerichte hinter verschlossenen Türen. Daran ist auch allen Beteiligten gelegen, da es keine separaten Arbeitsgerichte gibt mit spezialisierten Juristen, sondern nur allgemeine Gerichte, die heute Arbeitsrecht und morgen vielleicht Patent- oder Medizinrecht beurteilen.

Und dank Claw-Back-Klauseln ist es in USA den Unternehmen möglich, bereits ausbezahlte Boni von Managern wieder zurückzufordern. In Deutschland sind die Klauseln neuerdings bereits Vorschrift für Topmanager der Banken und Versicherungen, nach und nach schreiben die Dax-Konzerne sie bei allen ihren Vorständen in die neuen Verträge oder die verlängerten. Wie funktionieren die?
Eine Claw-Back-Klausel ist eine vertragliche Bestimmung, die vorschreibt, dass bereits an einen Arbeitnehmer gezahltes Geld an den Arbeitgeber unter bestimmten Umständen zurückgezahlt werden muss, manchmal sogar verbunden mit einer Strafe. Diese Umstände müssen jedoch klar im Vertrag geregelt sein. Viele Unternehmen haben Rückforderungsrichtlinien in Arbeitsverträgen für leistungsbezogene Vergütungen wie Boni. Ein Arbeitgeber könnte beispielsweise eine Rückforderung einleiten, wenn es einem Mitarbeiter einen Bonus auf Grundlage seiner Arbeitsleistung anbietet, später aber feststellt, dass die Leistungsbewertung falsch war.

Aber anders als in Deutschland brauchen amerikanische Manager keine Angst zu haben, dass ihr Unternehmen eines Tages im Nachhinein Schadenersatz von ihnen verlangt und sie verklagt? 
In den USA sind die Hürden für Managerhaftung hoch, und so leicht kann ein Unternehmen von seinen Topmanagern keinen Schadenersatz verlangen. Jedoch ist eine der ersten Fragen, die mir Manager der US-Tochtergesellschaften meiner deutschen Mandanten beim US-Markteintritt stellen, immer die nach der D&O-Versicherung. Sie haben großen Respekt vor den hohen Schadensersatzklagen in den USA.

Der amerikanische Kapitalismus und die damit verbundene Risikobereitschaft ist hier auch in der Rechtsprechung wiederzufinden. D&O-Haftung und die eigenen Manager mit Forderungen zu überziehen, ist in den USA ein No-Go und rechtlich nur in den extremsten  Fällen durchsetzbar.

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